Beim Wechsel der Grundversicherung zu einem anderen Krankenversicherer müssen gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) die gemahnten Prämien, Kostenbeteiligungen sowie allfällige Verzugszinse und Betreibungskosten bis zum Austrittstermin bezahlt sein. Zudem muss für einen erfolgreichen Wechsel die Versicherungsbestätigung des neuen Krankenversicherers vorliegen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sind wir verpflichtet, die Grundversicherung weiterzuführen.
Sanitas empfiehlt ihren Versicherten aufgrund der erhöhten Beweiskraft weiterhin die Kündigung zu unterzeichnen und eingeschrieben zu versenden.
Für volljährig werdende Personen sind Krankenversicherungsrechnungen bis zum Ende des Monats, in dem die Volljährigkeit erreicht wird, ausschliesslich von deren Eltern geschuldet. Diese Personen können für diese Rechnungen auch nach Eintritt der Volljährigkeit nicht belangt werden; eine dazu eingeleitete Betreibung ist nichtig. Ab dem Folgemonat nach Erreichen ihres 18. Altersjahres sind diese Personen selber für die Begleichung ihrer eigenen Krankenversicherungsrechnungen verantwortlich.