Spitalkostenbeitrag – Ihr Anteil an der Verpflegung

In der Schweiz beteiligen sich Krankenversicherte an den Behandlungskosten. Zu dieser Kostenbeteiligung gehören die Franchise, der Selbstbehalt und der Spitalkostenbeitrag. Mit dem Spitalkostenbeitrag beteiligen sich Patienten bei einem Spitalaufenthalt an den Verpflegungskosten.

Was ist ein Spitalkostenbeitrag?

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet Patientinnen und Patienten, sich bei einem Spitalaufenthalt an den Verpflegungskosten zu beteiligen. Diese Beteiligung wird Spitalkostenbeitrag genannt. Erwachsene Personen bezahlen 15 Franken pro stationärem Aufenthaltstag.

Wie hoch ist der Beitrag an die Kosten eines Spitalaufenthaltes?

Erwachsene müssen pro Aufenthaltstag 15 Franken an die Verpflegungskosten beisteuern. Diesen Beitrag bezahlen sie zusätzlich zur Kostenbeteiligung via Franchise und Selbstbehalt. Die Höhe des Spitalkostenbeitrag wird durch den Bundesrat festgelegt.

Keinen Beitrag bezahlen Kinder, junge Erwachsene bis 25 Jahre, die sich noch in Ausbildung befinden, sowie Frauen in Zusammenhang mit Mutterschaftsleistungen.

Warum muss ich einen Spitalkostenbeitrag bezahlen?

Der Spitalkostenbeitrag wird damit begründet, dass Patienten während eines Spitalaufenthaltes Kosten für die Verpflegung einsparen, die sie zu Hause gehabt hätten. Deshalb sollen Versicherte einen Teil der Verpflegungskosten übernehmen.