Soll ich mir eine medizinische Zweitmeinung einholen?
Die Diagnose steht, die Behandlung ist empfohlen. Trotzdem bleiben Fragen. Dann kann eine zweite ärztliche Einschätzung helfen, sicherer zu entscheiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Zweitmeinung kann vor nicht notfallmässigen, geplanten Eingriffen oder bei Zweifeln an einer Empfehlung zur Diagnostik und Therapie Klarheit bringen.
- Klären Sie das Vorgehen und die Kostenübernahme vor dem Termin. Bei Sanitas unterstützt Sie die Leistungsberatung bei der Organisation.
- Weichen die Empfehlungen voneinander ab, sollten Sie Nutzen, Risiken und Alternativen verstehen, bevor Sie entscheiden.
Was ist eine medizinische Zweitmeinung?
Eine medizinische Zweitmeinung ist die zusätzliche fachliche Einschätzung einer bestehenden Diagnose oder Behandlungsempfehlung. Sie stammt von einer Ärztin oder einem Arzt mit entsprechender Erfahrung, die oder der unabhängig von der bisherigen Behandlung urteilt.
Dazu sichtet die Fachperson die vorliegenden Befunde und Untersuchungsergebnisse. Sie prüft, ob die Diagnose nachvollziehbar ist und wie die vorgeschlagene Behandlung medizinisch zu beurteilen ist. Daraus ergibt sich eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.
Wann ist es sinnvoll, eine Zweitmeinung einzuholen?
Eine Zweitmeinung ist besonders hilfreich, wenn eine Behandlung weitreichende Folgen haben kann oder wichtige Fragen offenbleiben. Das gilt etwa in den folgenden Situationen:
- Vor nicht notfallmässigen, geplanten Eingriffen
- Bei Zweifeln an einer Therapieempfehlung
- Vor Behandlungen mit erheblichen Risiken oder Nebenwirkungen
- Wenn Sie mehrere Erkrankungen haben
- Wenn Sie an der Diagnose oder der Notwendigkeit einer Behandlung zweifeln
- Wenn Sie sich unzureichend informiert fühlen
«Medizin kann unglaublich viel. Aber nicht alles, was medizinisch machbar ist, ist auch für jede betroffene Person sinnvoll», sagt Basil Caduff, Facharzt für Innere Medizin und pensionierter Chefarzt. Er berät beim Café Med der Akademie Menschenmedizin, wo erfahrene Fachpersonen kostenlos medizinische Fragen beantworten.
So kann eine medizinisch übliche Behandlung für Betroffene grosse Veränderungen bedeuten: langfristig Medikamente einnehmen oder regelmässig zu Untersuchungen gehen. Solche Belastungen dürfen in der Beratung ebenso zur Sprache kommen wie die medizinischen Risiken.
Bei Notfällen und dringenden Behandlungen darf das Warten auf eine Zweitmeinung die notwendige Versorgung nicht verzögern. Bei kleinen, unkomplizierten Beschwerden ist eine zusätzliche Einschätzung meist nicht nötig.
Ist es mir erlaubt, eine Zweitmeinung einzuholen?
Ja. Laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) haben Patientinnen und Patienten das Recht, sich für eine fachliche Zweitmeinung an eine andere Gesundheitsfachperson ihrer Wahl zu wenden.
Erkundigen Sie sich trotzdem vor der Terminvereinbarung bei Ihrer Krankenkasse, welches Vorgehen Ihr Versicherungsmodell vorsieht. Das Recht auf eine zweite Einschätzung bedeutet nicht, dass jede selbst organisierte Beratung automatisch bezahlt wird.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Zweitmeinung?
Eine medizinische Zweitmeinung kann über die Grundversicherung abgerechnet werden. Klären Sie vorab, ob die geplante Beratung in Ihrem Fall gedeckt ist und welche Bedingungen gelten. Eine Abrechnung über die Grundversicherung bedeutet nicht automatisch, dass die Beratung für Sie kostenlos ist.
Wie muss ich konkret bei Sanitas vorgehen?
Wenden Sie sich an die Leistungsberatung von Sanitas. Sie unterstützt Sie dabei, die ärztliche Zweitmeinung zu organisieren. Schildern Sie, welche Diagnose oder Behandlung beurteilt werden soll und welche Fragen Sie klären möchten.
Für eine erste Orientierung bietet Sanitas auch telemedizinische Beratung mit Sanitas Med und Medgate an. Im Modell TelMed Plus ist eine ärztliche Zweitmeinung per Telefon kostenlos.
Medizinischen Rat erhalten Sie auch über die Sanitas Medgate App. Bei komplexeren Fragestellungen kann ein persönlicher Termin bei einer Fachperson nötig sein. Lassen Sie sich beraten, welcher Weg für Ihr Anliegen am besten geeignet ist.
Muss ich meine Ärztin / meinen Arzt über die Zweitmeinung in Kenntnis setzen?
Nein, Sie müssen Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt nicht zwingend informieren. Ein offenes Gespräch ist dennoch sinnvoll: Es gibt der Fachperson die Möglichkeit, auf Ihre Unsicherheit einzugehen.
«Manchmal haben die Leute einfach ein schlechtes Gefühl, weil sie sich selbst nicht kompetent fühlen», sagt Caduff. Bevor Sie eine weitere Fachperson aufsuchen, kann es deshalb helfen, mit der behandelnden Praxis nochmals die bisher unbeantworteten Fragen durchzugehen.
Wie spreche ich meine Ärztin / meinen Arzt auf eine Zweitmeinung an?
Sagen Sie möglichst konkret, was Sie beschäftigt und was Sie sich von der zusätzlichen Einschätzung erhoffen. Ein möglicher Gesprächseinstieg:
«Ihre Empfehlung beschäftigt mich noch. Ich möchte eine zweite Einschätzung einholen, um meine Entscheidung gut abwägen zu können. Welche unabhängige Fachperson würden Sie mir empfehlen?»
Reagiert Ihre Ärztin oder Ihr Arzt gereizt, erklären Sie, dass Sie mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung suchen. Bleibt dafür kein Verständnis, können Sie sich fragen, ob Sie sich in dieser Praxis ausreichend ernst genommen und gut aufgehoben fühlen.
Wie finde ich geeignete Fachpersonen für eine Zweitmeinung?
Suchen Sie eine Fachperson aus dem passenden medizinischen Gebiet, die viel Erfahrung mit Ihrer Erkrankung und den infrage kommenden Behandlungen hat. Fragen Sie, wie häufig sie Menschen mit Ihrer Diagnose betreut und wie vertraut sie mit dem geplanten Eingriff ist.
Auch wirtschaftliche Unabhängigkeit zählt: Die zweite Fachperson sollte nicht an dem Eingriff oder der Therapie verdienen, die sie beurteilt. Es kann deshalb sinnvoll sein, jemanden aus einer anderen Klinik zu wählen, der nicht an der geplanten Behandlung beteiligt ist.
Bei Krebserkrankungen kann ein spezialisiertes Zentrum sinnvoll sein. In sogenannten Tumorboards besprechen Fachpersonen verschiedener Disziplinen einen Fall gemeinsam und erarbeiten einen Therapievorschlag. Dabei fliesst die Erfahrung mehrerer Fachrichtungen in die Beurteilung ein.
Bei der Suche helfen die behandelnde Arztpraxis, medizinische Fachgesellschaften oder Patientenberatungsstellen. Wer sich zunächst niederschwellig orientieren möchte, findet auch im Café Med eine einfache erste Anlaufstelle. Das Angebot der Akademie Menschenmedizin ist kostenlos und ohne Termin zugänglich. Erfahrene, pensionierte Fachpersonen helfen dabei, offene medizinische Fragen einzuordnen.
«Wir erklären Diagnosen, Austrittsberichte und prüfen die Zweckmässigkeit von Eingriffen oder Medikamenten», beschreibt Caduff die Beratung. Behandelt wird im Café Med nicht. Die Gespräche können aber helfen, erste Fragen zu beantworten und einen späteren Arzttermin vorzubereiten.
Welche Unterlagen brauche ich für das Einholen einer Zweitmeinung?
Damit die Fachperson Ihre Situation beurteilen kann, braucht sie die vorhandenen medizinischen Unterlagen. Das hilft, unnötige Wiederholungen von Untersuchungen zu vermeiden. Stellen Sie möglichst Folgendes zusammen:
- Ärztliche Berichte, etwa Diagnose- und Austrittsberichte
- Befunde aus bisherigen Untersuchungen
- Medizinische Bilder, etwa radiologische Aufnahmen
- Angaben zur empfohlenen Behandlung und zu Ihrer konkreten Fragestellung
Bitten Sie Ihre behandelnde Praxis um Kopien oder um die Weiterleitung der relevanten Unterlagen. Bringen Sie auch Ihre konkrete Fragestellung mit, damit die Fachperson weiss, was Sie mit der zusätzlichen Beurteilung klären möchten.
Wie bereite ich das Gespräch vor?
«Das Ziel eines Beratungsgesprächs sollte es sein, sich anschliessend kompetent genug zu fühlen, um die beste Entscheidung für die eigene Lebenssituation zu treffen», betont Caduff. Eine schriftliche Fragenliste hilft, diesen Anspruch konkret zu machen. Prüfen Sie vor dem Termin, was Sie bereits wissen und wo noch Erklärungen fehlen:
- Diagnose: Verstehe ich, was genau ich habe?
- Behandlungsziel: Verstehe ich, was die empfohlene Behandlung erreichen soll?
- Möglichkeiten: Welche Behandlungsoptionen und Alternativen gibt es?
- Erfolgsaussichten: Wie erfolgversprechend sind die Möglichkeiten, und wie viele Patientinnen und Patienten profitieren davon?
- Nutzen und Risiken: Welche Vorteile, Nebenwirkungen und Risiken sind zu erwarten?
- Dringlichkeit: Kann ich mit meinem Entscheid zuwarten oder muss ich rasch handeln?
- Informationslücken: Welche Informationen brauche ich noch, um entscheiden zu können?
Caduff empfiehlt ausserdem, bei der Terminvereinbarung nachzufragen, wie viel Zeit für das Gespräch vorgesehen ist. Es sollte Raum bleiben, die eigenen Fragen zu stellen und die Antworten zu verstehen.
Eine Begleitperson kann zuhören und Notizen machen. So können Sie sich auf das Gespräch konzentrieren und die Informationen später nochmals durchgehen.
Was soll ich tun, wenn die Zweitmeinung ein anderes Vorgehen empfiehlt?
Klären Sie zunächst, worin sich die Fachpersonen uneinig sind: in der Diagnose, in der Notwendigkeit einer Behandlung oder in der Wahl der Methode. «Es ist häufig nicht eine Frage von richtig oder falsch, sondern teilweise sind es gleichwertige Optionen, zwischen denen man sich entscheiden muss», erklärt Caduff.
Er empfiehlt, die Gespräche nochmals in Ruhe durchzugehen und die Schwerpunkte beider Empfehlungen herauszuarbeiten. Notieren Sie zu jedem Vorschlag die Begründungen, die erwarteten Vorteile und die Belastungen. So können Sie erkennen, welche Gesichtspunkte unterschiedlich gewichtet werden.
Neben den medizinischen Erfolgsaussichten zählen auch Nebenwirkungen, Behandlungsdauer und zeitlicher Aufwand. Überlegen Sie, welche Folgen für Sie besonders schwer wiegen und welche Belastungen Sie in Kauf nehmen möchten. Besprechen Sie diese Prioritäten mit der behandelnden Fachperson.
Fragen Sie sich: Fehlt mir eine medizinische Information oder fällt mir die persönliche Abwägung schwer? Bei offenen fachlichen Fragen kann eine dritte Einschätzung helfen, etwa durch ein spezialisiertes Zentrum. Klären Sie auch dafür vorab die Kostenübernahme. Die persönliche Gewichtung bleibt Ihre Aufgabe.
Immer neue Meinungen zu sammeln, kann die Verunsicherung sogar verstärken. Wichtig: Sie müssen nach dem Einholen einer Zweitmeinung nicht per se die Praxis wechseln. Stattdessen dürfen Sie die Ergebnisse zurück zu Ihrer behandelnden Fachperson bringen und dort offene Punkte besprechen.
Wenn Sie noch nicht entscheiden können, klären Sie mit der behandelnden Fachperson, ob Sie zuwarten dürfen. Eine Behandlung wegen Unsicherheit aufzuschieben ist nur dann eine Option, wenn dies medizinisch vertretbar ist. «Der Anspruch ist vernünftige Medizin statt Konsummedizin. Entscheidungen, die zu den Menschen passen, nicht zu einem Tarifkatalog», sagt Caduff.