Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) regelt im Detail, welche Leistungen aus der Grundversicherung bezahlt werden.

Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) Definition: Was ist die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)?

In der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) sind alle Leistungen definiert, welche von der Grundversicherung übernommen werden. Sie stellt sicher, dass alle Versicherten die gleichen Leistungen vergütet erhalten.

Wer entscheidet, welche Leistungen aufgenommen werden?

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entscheidet, welche neuen Leistungen in die Krankenpflege-Leistungsverordnung aufgenommen werden. Es legt auch fest, in welchem Umfang die Kosten von der Grundversicherung übernommen werden. Das EDI wird dabei von diversen Kommissionen beraten und fachlich vom Bundesamt für Gesundheit unterstützt.

Welche Leistungen werden in die Krankenpflege-Leistungsverordnung aufgenommen?

Damit eine Leistung in die Krankenpflege-Leistungsverordnung aufgenommen wird, muss sie wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Dies ist die sogenannte WZW-Formel. Alle drei Kriterien müssen erfüllt sein.

Die vollständige Krankenpflege-Leistungsverordnung finden Sie hier.