Unsere Haltung zu den beiden Gesundheitsabstimmungen vom 9. Juni 2024

8. Mai 2024
 

Am 9. Juni 2024 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Kostenbremse-Initiative und die Prämienentlastungs-Initiative ab. Als Gesundheitspartnerin unserer über 800‘000 Kundinnen und Kunden informieren wir Sie gerne über die Haltung von Sanitas zu den beiden Gesundheitsinitiativen.

Kostenbremse-Initiative der Mitte

Das will die Initiative

Die Kostenbremse-Initiative will den Bundesrat und die Kantone verpflichten, eine Kostenbremse im Gesundheitswesen einzuführen. Liegt das Kostenwachstum pro versicherter Person 20 Prozent über der Nominallohnentwicklung, soll der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Kantonen Massnahmen zur Kostenbegrenzung ergreifen.

Sanitas lehnt die Volksinitiative ab. Wir nehmen das Thema der stetig steigenden Gesundheitskosten ernst und sehen Handlungsbedarf, um die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler zu entlasten. Die Kostenbremse-Initiative ist dafür aber nicht zielführend. Insbesondere, weil

  • die Umsetzbarkeit und Wirksamkeit der Initiative unklar ist
  • sie das Ende der Tarifautonomie zur Folge hätte, mit unerwünschten Eingriffen in die Tarifvereinbarung der Tarifpartner
  • sie die Versorgungssicherheit gefährden wird
  • mit ihr die Rationierung medizinischer Leistungen droht

 

Ausser der Mitte-Partei selbst ist keine Partei von der Kostenbremse-Initiative überzeugt. Vom Bundesrat wie vom Parlament wird die Initiative klar zur Ablehnung empfohlen.

 

Bundesrat und Parlament haben einen Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedet, der automatisch bei einer Ablehnung der Initiative in Kraft treten würde (sofern kein Referendum dagegen ergriffen wird). Der Gegenvorschlag sieht vor, dass der Bundesrat Kosten- und Qualitätsziele für vier Jahre festlegt. Die Kantone können zusätzliche Ziele setzen, und eine Eidgenössische Kommission überwacht die Entwicklung und gibt Empfehlungen ab. Sanitas lehnt den Gegenvorschlag ebenfalls ab.

Prämienentlastungs-Initiative der SP

Das will die Initiative

Die Krankenkassenprämien dürfen neu nicht mehr als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen. Die Differenz muss von Bund und Kantonen im Rahmen von Prämienverbilligungen beglichen werden. Ausserdem soll die Prämienverbilligung neu zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund und zu höchstens einem Drittel durch die Kantone finanziert werden.

Sanitas lehnt die Prämienentlastungs-Initiative ab, weil

  • die Initiative zu einer reinen Umverteilung führt und nur Symptome bekämpft
  • mit ihr eine unnötige Umverteilung herbeigeführt wird
  • sie zu Gesamtkosten von knapp 10 Milliarden Franken jährlich führt
  • mit ihr den Kantonen die Verantwortung entzogen wird

 

Sanitas anerkennt, dass die Prämiensteigerungen eine immer grössere Schwierigkeit für die Haushalte in der Schweiz darstellen. Deshalb befürwortet Sanitas den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats und unterstützt Massnahmen, um die Prämienzahlenden finanziell stärker zu entlasten. Mit dem indirekten Gegenvorschlag werden neue Mechanismen geschaffen, um den beobachteten Rückzug einzelner Kantone aus der Prämienverbilligung auf gesetzlicher Ebene zu stoppen. Konkret: Mit dem Gegenvorschlag würden die Prämien zusätzlich um mindestens 360 Millionen Franken verbilligt werden.

 

Die SP hat für ihre Initiative die Ja-Parole herausgegeben. Die Initiative wird vom Bundesrat und vom Parlament zur Ablehnung empfohlen.