Sie wandern aus? Wir helfen Ihnen mit der Krankenversicherung

Für manche ist Auswandern ein lang gehegter Traum. Es ist aber auch mit viel Organisation verbunden. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit wir alles Wichtige in die Wege leiten können.

Was passiert mit Ihrer Grundversicherung?

Mit Ihrer Ausreise aus der Schweiz kann sich Ihre Situation in Bezug auf die Krankenversicherung ändern. Denn für versicherte Personen, die im Ausland wohnen, sich dort dauernd aufhalten oder arbeiten, gelten besondere vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen.

Ob Sie nach der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland weiterhin in der Schweiz versicherungspflichtig sind, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • Ausreiseland (EU-/EFTA-Staaten, Drittstaaten)
  • Erwerbssituation (z.B. Arbeitsort, Rentenbezug)
  • Personenstatus (z.B. Entsandte, Grenzgänger)

Damit sichergestellt werden kann, dass Sie auch zukünftig über eine rechtskonforme Versicherungsdeckung verfügen, bitten wir Sie, uns frühzeitig zu kontaktieren.

Was passiert mit Ihrer Zusatzversicherung?

Sind Sie in der Schweiz versicherungspflichtig und haben Sie Ihren zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz, können Sie Ihre Zusatzversicherungsdeckung während maximal 12 Monaten nach Ihrer Ausreise weiterführen. Bei Auslandsaufenthalten von mehr als 12 Monaten erlischt die Zusatzversicherungsdeckung. Gleiches gilt, wenn Sie keine Versicherungspflicht oder keinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Zusatzversicherungen sistieren

Wenn Sie beabsichtigen, innerhalb von sechs Jahren wieder in die Schweiz zurückzukehren, können Sie einen Antrag auf Sistierung Ihrer Zusatzversicherung stellen. Bei einer Sistierung wird Ihre Zusatzversicherung pausiert und Sie müssen eine Sistierungsprämie (30 Prozent der aktuellen Prämie) bezahlen. Wenn Sie zurückkehren, können Sie die Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung wieder aktivieren.  

Voraussetzungen

  • Mindestdauer 3 Monate
  • Maximaldauer 6 Jahre, bis zum vollendeten 70. Altersjahr
  • Keine laufenden Leistungsfälle

Die Grundversicherung hingegen kann bei einem Auslandsaufenthalt oder einer Ausreise nicht sistiert werden. Wenn Sie Ihre Zusatzversicherungen sistieren möchten, ist es am einfachsten, wenn Sie sich bei uns melden.

Übertrittsrecht

Bei einer Ausreise ins Ausland für länger als 12 Monate oder bei Verlegung des zivilrechtlichen Wohnsitzes ins Ausland haben Sie die Möglichkeit, eine internationale Versicherungsdeckung abzuschliessen und ohne Gesundheitsprüfung in eine gleichwertige Deckung überzutreten.

Internationale Krankenversicherung

Damit wir Ihnen auch für Ihr Leben im Ausland eine umfassende Versicherungslösung anbieten können, sind wir eine Kooperation mit der ASN, Advisory Services Network AG eingegangen, einem auf internationale Versicherungslösungen spezialisierten Anbieter.

ASN hat langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den besten Spitälern und Ärzten rund um den Globus und bietet Ihnen zahlreiche weitere Vorteile.

Ihre Vorteile

  • Aufnahme ohne Risikoprüfung, wenn Sie bei Sanitas über eine ambulante oder stationäre Zusatzversicherung verfügen (Vorbehalte werden übernommen)
  • Freie Arzt- und Spitalwahl
  • Spitalaufenthalt weltweit in der privaten Abteilung
  • Lebenslanger Versicherungsschutz
  • Kostenlose medizinische Beratung am Telefon, Zweitmeinung sowie weltweiter Concierge-Service
  • Zusatzoptionen wie Zahn- und Augenbehandlungen, medizinische Evakuierung und Rücktransport in die Heimat

Wenn Sie von dieser Übertrittsmöglichkeit profitieren möchten, können Sie sich gerne direkt mit ASN in Verbindung setzen. Bitte erwähnen Sie, dass Sie bisher bei Sanitas versichert waren.

ASN, Advisory Services Network AG
Bederstrasse 51
Postfach 1585
CH-8027 Zürich

043 399 89 89

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