Planen Sie Ihren Umzug in die Schweiz oder sind Sie kürzlich in die Schweiz gezogen? Die Schweiz hat eines der besten Krankenversicherungssysteme der Welt – und Sie können davon profitieren. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, damit Sie in der Schweiz richtig versichert sind.
Zusatzversicherungen abschliessen und doppelt profitieren
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Jetzt profitierenIn den meisten europäischen Ländern gibt es eine Versicherungspflicht – so auch in der Schweiz. Wenn Sie in die Schweiz ziehen und hier arbeiten oder eine Rente aus der Schweiz beziehen, sind Sie laut
Die Versicherungspflicht gilt für alle Personen, die sich dauerhaft in der Schweiz niederlassen. Beim Schweizer System handelt es sich um eine sogenannte Kopfprämie. Das bedeutet, dass jedes einzelne Familienmitglied eine Grundversicherung abschliessen und sogenannte Prämien (monatliche Beiträge) an die Krankenkasse zahlen muss.
Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind Sie, wenn:
Für Personen, die in Europa wohnen, aber in der Schweiz arbeiten oder studieren, gelten hingegen besondere Bedingungen.
Nach Ihrem Umzug in die Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, um Ihre Grundversicherung abzuschliessen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie die ersten drei Monate keine Beiträge zahlen müssen. Denn die Versicherung beginnt rückwirkend ab dem Datum, an dem Sie in die Schweiz eingereist sind. Da die Krankenversicherung allfällige Kosten rückwirkend übernimmt, müssen Sie auch die Beiträge rückwirkend einzahlen. Entscheiden Sie sich deshalb trotz der dreimonatigen Frist frühzeitig für eine Krankenversicherung. Ansonsten könnte es sein, dass Sie drei Monatsbeiträge (Prämien) auf einmal zahlen müssen.
In der Schweiz gibt es rund 60 Krankenkassen – hierzulande Krankenversicherung genannt. Bei welchem Anbieter Sie sich versichern, steht Ihnen frei. Das
Grundsätzlich gilt: Die obligatorische Grundversicherung übernimmt Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.
Zum Beispiel:
Bei Unfällen trägt die Grundversicherung die Kosten jedoch nur, wenn Sie diese in der Grundversicherung eingeschlossen haben und über keine andere Versicherungsdeckung aus einer separaten Unfallversicherung verfügen.
Wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, sind Sie bei Unfällen automatisch über ihn versichert. Der Vertrag Ihres Arbeitgebers entscheidet, in welcher Abteilung Sie im Krankenhaus bei einem Unfall behandelt werden. Möchten Sie einen höheren Versicherungsschutz und beispielsweise in der halbprivaten oder privaten Spitalabteilung behandelt werden, dann lohnt sich für Sie ein Unfalleinschluss über die Zusatzversicherung.
Wenn Sie medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen Sie sich an diesen Kosten beteiligen. Die Höhe der Kostenbeteiligung definiert sich anhand der Franchise, des prozentualen Selbstbehalts und des Spitalkostenbeitrags, falls Sie ins Krankenhaus müssen. Der Spitalkostenbeitrag beträgt bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus 15 Franken pro Tag.
Wie hoch Ihre jährliche Kostenbeteiligung (
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Die Zusatzversicherungen unterstehen dem
Zusatzversicherungen sind jedoch sinnvoll, weil sie die Leistungen der Grundversicherung ergänzen. Beispielsweise übernimmt Ihre Krankenkasse dank Zusatzversicherungen Zahnbehandlungen oder Leistungen aus der Alternativmedizin. Oder Sie haben bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ein Doppel- oder Einzelzimmer.
Möchten Sie eine Zusatzversicherung abschliessen, müssen Sie zuerst verschiedene
Beispiel Kieferorthopädie
Marc Suter wird Vater. Er schliesst für seinen Sohn Tim die Grundversicherung Basic ab. Als Tim 12 Jahre alt ist, benötigt er eine Zahnspange. Da sein Vater keine Zusatzversicherung für Tim abgeschlossen hat, muss er die Kosten für die Behandlungen selbst tragen.
Mit Zusatzversicherung
Mit der Zusatzversicherung Vital übernimmt die Krankenversicherung Leistungen, die nicht von der Grundversicherung gedeckt sind.
Ohne Zusatzversicherung
Die Grundversicherung deckt die Kieferorthopädie nicht ab.
Beispiel Rettung
Kurt Schneider ist leidenschaftlicher Bergsteiger, weshalb er sich für eine Klettertour in Frankreich entschliesst. Dabei verletzt er sich ernsthaft. Seine Begleitung kontaktiert den Rettungsdienst.
Mit Zusatzversicherung
Die Spitalzusatzversicherung Hospital Standard Liberty deckt Rettungen im Ausland bis maximal CHF 20 000 pro Kalenderjahr ab.
Ohne Zusatzversicherung
Die Grundversicherung deckt Rettungen im Ausland nicht ab.
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Dental Basic
In der Schweiz übernimmt die Krankenversicherung nur wenige krankheits- oder unfallbedingte Zahnbehandlungen. Reparaturen von Zahnschäden sowie Vorsorgeuntersuchungen müssen Sie meist selber zahlen. Mit der Zusatzversicherung Dental Basic können Sie diese Lücken schliessen.
Medical Private
Wollen Sie weiterhin zu Ihrer langjährigen Hausärztin oder zu Ihrem Gynäkologen? Medical Private übernimmt die Kosten für geplante ambulante Behandlungen im Ausland. Rezepte und verordnete Therapien können Sie bequem entweder in Ihrem Heimatland oder in der Schweiz einlösen.
Hospital Top Liberty
Freie Arzt- und Spitalwahl weltweit: Mit der Zusatzversicherung Hospital Top Liberty geniessen Sie bei einem Krankenhausaufenthalt höchsten Komfort. Zudem übernimmt die private Spitalzusatzversicherung die vollen Kosten bei geplanten Behandlungen und Notfällen im Ausland.
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