Der Schutz der Kunden steht im Zentrum

Sanitas arbeitet mit den Aufsichtsbehörden eng zusammen und stellt im Rahmen des Solvenzschutzes die Interessen der Versicherten ins Zentrum.


Die Aufsicht über die Krankenversicherungen erfolgt durch zwei Behörden des Bundes. Im Bereich der sozialen Krankenversicherung übt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Aufsicht gemäss Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) aus. Die Aufsicht im Bereich der freiwilligen Zusatzversicherungen obliegt der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) gemäss Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).