Risikomanagement und Internes Kontrollsystem
Die Sanitas Gruppe misst dem Risikomanagement und dem Internen Kontrollsystem (IKS) grosse Bedeutung zu. Diese bilden einen Bestandteil der strategischen Planungsprozesse. Die Sanitas Gruppe hat ein ihren Geschäftsverhältnissen angemessenes Integrales Risikomanagementsystem implementiert und die erforderlichen Dokumentations- und Reportingprozesse sichergestellt. Unter das Risikomanagementsystem fällt die Gesamtheit aller Massnahmen, die dazu dienen, Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu steuern.
Die Risiken werden unternehmensweit systematisch erhoben, koordiniert und regelmässig überwacht. Die Geschäftsleitung, das Audit Committee und der Verwaltungsrat werden periodisch über die strategischen und operativen Risiken, deren Entwicklung und die eingeleiteten Massnahmen informiert.
Das IKS erfasst die Risiken der operativen Geschäftsprozesse. Es überprüft die finanzielle Berichterstattung sowie die Einhaltung der gesetzlichen, regulatorischen und betrieblichen Auflagen. Risikomanagement und IKS werden durch die Interne Revision auf ihre Wirksamkeit hin überprüft.
Finanzielle Nachhaltigkeit
Mit dem Abschluss von Versicherungen geht die Sanitas Gruppe gegenüber ihren Kundinnen und Kunden langfristige Verpflichtungen ein. Finanzielle Nachhaltigkeit erfordert, dass die Sanitas Gruppe ihre Verpflichtungen stets mit hoher Sicherheit erfüllen kann. Sie muss deshalb über ausreichende Rückstellungen und genügend Eigenkapital verfügen. Die Massnahmen zur Gewährleistung der finanziellen Nachhaltigkeit sind darum insbesondere mit dem Risikomanagement der Sanitas Gruppe eng verknüpft.
Solvenzanforderungen
Solvenzanforderungen definieren die Eigenmittel, die ein Versicherer benötigt, um die eingegangenen Risiken bei deren Eintritt mit hoher Sicherheit zu decken. Die Solvenz von Krankenversicherungen wird durch die Aufsichtsbehörden nach verschiedenen Methoden beurteilt. Dabei wird zwischen den Bereichen soziale Krankenversicherung (Krankenversicherungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung, KVG) und Krankenzusatzversicherung (Krankenzusatzversicherungen nach dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag, VVG) unterschieden.
Soziale Krankenversicherungen sind gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 18. März 1994 zur Bildung ausreichender Reserven verpflichtet, deren Sollbetrag jenem Wert entspricht, den die Reserven im Laufe eines Jahres mit einer Sicherheit von 99 Prozent nicht unterschreiten.
Krankenversicherungen, die das Zusatzversicherungsgeschäft betreiben, sind verpflichtet, die Solvenzanforderungen gemäss dem Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) vom 17. Dezember 2004 zu erfüllen. Dabei muss das Versicherungsunternehmen über ausreichend freie und unbelastete Eigenmittel für seine gesamte Tätigkeit verfügen (Solvabilitätsspanne). Die Einzelheiten sind in der Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO) vom 9. November 2005 geregelt. Die Solvabilität wird nach Massgabe des Geschäftsumfangs und der anrechenbaren Eigenmittel (Solvabilität 1) sowie nach der Massgabe der Risiken, denen das Versicherungsgeschäft ausgesetzt ist (Schweizer Solvenztest, SST), ermittelt.
Die Sanitas Gruppe sowie die Sanitas Gesellschaften erfüllen die gesetzlichen Kapitalanforderungen per 31. Dezember 2019.
Anlagestrategie
Der Verwaltungsrat ist für die Anlagestrategie verantwortlich. Diese beruht auf dem Asset-and-Liability-Konzept, das verlangt, dass Kapitalanlagen (Assets) und Verpflichtungen (Liabilities) bezüglich Eigenschaften wie Risikograd, Fristen usw. aufeinander abgestimmt werden. Zur Bewertung des Gesamtrisikos des Anlageportfolios wendet die Sanitas Gruppe unter anderem die Value-at-Risk-Methode und die Expected-Shortfall-Methode an.
Versicherungstechnik
Versicherungstechnische Analysen schaffen die Grundlage zur Berechnung adäquater Prämien für die verschiedenen Versicherungsangebote. Zudem muss die Sanitas Gruppe vorausschauend Reserven und Rückstellungen bilden, die dem Umfang ihres Versichertenbestands und den versicherten Risiken entsprechen. Diese Aufgaben liegen im Kompetenzbereich des Aktuariats der Sanitas Gruppe. Die Sanitas Gruppe stellt sicher, dass die Methoden, die zur Festlegung der Rückstellungen angewendet werden, stets den neusten aktuariellen Standards entsprechen.