Accident Extra Liberty – Unfallversicherung für die halbprivate Abteilung

Mit der Unfallversicherung Accident Extra Liberty werden Sie in der halbprivaten Abteilung im 2-Bett-Zimmer behandelt, auch wenn Sie nur grundversichert sind. Zudem übernimmt Sanitas pro Kalenderjahr bis zu 30'000 Franken für allfällige Transportkosten. 

Für wen eignet sich diese Versicherung?

Für alle bis 65, die von ihrem Arbeitgeber nur allgemein unfallversichert sind – oder gar nicht. Beispielsweise Selbstständige, Freiberufler, Teilzeitangestellte mit tiefem Pensum, Hausfrauen und -männer, Studentinnen und Studenten sowie Kinder und Jugendliche.

Leistungen nach Unfällen bei Sportarten wie Motorrad- oder Autorennen, Boxwettkämpfen oder Tauchen in Tiefen von mehr als 40 Metern sind ausgeschlossen. Die Liste der gefährlichen Aktivitäten können Sie herunterladen.

Wollen Sie lieber ein 1-Bett- statt ein 2-Bett-Zimmer?

Neben der freien Arztwahl haben Sie die freie Spitalwahl und können sich in jedem Vertragsspital in der Schweiz behandeln lassen. Ausserdem können Sie vor Spitaleintritt wählen, ob Sie von der halbprivaten in die private Abteilung wechseln wollen. Dann haben Sie ein Zimmer für sich allein. Sanitas beteiligt sich mit 75 Prozent an den Kosten.

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Leistungsübersicht


Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.


Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.

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Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.


Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.

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