Es ist nicht selbstverständlich, dass es mit dem Schwangerwerden auf natürlichem Weg klappt – deshalb gibt es medizinische Möglichkeiten für eine künstliche Befruchtung. Mit der Zusatzversicherung Kinderwunsch unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihres Lebenstraums.
Viele Paare wollen den Zeitpunkt für Kinder selbst bestimmen können. Gerade im fortgeschrittenen Alter klappt eine Familiengründung auf natürlichem Wege nicht immer nach Wunsch. Mit modernen medizinische Behandlungen wie künstlicher Befruchtung steigen die Chancen, dass es auch später mit der Familiengründung klappt. Die Kosten einer Insemination oder In-Vitro-Fertilisation übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse nur begrenzt. Hier unterstützt Sie die Zusatzversicherung Kinderwunsch:
Wichtig zu wissen: Wie bei Zusatzversicherungen von Krankenkassen üblich, erfolgt vorab eine Gesundheitsprüfung. Wenn Sie bereits künstliche Befruchtungen in Anspruch genommen haben oder diagnostizierte Fertilitätsprobleme vorliegen, können Sie diese Zusatzversicherung nicht abschliessen.
Die meisten Frauen sind heute bei der Geburt ihres ersten Kindes 30 bis 34 Jahre alt.1 Die Fruchtbarkeit nimmt mit zunehmendem Alter ab – so liegt der Anteil der Frauen, die zwischen 35 und 40 ein Kind nach natürlicher Schwangerschaft zur Welt bringt, nur bei 19 Prozent.2 Mithilfe von Hormonbehandlungen und künstlicher Befruchtung können die Chancen auf eine Schwangerschaft erhöht werden.
Mit Insemination
Bei einfacher hormoneller Stimulation mit Medikamenten in Kombination mit
Mit In-vitro-Fertilisation (IVF)
Bei einer
Die Grundversicherung der Krankenkasse zahlt die künstliche Befruchtung und weitere Leistungen zur Förderung einer Schwangerschaft. So sind drei Zyklen künstliche Befruchtung im Mutterleib enthalten. Klappt es während diesen drei Versuchen nicht mit der Schwangerschaft, gibt es heute weitere medizinische Möglichkeiten. Die Zusatzversicherung Kinderwunsch übernimmt die Kosten, sollten solche Massnahmen notwendig werden. Zu beachten ist, dass für künstliche Befruchtungen nur Leistungen aus der Zusatzversicherung Kinderwunsch vergütet werden, wenn der Versuch auf natürlichem Weg ein Kind zu zeugen erfolglos war.
So viel kostet eine Insemination in der Schweiz
Ein
Ein Rechenbeispiel für die Kosten einer künstlichen Befruchtung
Die monatliche Prämie der Zusatzversicherung Kinderwunsch entwickelt sich mit zunehmendem Alter wie folgt.
Ganze Schweiz | Altersgruppen | 18 - 25 | 26 - 30 | 31 - 35 | 36 - 40 | 41 - 43 |
Tarif in CHF | 14.40 | 21.90 | 39.10 | 76.60 | 200.– |
Bei der Zusatzversicherung Kinderwunsch liegt die Karenzfrist für künstliche Befruchtungen bei 24 Monaten ab Versicherungsbeginn. Das heisst, es dauert 24 Monate, bis Sie die Leistungen in Anspruch nehmen können. Warum?
Familiengründung braucht Zeit
Bei der Zusatzversicherung Kinderwunsch liegt die Karenzfrist für künstliche Befruchtungen bei 24 Monaten ab Versicherungsbeginn. Erst nach diesen 24 Monaten können Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Warum diese Wartezeit?
Die Kosten für diese Massnahmen und bis zu drei Versuchen der künstlichen Befruchtung im Mutterleib bezahlt die Grundversicherung der Krankenkasse. Danach übernimmt die Zusatzversicherung. Von der Entscheidung, eine Familie zu gründen, bis zu diesem Zeitpunkt dauert es in der Regel rund zwei Jahre. Wenn Sie die Versicherung also frühzeitig abschliessen, können Sie nahtlos mit weiterführenden Behandlungen fortfahren. Wir begleiten Sie langfristig, denn die Leistungen stehen Ihnen nach jeder Geburt wieder vollumfänglich zur Verfügung.
Unsere Empfehlung
Kommt die Zusatzversicherung Kinderwunsch für Sie infrage? Dann beziehen Sie die Wartezeit mit ein und schliessen Sie die Zusatzversicherung frühzeitig ab. Spätestens dann, wenn Sie mit der Familienplanung beginnen – damit Sie jederzeit gut versichert sind.
Wir bieten bei Fragen kompetente Ansprechpartner – damit Sie sich gut aufgehoben fühlen. Sanitas übernimmt die Leistungen bei den folgenden Kliniken:
Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.
Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.