Franchise und Selbstbehalt einfach erklärt

In der Schweiz beteiligen sich Versicherte an den Behandlungskosten. Zu dieser Kostenbeteiligung gehören die Franchise, der Selbstbehalt und der Spitalbeitrag.

Was ist eine Franchise?

Die Franchise ist der jährliche fixe Anteil an den Behandlungskosten, den die Versicherten selber bezahlen. Der Fixbetrag liegt zwischen CHF 300 und CHF 2'500. Je tiefer die Franchise, desto höher die monatliche Prämie, aber desto geringer die Kostenbeteiligung.

Wie hoch ist die Franchise in der Schweiz?

Versicherte haben die Möglichkeit, eine der folgenden Franchisen für die Grundversicherung zu wählen. Die Höhe der Franchise beeinflusst die Höhe der Krankenkassenprämie. Sie haben die Möglichkeit, eine höhere Franchise zu wählen, um von attraktiven Prämienrabatten zu profitieren.

Kinder 0 100 200 300 400 500 600
Erwachsene
300 500
1000
1500 2000 2500  

Kinder- und Erwachsenenfranchise (in CHF)

Welche Franchise soll ich wählen?

Sie können die Höhe Ihrer Franchise selber bestimmen. Finanziell kann sich sowohl eine hohe als auch eine tiefe Franchise lohnen.

Rechenbeispiel hohe Franchise

Person A hat eine Grundversicherung bei Sanitas mit einer Franchise von 2500 Franken. Sie erhält eine Arztrechnung im Betrag von 2000 Franken.

Arztrechnung CHF 2000  
- Franchise (verbleibende Franchise CHF 500) - CHF 2000 Zulasten Person A
Zwischenresultat CHF 0  
- Selbstbehalt - CHF 0 Zulasten Person A
Schlussresultat CHF 0 Zulasten Sanitas

 

Person A erhält ausserdem eine Physiotherapierechnung in Höhe von 600 Franken.

Physiotherapierechnung CHF 600  
- Franchise (die Franchise ist nun aufgebraucht.) - CHF 500 Zulasten Person A
Zwischenresultat CHF 100  
- Selbstbehalt (10% von CHF 100, bis maximal CHF 700) - CHF 10 Zulasten Person A
Schlussresultat CHF 90 Zulasten Sanitas

 

Person A bezahlt 2510 Franken für beide Rechnungen zusammen. Sanitas übernimmt den Restbetrag von total 90 Franken.

Eine hohe Krankenkassenfranchise ist sinnvoll, wenn Ihre Gesundheitskosten eher tief sind. Sie profitieren von einem attraktiven Prämienrabatt auf Ihrer Grundversicherungsprämie.

Rechenbeispiel tiefe Franchise

Person B hat eine Grundversicherung bei Sanitas mit einer Franchise von 300 Franken. Sie erhält eine Arztrechnung in Höhe von 2000 Franken.

Arztrechnung CHF 2000  
- Franchise (die Franchise ist nun aufgebraucht.) - CHF 300 Zulasten Person B
Zwischenresultat CHF 1700  
- Selbstbehalt (10% von CHF 1700, bis maximal CHF 700) - CHF 170 Zulasten Person B
Schlussresultat CHF 1530 Zulasten Sanitas

 

Person B erhält ausserdem eine Physiotherapierechnung über 600 Franken.

Physiotherapierechnung CHF 600  
- Franchise (die Franchise ist aufgebraucht.) - CHF 0 Zulasten Person B
Zwischenresultat CHF 600  
- Selbstbehalt (10% von CHF 600, bis maximal CHF 700) - CHF 60 Zulasten Person B
Schlussresultat CHF 540 Zulasten Sanitas

 

Person B bezahlt 530 Franken (300 Franken + 170 Franken + 60 Franken) für beide Rechnungen zusammen. Sanitas übernimmt den Restbetrag von 2070 Franken.

Eine tiefe Krankenkassenfranchise ist sinnvoll, wenn Ihre Gesundheitskosten eher hoch sind. Die Grundversicherung beteiligt sich so mehr an Ihren Gesundheitskosten. Bei einem eingetretenen Schadenfall müssen Sie weniger Kosten selber tragen.

Wie kann ich meine Franchise ändern?

In der Grundversicherung können Sie Ihre Franchise jedes Jahr neu festlegen. Eine Änderung der Franchise ist in der Grundversicherung ohne Gesundheitsprüfung und unabhängig vom Gesundheitszustand und von laufenden ärztlichen Behandlungen möglich.

Wenn Sie Ihre Franchise reduzieren möchten, muss die Mitteilung bis 30. November bei Sanitas eintreffen. Wenn Sie die Franchise erhöhen wollen, muss Ihre Mitteilung bis 31. Dezember eintreffen. Die Franchise kann nur auf den 1. Januar eines Folgejahres geändert werden.

Ihre Franchise in der Grundversicherung können Sie im Sanitas Portal einfach und schnell selbst anpassen. Interessiert? Jetzt registrieren und gleich loslegen! Oder Sie passen die Franchise über unsere Website an.

Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?

Die Franchise ist die Kostenbeteiligung der Versicherten an den Gesundheitskosten. Sobald dieser Betrag ausgeschöpft ist, übernimmt die Krankenkasse in der Grundversicherung 90 Prozent der Kosten. Die restlichen 10 Prozent der Kosten bezahlen die Versicherten selber. Diesen Kostenanteil nennt man Selbstbehalt.

Was ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt wird fällig, sobald die gewählte Franchise ausgeschöpft ist. Ab diesem Zeitpunkt übernehmen die Versicherten 10 Prozent der Behandlungskosten, jedoch maximal 700 Franken pro Jahr (Kinder 350 Franken). Diesen Kostenanteil nennt man Selbstbehalt.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent. Für Originalmedikamente, für die es ein Generikum gibt, beträgt der Selbstbehalt 40 Prozent.

Die maximale Höhe des Selbstbehalts ist 700 Franken pro Jahr für Erwachsene und 350 Franken für Kinder. Sobald mehr als zwei Kinder einer Familie bei der gleichen Kasse versichert sind, ist der Selbstbehalt für alle Kinder auf 700 Franken beschränkt.

Rechenbeispiel Selbstbehalt

Ein Versicherter hat in einem Jahr Gesundheitskosten von 2000 Franken. Er hat die minimale Franchise von 300 Franken gewählt.

Gesundheitskosten total CHF 2000
abzüglich Franchise (Beispiel 300 Franken) - CHF 300
Restliche Kosten CHF 1700

 

Der Versicherte muss von den restlichen Kosten einen Selbstbehalt von 10 Prozent selber bezahlen (maximal 700 Franken pro Jahr).

10% Selbstbehalt von Fr. 1700.– = Fr. 170.–

 

Die Gesundheitskosten des Versicherten betragen in diesem Fall:

Franchise
CHF 300
+ Selbstbehalt + CHF 170
Total Kosten Versicherter CHF 470

Bei welchen Medikamenten muss ich keinen höheren Selbstbehalt bezahlen?

Der Selbstbehalt beträgt für Generika in der Regel 10 Prozent, für Originalpräparate 40 Prozent.

Der höhere Selbstbehalt für Originalpräparate gilt nicht,

  • wenn es kein Generikum gibt;
  • wenn ein Originalpräparat aus medizinischen Gründen nicht durch ein Generikum ersetzt werden kann. In diesem Fall braucht es eine spezielle Verschreibung durch den Arzt;
  • wenn die Preisdifferenz zwischen Generikum und Originalpräparat weniger als 30 Prozent beträgt.

Ob Sie für Ihr Medikament einen erhöhten Selbstbehalt bezahlen, können Sie mit der Generika-Suche von Sanitas herausfinden.

Was ist der Spitalkostenbeitrag?

Der Spitalkostenbeitrag ist eine zusätzliche Kostenbeteiligung, die bei einem Spitalaufenthalt anfällt. Erwachsene ab 18 Jahren, die nicht in Ausbildung sind und keine Mutterschaftsleistungen beziehen, zahlen pro Tag 15 CHF an die Kosten des Aufenthaltes. Weitere Informationen zum Spitalkostenbeitrag.

Wie hoch ist die Kostenbeteiligung bei Mutterschaft?

Die Leistungen im Rahmen einer Mutterschaft werden von den Krankenkassen ohne Abzug von Franchise und Selbstbehalt vergütet. Während der Schwangerschaft fällt also keine Franchise bei Leistungen im Zusammenhang mit der Mutterschaft an. Bei der Krankenversicherung beginnt die Mutterschaft mit der 13. Schwangerschaftswoche und endet acht Wochen nach der Geburt. Dies gilt auch für Krankheiten und Komplikationen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt.

Gut zu wissen: Informieren Sie Sanitas frühzeitig über Ihre Schwangerschaft, damit Ihnen die Franchise und der Selbstbehalt nicht verrechnet werden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund ums Thema Schwangerschaft.