Die Sanitas Gruppe legt grossen Wert auf eine gute Corporate Governance und hat transparente Regeln definiert, nach denen das Unternehmen geführt und beaufsichtigt wird. Mit ihrer offenen Information über Strukturen, Gremien und Kontrollverfahren trägt die Sanitas Gruppe zur Verbesserung der Vertrauensbasis zu ihren Kunden, Partnern, Aufsichtsbehörden und Mitarbeitenden bei.
Unternehmensstruktur
Die Sanitas Gruppe ist einer der führenden Krankenversicherer der Schweiz. Als Stiftung 1958 gegründet, verfolgt sie den Zweck, die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Invalidität und Tod zu versichern. Heute besteht die Sanitas Gruppe aus der Sanitas Krankenversicherung (Stiftung), der Sanitas Beteiligungen AG (Holding) und drei operativen Aktiengesellschaften. Von diesen betreiben zwei das Krankengrundversicherungsgeschäft nach KVG (Sanitas Grundversicherungen AG und Compact Grundversicherungen AG) und eine das Krankenzusatzversicherungsgeschäft nach VVG (Sanitas Privatversicherungen AG).
Die Sanitas Krankenversicherung (Stiftung) hält 100 Prozent der Aktien der Sanitas Beteiligungen AG (Holding), die ihrerseits sämtliche Aktien der operativen Gesellschaften hält. Zusätzlich hält die Sanitas Beteiligungen AG (Holding) verschiedene Beteiligungen, unter anderem 50 Prozent an der Sanacare AG, die auf Managed-Care-Modelle spezialisiert ist. Sämtliche Aktien der erwähnten Gesellschaften werden nicht an der Börse gehandelt.
Unternehmensstruktur (Stand 31. Dezember 2018)
Unternehmensgremien
Die Sanitas Beteiligungen AG (Holding) sowie die operativen Gesellschaften der Sanitas Gruppe verfügen über eine einheitliche Organstruktur, die Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen sind jeweils identisch besetzt.
Die Sanitas Krankenversicherung (Stiftung) hält 100 Prozent der Aktien der Sanitas Beteiligungen AG (Holding). Der Stiftungsrat der Sanitas Krankenversicherung (Stiftung) umfasst 16 Mitglieder. Die Erwartungen der Stiftung als Aktionärin an die Sanitas Beteiligungen AG sind in einer Eignerstrategie formuliert. Die Mitglieder des Stiftungsrats werden jeweils für die Dauer eines Jahres gewählt. Otto Bitterli ist per Ende Januar 2018, Ivo Furrer per Ende Mai 2018 aus dem Stiftungsrat ausgeschieden. Informationen zur Stiftung und zu ihren Aktivitäten im Rahmen des Stiftungszwecks findet man auf der Website der Stiftung.
Mitglieder der Sanitas Krankenversicherung (Stiftung)
Stand 31. Dezember 2018
Die Sanitas Beteiligungen AG (Holding) hält sämtliche Aktien der operativ tätigen Gesellschaften der Sanitas Gruppe. Die Verwaltungsräte der Sanitas Beteiligungen AG (Holding) sind gleichzeitig auch Verwaltungsräte der operativ tätigen Gesellschaften und werden aufgrund eines Kompetenzmodells rekrutiert. Der Verwaltungsrat besteht am 31. Dezember 2018 aus fünf Mitgliedern, die zur Unabhängigkeit verpflichtet sind. In die Kompetenz des Verwaltungsrats fallen unter anderem die strategische Führung, die Ernennung und Überwachung der Geschäftsleitung sowie die Genehmigung des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung. Der Verwaltungsrat hat aus seiner Mitte drei Ausschüsse gebildet, das Nomination & Compensation Committee, das Audit Committee und das Business Development Committee.
Verwaltungsrat
Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden jeweils für die Dauer eines Jahres gewählt. 2018 trat Otto Bitterli als Präsident und Ivo Furrer als Vizepräsident des Verwaltungsrats zurück. Ueli Dietiker wurde neu als Präsident und Luca Stäger neu als Vizepräsident des Verwaltungsrats gewählt.
Mitglieder des Verwaltungsrats der Sanitas Gruppe
Stand 31. Dezember 2018
Ueli Dietiker
Dr. Luca Stäger
Nadine Balkanyi-Nordmann
Dr. Andreas Schönenberger
Monika Walser
Nomination & Compensation Committee
Das Nomination & Compensation Committee bereitet die vom Gesamtverwaltungsrat zu entscheidenden Geschäfte vor und stellt allenfalls Antrag betreffend Definition der Rekrutierungs- und Evaluationsprozesse von Verwaltungsrat, CEO und Geschäftsleitung, jährliche Leistungsbeurteilung des CEO, Erarbeitung und jährliche Überprüfung des Entschädigungsmodells sowie Personal- und Nachfolgeplanung.
Mitglieder des Nomination & Compensation Committee
Stand 31. Dezember 2018
Audit Committee
Das Audit Committee bereitet die vom Gesamtverwaltungsrat zu entscheidenden Geschäfte vor und stellt allenfalls Antrag betreffend Ausgestaltung des Rechnungswesens, Eigenkapitalbewirtschaftung, Finanzkontrolle sowie Finanzplanung, konsolidierte Jahresrechnung der Sanitas Gruppe, Budgetierung, Anlagestrategie und Anlagereglement, Corporate Governance, Risikomanagement, Datenschutz und Informationssicherheitspolitik sowie die Beurteilung der Funktionsfähigkeit der Kontrollsysteme und des Risikomanagements. Darüber hinaus erfüllt das Audit Committee als selbstständige Aufgaben die Führung der Internen Revision sowie die Zusammenarbeit mit den externen Revisoren.
Mitglieder des Audit Committee
Stand 31. Dezember 2018
Business Development Committee
Das Business Development Committee berät Anträge der Geschäftsleitung an den Gesamtverwaltungsrat im Zusammenhang mit der Digitalisierungsstrategie der Sanitas Gruppe und formuliert entsprechende Empfehlungen an den Gesamtverwaltungsrat. Darüber hinaus überwacht das Business Development Committee als selbstständige Aufgabe die Weiterentwicklung und Umsetzung der Strategie, stellt die Konformität der an den Gesamtverwaltungsrat gestellten Anträge der Geschäftsleitung mit der Digitalisierungsstrategie sicher und kann weitere Themen im Zusammenhang mit der Digitalisierungsstrategie beraten.
Mitglieder des Business Development Committee
Stand 31. Dezember 2018
Die Geschäftsleitung unter dem Vorsitz des CEO ist für die operative Führung aller Gesellschaften verantwortlich. Sie setzt die Strategie des Verwaltungsrats um und sorgt für eine zielgerichtete Führung und Entwicklung der Sanitas Gruppe. Die Geschäftsleitung wird vom Verwaltungsrat ernannt und besteht zurzeit aus acht Mitgliedern. Kein Mitglied der Geschäftsleitung gehört dem Verwaltungsrat an.
Mitglieder der Geschäftsleitung
Stand 31. Dezember 2018
Otto Bitterli
Dr. Gabor P. Blechta
Rolf Fischer
Alex Friedl
Elias Frühauf
Christof Gerber
Kaspar Trachsel
Wolfgang Wandhoven
Stiftungsrat
Die Mitglieder des Stiftungsrats der Sanitas Krankenversicherung (Stiftung) erhalten für ihre Tätigkeit eine Pauschale und ein Sitzungsgeld. Sie haben zudem Anspruch auf Rückerstattung der zur Erfüllung ihrer Funktion aufgewendeten Auslagen. Für den Stiftungsrat gibt es kein Bonusprogramm.
Verwaltungsrat
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sanitas Beteiligungen AG (Holding) und der drei operativ tätigen Gesellschaften erhalten für ihre Tätigkeit eine marktgerechte pauschale Vergütung. Für den Verwaltungsrat gibt es kein Bonusprogramm und es bestehen keine Beteiligungsprogramme an den Aktiengesellschaften.
Die höchste Entschädigung ging an den Verwaltungsratspräsidenten.
Barauszahlungen: 169’707 Franken
Pensionskassenbeiträge: 6’162 Franken
Sonstige Auszahlungen: keine
Gesamte Aufwendungen: 175’689 Franken
Geschäftsleitung
Die Mitglieder der Geschäftsleitung erhalten zusätzlich zu ihrem festen Gehalt einen variablen Lohnanteil. Dieser bemisst sich nach dem Ergebnis der gesamten Gruppe und dem Grad der Zielerreichung (Unternehmensziele und individuelle Ziele). Es bestehen keine Beteiligungsprogramme an den Aktiengesellschaften. Das Entschädigungsmodell sowie die gesamthaft auszuschüttende Summe für den variablen Lohnanteil werden nach Vorberatung durch das Nomination & Compensation Committee vom Verwaltungsrat genehmigt.
Die höchste Entschädigung ging an den per Ende Juli 2018 ausgeschiedenen CEO.
Risikomanagement und Internes Kontrollsystem
Die Sanitas Gruppe misst dem Risikomanagement und dem Internen Kontrollsystem (IKS) grosse Bedeutung zu. Diese bilden einen Bestandteil der strategischen Planungsprozesse. Die Sanitas Gruppe hat ein ihren Geschäftsverhältnissen angemessenes Integrales Risikomanagementsystem implementiert und die erforderlichen Dokumentations- und Reportingprozesse sichergestellt. Unter das Risikomanagementsystem fällt die Gesamtheit aller Massnahmen, die dazu dienen, Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu steuern.
Die Risiken werden unternehmensweit systematisch erhoben, koordiniert und regelmässig überwacht. Die Geschäftsleitung, das Audit Committee und der Verwaltungsrat werden periodisch über die strategischen und operativen Risiken, deren Entwicklung und die eingeleiteten Massnahmen informiert.
Das IKS erfasst die Risiken der operativen Geschäftsprozesse. Es überprüft die finanzielle Berichterstattung sowie die Einhaltung der gesetzlichen, regulatorischen und betrieblichen Auflagen. Risikomanagement und IKS werden durch die Interne Revision auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.
Finanzielle Nachhaltigkeit
Mit dem Abschluss von Versicherungen geht die Sanitas Gruppe gegenüber ihren Kundinnen und Kunden langfristige Verpflichtungen ein. Finanzielle Nachhaltigkeit erfordert, dass die Sanitas Gruppe ihre Verpflichtungen stets mit hoher Sicherheit erfüllen kann. Sie muss deshalb über ausreichende Rückstellungen und genügend Eigenkapital verfügen. Die Massnahmen zur Gewährleistung der finanziellen Nachhaltigkeit sind darum insbesondere mit dem Risikomanagement der Sanitas Gruppe eng verknüpft.
Solvenzanforderungen
Solvenzanforderungen definieren die Eigenmittel, die ein Versicherer benötigt, um die eingegangenen Risiken bei deren Eintritt mit hoher Sicherheit zu decken. Die Solvenz von Krankenversicherungen wird durch die Aufsichtsbehörden nach verschiedenen Methoden beurteilt. Dabei wird zwischen den Bereichen soziale Krankenversicherung (Krankenversicherungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung, KVG) und Krankenzusatzversicherung (Krankenzusatzversicherungen nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, VVG) unterschieden.
Soziale Krankenversicherungen sind gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 zur Bildung ausreichender Reserven verpflichtet, deren Sollbetrag jenem Wert entspricht, den die Reserven im Laufe eines Jahres mit einer Sicherheit von 99 Prozent nicht unterschreiten.
Krankenversicherungen, die das Zusatzversicherungsgeschäft betreiben, sind verpflichtet, die Solvenzanforderungen gemäss dem Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) vom 17. Dezember 2004 zu erfüllen. Dabei muss das Versicherungsunternehmen über ausreichend freie und unbelastete Eigenmittel für seine gesamte Tätigkeit verfügen (Solvabilitätsspanne). Die Einzelheiten sind in der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO) vom 9. November 2005 geregelt. Die Solvabilität wird nach Massgabe des Geschäftsumfangs und der anrechenbaren Eigenmittel (Solvabilität 1) sowie nach der Massgabe der Risiken, denen das Versicherungsgeschäft ausgesetzt ist (Schweizer Solvenztest, SST), ermittelt.
Die Sanitas Gruppe sowie die Sanitas Gesellschaften erfüllen die gesetzlichen Kapitalanforderungen per 31. Dezember 2018.
Anlagestrategie
Der Verwaltungsrat ist für die Anlagestrategie verantwortlich. Diese beruht auf dem Asset-and-Liability-Konzept, das verlangt, dass Kapitalanlagen (Assets) und Verpflichtungen (Liabilities) bezüglich Eigenschaften wie Risikograd, Fristen usw. aufeinander abgestimmt werden. Zur Bewertung des Gesamtrisikos des Anlageportfolios wendet die Sanitas Gruppe unter anderem die Value-at-Risk-Methode und die Expected-Shortfall-Methode an.
Versicherungstechnik
Versicherungstechnische Analysen schaffen die Grundlage zur Berechnung adäquater Prämien für die verschiedenen Versicherungsangebote. Zudem muss die Sanitas Gruppe vorausschauend Reserven und Rückstellungen bilden, die dem Umfang ihres Versichertenbestands und den versicherten Risiken entsprechen. Diese Aufgaben liegen im Kompetenzbereich des Aktuariats der Sanitas Gruppe. Die Sanitas Gruppe stellt sicher, dass die Methoden, die zur Festlegung der Rückstellungen angewendet werden, stets den neusten aktuariellen Standards entsprechen.
Interne Revision
Die Interne Revision der Sanitas Gruppe ist dem Audit Committee des Verwaltungsrats unterstellt und fungiert als unabhängige und objektive Prüfinstanz. Sie durchleuchtet Unternehmensprozesse, überwacht die Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und weiterer interner Vorgaben sowie das Risikomanagement und das IKS und berät die Geschäftsleitung.
Externe Revision
Seit der Generalversammlung 2015 nimmt die PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, die Rolle als gesetzliche Revisionsstelle wahr. Sie prüft sowohl die konsolidierte Jahresrechnung als auch die jeweiligen Jahresrechnungen der Gruppengesellschaften der Sanitas Gruppe.
Aufsicht
Die Aufsicht über die Versicherer, welche die Grundversicherung anbieten, wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgeübt. Die Aufsicht über die Zusatzversicherungen, die dem Privatversicherungsrecht unterliegen, erfolgt durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma). Die Sanitas Krankenversicherung (Stiftung) unterliegt der Aufsicht der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI).
Sanitas pflegt, teilweise seit Jahrzehnten, erfolgreiche Kooperationen mit Allianz Suisse, Basler Versicherungen, Die Mobiliar, Generali, Helvetia, Swiss Life, Swiss Life Select und Zurich Schweiz.
Weitere Kooperationen führt Sanitas unter anderem mit Europ Assistance, Medgate AG, Philips, swiss smile, dem TCS, Ava, Oviva und den beiden Privatklinikgruppen Swiss Medical Network und Hirslanden.
Die Sanitas Gruppe informiert offen und aktiv über die Unternehmensstruktur, den Geschäftsgang, neue Angebote und Dienstleistungen sowie über ihre Positionen zu gesundheitspolitischen Themen.
Das Unternehmen publiziert jährlich einen konsolidierten Geschäftsbericht der Sanitas Gruppe sowie die geprüften Jahresrechnungen der einzelnen Gruppengesellschaften.
Weitere Kommunikationsmittel von Sanitas sind das Kundenmagazin, der Kundennewsletter sowie zahlreiche Unterlagen und Broschüren über Angebote und Dienstleistungen. Sämtliche Informationen sind auf der Sanitas Website öffentlich zugänglich.
Hier geht’s zum Corporate-Governance-Teil auf der Sanitas Website.