Planen Sie Ihren Umzug in die Schweiz oder sind Sie kürzlich in die Schweiz gezogen? Die Schweiz hat eines der besten Krankenversicherungssysteme der Welt – und Sie können davon profitieren. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, damit Sie in der Schweiz richtig versichert sind.

Zusatzversicherungen abschliessen und doppelt profitieren

Schliessen Sie jetzt Ihre Zusatzversicherung bei Sanitas ab und erhalten Sie als Dankeschön einen Gutschein im Wert von 100 Franken von Migros – einem der grössten Detailhändler der Schweiz.

Jetzt profitieren

Besteht in der Schweiz eine Krankenversicherungspflicht?

In den meisten europäischen Ländern gibt es eine Versicherungspflicht – so auch in der Schweiz. Wenn Sie in die Schweiz ziehen und hier arbeiten oder eine Rente aus der Schweiz beziehen, sind Sie laut Krankenversicherungsgesetz (KVG) dazu verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschliessen.

Jetzt Prämie berechnen

Wer ist versicherungspflichtig?

Die Versicherungspflicht gilt für alle Personen, die sich dauerhaft in der Schweiz niederlassen. Beim Schweizer System handelt es sich um eine sogenannte Kopfprämie. Das bedeutet, dass jedes einzelne Familienmitglied eine Grundversicherung abschliessen und sogenannte Prämien (monatliche Beiträge) an die Krankenkasse zahlen muss.

Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind Sie, wenn:

  • Sie in der Schweiz wohnen, jedoch in einem EU-/EFTA-Staat erwerbstätig sind oder ausschliesslich eine Rente aus einem EU-/EFTA-Staat erhalten;
  • Sie von einem EU-/EFTA-Staat für einen Zeitraum von bis 24 Monaten in die Schweiz entsandt werden;
  • Sie Mitglied diplomatischer oder konsularischer Missionen sowie Angestellte/-r von internationalen Organisationen sind, welche Vorrechte nach internationalem Recht haben;
  • Sie ausschliesslich zur ärztlichen Behandlung oder zur Kur in die Schweiz kommen.  

Für Personen, die in Europa wohnen, aber in der Schweiz arbeiten oder studieren, gelten hingegen besondere Bedingungen.

Wann beginnt die Versicherungspflicht?

Nach Ihrem Umzug in die Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, um Ihre Grundversicherung abzuschliessen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie die ersten drei Monate keine Beiträge zahlen müssen. Denn die Versicherung beginnt rückwirkend ab dem Datum, an dem Sie in die Schweiz eingereist sind. Da die Krankenversicherung allfällige Kosten rückwirkend übernimmt, müssen Sie auch die Beiträge rückwirkend einzahlen. Entscheiden Sie sich deshalb trotz der dreimonatigen Frist frühzeitig für eine Krankenversicherung. Ansonsten könnte es sein, dass Sie drei Monatsbeiträge (Prämien) auf einmal zahlen müssen.


Die Grundversicherung in der Schweiz

Was ist die Grundversicherung?

In der Schweiz gibt es rund 60 Krankenkassen – hierzulande Krankenversicherung genannt. Bei welchem Anbieter Sie sich versichern, steht Ihnen frei. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) schreibt vor, dass alle Anbieter in der Grundversicherung dieselben Leistungen anbieten müssen. So wird sichergestellt, dass alle Zugang zu einer hochstehenden medizinischen Versorgung haben. In der obligatorischen Grundversicherung können Sie zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen wählen und so monatlich Prämien einsparen – beispielsweise, indem Sie auf die freie Arztwahl verzichten und stattdessen ein telemedizinisches Modell wählen. Per Mobile-App oder Anruf können Sie sich kostenlos mit Ihren Symptomen zuerst an Ihren Medgate-Arzt wenden. Dieser bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte und überweist Sie, wenn nötig, an einen Allgemeinmediziner oder Spezialisten.

Die Grundversicherungsmodelle im Überblick

Was zahlt die Grundversicherung?

Grundsätzlich gilt: Die obligatorische Grundversicherung übernimmt Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.

Zum Beispiel:

  • Behandlungen bei einem Arzt oder Spezialisten in der ganzen Schweiz
  • Spitalbehandlungen in der allgemeinen Abteilung in Ihrem Wohnkanton
  • Eine Kostenbeteiligung bei Notfallbehandlungen weltweit
  • Medikamente, Laboruntersuchungen oder medizinische Hilfsmittel

Bei Unfällen trägt die Grundversicherung die Kosten jedoch nur, wenn Sie diese in der Grundversicherung eingeschlossen haben und über keine andere Versicherungsdeckung aus einer separaten Unfallversicherung verfügen.

Eine detaillierte Aufstellung der Leistungen finden Sie hier


Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.

Wer versichert in der Schweiz gegen Unfälle?

Wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, sind Sie bei Unfällen automatisch über ihn versichert. Der Vertrag Ihres Arbeitgebers entscheidet, in welcher Abteilung Sie im Krankenhaus bei einem Unfall behandelt werden. Möchten Sie einen höheren Versicherungsschutz und beispielsweise in der halbprivaten oder privaten Spitalabteilung behandelt werden, dann lohnt sich für Sie ein Unfalleinschluss über die Zusatzversicherung.

Kostenbeteiligung: Wie viel kostet die Grundversicherung?

Wenn Sie medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen Sie sich an diesen Kosten beteiligen. Die Höhe der Kostenbeteiligung definiert sich anhand der Franchise, des prozentualen Selbstbehalts und des Spitalkostenbeitrags, falls Sie ins Krankenhaus müssen. Der Spitalkostenbeitrag beträgt bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus 15 Franken pro Tag.

Wie hoch Ihre jährliche Kostenbeteiligung (Franchise – französische Aussprache) bei Leistungsbezug ist, bestimmen Sie selbst. Sie haben die Wahl, ob Sie jährlich 2500, 2000, 1500, 1000, 500 oder 300 Franken zahlen. Hier gilt jedoch: Je tiefer die jährliche Kostenbeteiligung (Franchise), desto höher fällt Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag (Prämie) aus.

Erfahren Sie mehr zur Franchise und Selbstbehalt

Stellen Sie ein individuelles Angebot zusammen

Wir beraten Sie schnell und unverbindlich

Sind Sie neu in der Schweiz und brauchen Sie Hilfe bei der Wahl der richtigen Versicherungslösung? Oder haben Sie Fragen zum Schweizer Krankenversicherungssystem? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Persönliche Beratung in 19 Sprachen

Beratungstermin vereinbaren

Anrufe aus der Schweiz
0800 22 88 44

Anrufe aus dem Ausland
0800 22 88 44 22

Die Zusatzversicherung in der Schweiz

Was ist die Zusatzversicherung?

Die Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Krankenversicherungen legen selbst fest, welche Leistungen sie innerhalb einer Zusatzversicherung anbieten. Ob Sie eine Zusatzversicherung abschliessen möchten, entscheiden Sie selbst. 

Zusatzversicherungen sind jedoch sinnvoll, weil sie die Leistungen der Grundversicherung ergänzen. Beispielsweise übernimmt Ihre Krankenkasse dank Zusatzversicherungen Zahnbehandlungen oder Leistungen aus der Alternativmedizin. Oder Sie haben bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ein Doppel- oder Einzelzimmer.

Möchten Sie eine Zusatzversicherung abschliessen, müssen Sie zuerst verschiedene Gesundheitsfragen wahrheitsgemäss beantworten. Der Krankenversicherung steht es anschliessend frei, Ihr Gesuch anzunehmen, mit Vorbehalt anzunehmen oder abzulehnen. Ihr Antrag kann abgelehnt werden, wenn aufgrund einer Krankheit in der Vergangenheit das Risiko sehr hoher Behandlungskosten besteht. Bei einem Vorbehalt werden nur gewisse Leistungen ausgeschlossen.

Wieso brauche ich eine Zusatzversicherung?

Beispiel Kieferorthopädie

Marc Suter wird Vater. Er schliesst für seinen Sohn Tim die Grundversicherung Basic ab. Als Tim 12 Jahre alt ist, benötigt er eine Zahnspange. Da sein Vater keine Zusatzversicherung für Tim abgeschlossen hat, muss er die Kosten für die Behandlungen selbst tragen.

Mit Zusatzversicherung

Mit der Zusatzversicherung Vital übernimmt die Krankenversicherung Leistungen, die nicht von der Grundversicherung gedeckt sind.

Ohne Zusatzversicherung

Die Grundversicherung deckt die Kieferorthopädie nicht ab.

Beispiel Rettung

Kurt Schneider ist leidenschaftlicher Bergsteiger, weshalb er sich für eine Klettertour in Frankreich entschliesst. Dabei verletzt er sich ernsthaft. Seine Begleitung kontaktiert den Rettungsdienst.

Mit Zusatzversicherung

Die Spitalzusatzversicherung Hospital Standard Liberty deckt Rettungen im Ausland bis maximal CHF 20 000 pro Kalenderjahr ab.

Ohne Zusatzversicherung

Die Grundversicherung deckt Rettungen im Ausland nicht ab.

Zusatzversicherungen abschliessen und doppelt profitieren


Schliessen Sie jetzt Ihre Zusatzversicherung bei Sanitas ab und erhalten Sie als Dankeschön einen Gutschein im Wert von 100 Franken von Migros – einem der grössten Detailhändler der Schweiz.

So sichern Sie sich Ihren Migros-Gutschein

  1. Wählen Sie im Prämienrechner mindestens ein Produkt aus den Rubriken Spitalzusatzversicherung und Zusatzversicherung aus und fügen Sie die Produkte dem Warenkorb hinzu.
  2. Schliessen Sie die Versicherungen mit wenigen Klicks online ab.
  3. Zwei Wochen nach Vertragsstart erhalten Sie Ihren Migros-Gutschein im Wert von 100 Franken.

Stellen Sie ein individuelles Angebot zusammen

Empfohlene Zusatzversicherungen

Dental Basic

In der Schweiz übernimmt die Krankenversicherung nur wenige krankheits- oder unfallbedingte Zahnbehandlungen. Reparaturen von Zahnschäden sowie Vorsorgeuntersuchungen müssen Sie meist selber zahlen. Mit der Zusatzversicherung Dental Basic können Sie diese Lücken schliessen.

Mehr erfahren

Medical Private

Wollen Sie weiterhin zu Ihrer langjährigen Hausärztin oder zu Ihrem Gynäkologen? Medical Private übernimmt die Kosten für geplante ambulante Behandlungen im Ausland. Rezepte und verordnete Therapien können Sie bequem entweder in Ihrem Heimatland oder in der Schweiz einlösen.

Mehr erfahren

Hospital Top Liberty

Freie Arzt- und Spitalwahl weltweit: Mit der Zusatzversicherung Hospital Top Liberty geniessen Sie bei einem Krankenhausaufenthalt höchsten Komfort. Zudem übernimmt die private Spitalzusatzversicherung die vollen Kosten bei geplanten Behandlungen und Notfällen im Ausland.

Mehr erfahren

Wir beraten Sie schnell und unverbindlich

Sind Sie neu in der Schweiz und brauchen Sie Hilfe bei der Wahl der richtigen Versicherungslösung? Oder haben Sie Fragen zum Schweizer Krankenversicherungssystem? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Persönliche Beratung in 19 Sprachen

Beratungstermin vereinbaren

Digitale Beratung

Zur virtuellen Assistentin

Anrufe aus der Schweiz
0800 22 88 44

Anrufe aus dem Ausland
0800 22 88 44 22


Sanitas Magazin: Gesundheitsthemen im Fokus