Wir sind für Sie da – gemeinsam für Ihre Gesundheit

Covid-19 stellt uns laufend vor neue Herausforderungen. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen unserer Kundinnen und Kunden, insbesondere hinsichtlich Leistungen, welche von Sanitas bezahlt werden. Zusätzliche Informationen, Gesundheitstipps und aktuelle Einschätzungen zur Lageentwicklung finden Sie auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG).

Antworten auf häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf aktuelle Fragen unserer Kundinnen und Kunden. 

Ich habe Symptome, die auf eine Coronavirus-Infektion hinweisen könnten. Was soll ich tun?

Bitte bleiben Sie unbedingt zu Hause, damit Sie im Falle einer Infektion keine weiteren Personen anstecken. Wir empfehlen Ihnen in einem ersten Schritt, den Corona-Check vom BAG zu machen.

Falls Sie Symptome haben, die zu COVID-19 passen, erhalten Sie im Anschluss an Ihr Testergebnis genauere Informationen rund um die professionellen Testzentren in Ihrer Umgebung.

Bei medizinischen Fragen können Sie sich jedoch auch jederzeit an Ihren Hausarzt oder an die telemedizinische Hotline von Medgate wenden. Laden Sie dazu die Sanitas Medgate App herunter oder rufen Sie folgende Nummer an: 0844 124 365.

Wer kann sich gegen Covid-19 impfen lassen?

Alle Personen ab 5 Jahren können sich in ihrem Kanton gegen Covid-19 impfen lassen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wer übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Covid-19?

Die Impfung ist für die Bevölkerung kostenlos (von Franchise und Selbstbehalt befreit). Die Kosten werden von Bund, Kanton und Krankenkasse (Grundversicherung) übernommen.

Kann ich mich auch im Ausland kostenlos gegen Covid-19 impfen lassen?

Wird die Impfung im Ausland durchgeführt und nicht vom entsprechenden Staat übernommen, werden die Kosten auch nicht von Ihrer Grundversicherung bezahlt. Die Grundversicherung übernimmt grundsätzlich nur Leistungen zur Behandlung im Krankheitsfall und keine präventiven Leistungen (wie die Impfungen) im Ausland. Der Bund empfiehlt allen in der Schweiz Versicherten, sich auch hier impfen zu lassen. Wenn dennoch eine Impfreise ins Ausland geplant wird, gilt zu bedenken, dass je nach Impfstoff eventuell die zweite Impfdosis des gleichen Impfstoffes in der Schweiz nicht erhältlich ist.

Kann ich mich als Grenzgänger in der Schweiz impfen lassen und wer übernimmt die Kosten?

Grenzgänger, die in der Schweiz eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abgeschlossen haben, können sich gemäss Impfempfehlungen in der Schweiz impfen lassen. Die Kosten werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, dem Bund und den Kantonen übernommen.

Grenzgänger, die nicht in der Schweiz versichert, aber durch ihre Arbeit einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind (z.B. Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt sowie Betreuungspersonal in Pflege- und Altersheimen), können sich ebenfalls kostenlos in der Schweiz impfen lassen. Die Kosten werden vom Bund übernommen.

Für Grenzgänger, die ihre Versicherung im Ausland haben und nicht der Gruppe von beruflich gefährdeten Arbeitnehmenden angehören, sind die Impfkosten durch deren Krankenversicherung zu übernehmen. In diesem Fall wird empfohlen, die Impfung am Wohnsitz im Ausland vorzunehmen.

Sie haben weitere Fragen zur Covid-19-Impfung?

  • Wo und wann Sie sich beraten und gratis impfen lassen können, erfahren Sie auf der Website Ihres Kantons.
  • Nationale Infoline Covid-19-Impfung (täglich 6 bis 23 Uhr): +41 800 88 66 44
  • Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in den FAQ.
  • Informationen zur Impfung in anderen Sprachen finden Sie hier.


Weitere Impffragen unserer Kundinnen und Kunden:

 

Muss ich mich impfen lassen?

Die Impfung ist freiwillig. Es gilt kein Impfobligatorium.

Ich will einen Corona-Selbsttest machen. Wie komme ich an diesen? Wer übernimmt die Kosten?

Selbsttests sind in Apotheken, Drogerien und im Detailhandel erhältlich und können von allen Personen selbst gekauft werden. Ab dem 1. Oktober übernimmt der Bund keine Kosten von Selbsttests mehr.

Gemäss den gesetzlichen Vorgaben stellen Selbsttests keine Versicherungsleistung dar. Entsprechend werden keine Kosten von Selbsttests durch Sanitas (Grundversicherung oder Zusatzversicherung) übernommen.

Wer bezahlt den Corona-Test?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Bund die Kosten für den Corona-Test übernimmt:

  • Getestete Person weist vom BAG definierte, klinische Symptome auf (z. B. akute Atemwegsinfektion).
  • Getestete Person hat eine SwissCovid-App-Meldung erhalten (gilt auch ohne Symptome).
  • Test auf Wunsch mit Zertifikatsausstellung (nur Antigen-Schnelltest mit Nasen-Rachenabstrich).
  • Getestete Person nimmt an individuellen Speichel-PCR-Pooltests teil (im Falle eines positiven Pools und nachfolgendem negativen Einzel-PCR-Test wird ein Zertifikat ausgestellt).
  • Untersuchung auf Antikörper auf Anordnung der zuständigen kantonalen Stelle
  • Getestete Person wurde im Rahmen einer Ausbruchskontrolle getestet (gilt auch ohne Symptome).
  • PCR-Test zur Bestätigungsanalyse nach einem positiven Schnell- oder Selbsttest.
  • Getestete Person hat bereits die erste Impfung erhalten, muss jedoch noch bis nach der zweiten Impfung auf das Zertifikat warten.
  • Getestete Person kann aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden (es liegt ein medizinisches Attest vor).
  • Getestete Person ist unter 16 Jahre alt.

Die testende Einrichtung prüft, ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch den Bund gegeben sind.

In den oben angegebenen Fällen übernimmt der Bund einmalig oder auch mehrmalig die Kosten für einen Test. Die Kosten haben weder Einfluss auf Ihre Franchise noch auf Ihren Selbstbehalt. Die entsprechende Rechnung wird bei Kostenübernahme direkt über die Sanitas Krankenversicherung beglichen.

Gemäss den gesetzlichen Vorgaben stellen Corona-Tests aktuell keine Versicherungsleistung dar und werden auch nicht von der Zusatzversicherung vergütet.

Sind kostenpflichtige Zuschläge auf Corona-Tests rechtens?

Gelegentlich kommt es vor, dass Apotheken oder Praxen auf Corona-Tests Beträge aufschlagen –beispielsweise Nacht-, Notfall-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge oder Pauschalen für die Infrastruktur. Dies ist allerdings rechtlich nicht zulässig (Covid-19-Verordnung 3 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus: Art. 26 Abs. 5). Sie müssen diese Kosten also nicht bezahlen. Falls Sie einen solchen Zuschlag bereits bezahlt haben, können Sie den Betrag mit dem entsprechenden Beleg bei der Apotheke zurückfordern.

Ich habe eine andere, eventuell sogar chronische Erkrankung. Was muss ich beachten?

Bei akuten gesundheitlichen Problemen melden Sie sich bitte bei Ihrem Hausarzt oder, je nach Schweregrad, auf einer Notfallstation. Hier werden Sie nach wie vor ärztlich betreut. Gleiches gilt, wenn Sie an einer chronischen Krankheit leiden und deswegen regelmässig den Arzt konsultierten müssen. Alternative medizinische Informationsmöglichkeiten:

  • «Ich fühle mich nicht gut und möchte gerne eine medizinische Ersteinschätzung, was mit mir los ist»: Die Hotline von Medgate steht Ihnen 7 Tage die Woche 24 Stunden zur Verfügung. Laden Sie dazu die Sanitas Medgate App herunter oder rufen Sie bei Medgate an unter 0844 124 365.
  • «Ich benötige einen Spezialisten, vielleicht auch einen operativen Eingriff. Genau weiss ich das aber nicht»: Wenden Sie sich an die Hirslanden Healthline. Sie ist unter 0848 333 999 erreichbar.
  • «Ich habe eine Spitalzusatzversicherung und möchte den passenden Arzt für meinen operativen Eingriff finden»: Wenden Sie sich an die Hirslanden Healthline. Sie ist unter 0848 333 999 erreichbar.

Ich bin im Ausland und zeige Symptome. Wer trägt die Kosten?

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten von Behandlungen in Notfällen – wie zum Beispiel beim Auftreten von Symptomen des Coronavirus – auch im Ausland. Innerhalb von EU/EFTA-Staat richtet sich die Kostenübernahme nach den Bestimmungen der bilateralen Abkommen (Personenfreizügigkeit). Ausserhalb der EU/EFTA-Staaten dürfen gemäss KVG Behandlungen bis zum doppelten Betrag der Kosten übernommen werden, die bei einer Behandlung in der Schweiz vergütet würden.

Kosten, welche die KVG-Deckung übersteigen, werden durch eine allfällige Zusatzversicherung gemäss vertraglicher Vereinbarung vergütet.

Achtung: Bitte verwenden Sie Ihre Versichertenkarte und wenden Sie sich an die Sanitas Assistance +41 (0) 844 124 365.

Beachten Sie für Reisen unbedingt die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

Ich brauche Schutzmasken, Desinfektionsmittel oder Ähnliches. Beteiligt sich Sanitas an den Kosten?

Nein, da es sich hier um keine Leistungen handelt, die von der Grundversicherung und der Zusatzversicherung gedeckt sind.

Ich bin schwanger. Was muss ich beachten?

Wer ist meine aktuelle Anlaufstelle bei Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Baby?

Wahrscheinlich ist Ihre Hebamme weiterhin für Sie erreichbar, genauso wie Ihre Gynäkologin / Ihr Gynäkologe. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihre Fragen online zu stellen. Das Online-Portal Familly bietet Familien einen kostenlosen On-Demand-Zugang zu virtueller Betreuung durch Hebammen, Kinderpsychologen und viele andere Betreuer.

Sie stehen kurz vor der Geburt

Sie können entbinden, wie Sie es geplant haben – natürlich auch via Kaiserschnitt. In fast allen Kliniken in der Schweiz darf der Partner oder eine Begleitperson dabei sein – und je nach Klinik Mutter und Kind auch in eingeschränktem Mass im Wochenbett besuchen. Fragen Sie in Ihrem Spital nach! Eine Bettenknappheit müssen Sie auf den Geburtsstationen nicht befürchten und selbstverständlich werden alle Massnahmen getroffen, um Sie vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen.

Die Folgen der Pandemie bereiten Ihnen Sorgen bei der Bezahlung Ihrer Prämie?

Kontaktieren Sie uns per E-Mail an info@sanitas.com und wir suchen nach einer individuellen Lösung, wie Sie Ihre Beiträge begleichen können.

Ich habe ein Anliegen, das ich gerne persönlich klären möchte. Sind die Sanitas Schalter weiterhin geöffnet?

Ja, unsere Schalter sind zu den normalen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr offen.


Weitere häufig gestellte Fragen beantwortet ausserdem die Webseite vom BAG.

Unsere Services und Angebote für Ihre Gesundheit

Momentan ist vieles anders. Eines aber bleibt: Wir sind weiterhin für Sie da. Zum Beispiel mit Angeboten, die Ihnen helfen, gesund zu bleiben. Und mit Möglichkeiten, Ihre Versicherungsangelegenheiten jederzeit ganz einfach zu organisieren.

Unterstützung im Alltag
Unser Angebot zur Steigerung Ihrer Lebensqualität
  • Unterstützung für einen nachhaltig gesünderen Lebensstil
  • Stärkung der Psyche in belastenden Lebenslagen
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Sanitas Magazin: Gesundheitsthemen im Fokus

Weitere Informationen, nützliche Alltags- und unter Verhaltenstipps sowie aktuelle Einschätzungen zur Lageentwicklung rund um COVID-19 finden Sie auf der Website des Bundesamts für Gesundheit (BAG) unter bag-coronavirus.ch oder telefonisch unter 058 463 00 00.

Wenn die aktuelle Situation Sie in besonderem Masse stresst oder private Probleme verschärft, finden Sie hier eine Liste von telefonischen Beratungsstellen – empfohlen vom BAG.

Hinweis: Alle aufgeführten Informationen zu Gesundheitsthemen sollen Ihnen bei einer ersten Orientierung in der aktuellen Situation weiterhelfen. Bei gesundheitlichen Problemen sollten Sie jedoch weiterhin unbedingt eine Beratung bei einer medizinischen Fachstelle in Anspruch nehmen.