Mit dem Risikoausgleich soll die Jagd nach guten Risiken der Krankenversicherungen unterbunden werden. Krankenkassen mit einer guten Risikostruktur ihrer Versicherten bezahlen Ausgleichszahlungen an Krankenkassen mit einer schlechten Risikostruktur.
Der Risikoausgleich soll sicherstellen, dass Krankenkassen mit vielen hohen Risiken im Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Dieser Ausgleichmechanismus verhindert die Risikoselektion. So haben die Krankenkassen keinen Anreiz, nach jungen, gesunden Kunden zu jagen.
Wie funktioniert der Risikoausgleich?
Der Risikoausgleich zielt darauf ab, die unterschiedliche Risikostruktur der Versichertenkollektive der einzelnen Krankenversicherungen auszugleichen: Krankenversicherungen mit überdurchschnittlich vielen älteren Versicherten oder Versicherten, die einen Spital-/Pflegeheimaufenthalt im Vorjahr hatten und mit somit höheren Behandlungskosten, werden finanziell durch einen Teil der Prämieneinnahmen von jüngeren, gesünderen Versicherten kompensiert.
Die Stiftung Gemeinsame Einrichtung KVG berechnet, wie hoch die Beiträge sind, die eine Krankenversicherung mit vielen guten Risiken einzahlen muss.
Der laufend verfeinerte Risikoausgleich – die Kriterien