Schlitteln – gewusst wie!

Die Schweiz ist ein Schlittelparadies – in allen Landesteilen gibt es tolle Wege und Bahnen für die ganze Familie. Wir stellen die schönsten vor. Aber Achtung! Der Schlittelspass hat auch seine Tücken. Wer die Schlittelregeln kennt, hat mehr Spass auf zwei Kufen.

Text: Clau Isenring

Wer die Schlittelregeln kennt, hat mit Sicherheit noch mehr Spass auf zwei Kufen. David Kerschbaumer, bfu-Experte, sagt, worauf man achten muss.

Die 10 wichtigsten Schlittelregeln

  1. Auf andere Rücksicht nehmen – Jeder Schlittler und Rodler muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
  2. Geschwindigkeit und Fahrweise dem Können anpassen – Jeder Schlittler und Rodler muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee-und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. Beim Abfahren dürfen Schlitten bzw. Rodel nicht zusammengebunden werden. Es darf nicht kopfvoran gefahren werden.
  3. Fahrspur des Vorderen respektieren – Der von hinten kommende Schlittler und Rodler muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Schlittler und Rodler nicht gefährdet.
  4. Mit Abstand überholen – Überholt werden darf von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Schlittler oder Rodler für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
  5. Vor dem Ein- und Anfahren nach oben blicken – Jeder Schlittler und Rodler, der einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
  6. Am Rand anhalten – Jeder Schlittler und Rodler muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen aufzuhalten. Ein gestürzter Schlittler oder Rodler muss die Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  7. Am Rand auf- und absteigen – Ein Schlittler oder Rodler, der aufsteigt oder zu Fuss absteigt, muss den Rand benutzen.
  8. Zeichen beachten – Jeder Schlittler und Rodler muss die Markierung und die Signalisation beachten.
  9. Hilfe leisten – Bei Unfällen ist jeder Schlittler und Rodler zur Hilfeleistung verpflichtet.
  10. Personalien angeben – Jeder Schlittler und Rodler, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Fall eines Unfalls seine Personalien angeben.
Quelle: bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung

Eine Auswahl an Schlittelbahnen

Fideriser Heuberge, Graubünden

Länge: 11km
Schlittenmiete ja
Nachtschlitteln ja

Verbier (ab La Tzoumaz), Wallis

Länge: 10km
Schlittenmiete ja (Bergstation Savoleyres)

Grindelwald, Bern

Länge: 15km (2.5h Wanderung ab First oder Bussalp bis Faulhorngipfel)
Schlittenmiete ja

Saas Grund, Wallis

Länge: 11km
Schlittenmiete ja (Talstation Kreuzboden),
Nachtschlitteln ja

Kerenzerberg, Glarus

Länge: 7km
Schlittenmiete ja
Nachtschlitteln ja

Wangs-Pizol, St. Gallen

Länge: bis 7km
Schlittenmiete ja
Nachtschlitteln ja

Schatzalp, Graubünden

Länge: 2.8km
Schlittenmiete ja
Nachtschlitteln ja

Melchsee-Frutt, Obwalden

Länge: 8km
Schlittenmiete ja
Nachtschlitteln ja

Rigi-Kulm, Schwyz

4 Schlittelwege von 0.5km bis 4km
Schlittenmiete ja

Pilatus, Luzern

2 Schlittelwege
je 3km
Schlittenmiete ja

Viele weitere Schlittelbahnen finden Sie auf myswitzerland.com

David Kerschbaumer
bfu-Experte

bfu.ch

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