Zahnpflegeversicherung für kleine Zahn­reparaturen und Vorsorge

Ihre Grundversicherung bezahlt nur einige wenige krankheits- oder unfallbedingte Zahnbehandlungen. Reparaturen von Zahnschäden und Vorsorgeuntersuchungen müssen Sie deshalb in vielen Fällen selber bezahlen. Hier kommt die Zahnpflegeversicherung Dental Basic zum Einsatz.

Ihre Vorteile mit Dental Basic

Die Zahnpflegeversicherung Dental Basic ergänzt und erweitert Ihre obligatorische Grundversicherung. Sie deckt 80 Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen bis 2000 Franken pro Kalenderjahr (Franchise von 250 Franken für krankheits- und unfallbedingte Behandlungen). So unterstützen wir Sie als Krankenkasse zum Beispiel für Kunststofffüllungen oder das Entfernen von Weisheitszähnen. Darin enthalten sind zudem Kontrolluntersuchungen und Dentalhygiene, wofür Sie pro Kalenderjahr 100 Franken vergütet bekommen. Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick:

  • 80 Prozent der Behandlungskosten bis 2000 Franken pro Kalenderjahr
  • 100 Franken pro Kalenderjahr an Vorsorgeuntersuchungen und Zahnreinigungen
  • Bis zu 50 Franken Rabatt auf die Dentalhygiene und Zahnbehandlungen zum günstigen Sozialtarif bei swiss smile

 

Wichtig zu wissen: Dental Basic ist eine Zahnpflegeversicherung, die ohne Zahnattest abgeschlossen werden kann. Voraussetzungen dafür sind, dass Sie in den letzten zwölf Monaten bei der Dentalhygiene waren, Ihre Zähne in den letzten 24 Monaten untersucht wurden, inklusive Röntgenaufnahme, und bisher keine grösseren Zahnschäden wie Kronen oder fehlende Zähne vorliegen.

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Wozu ist eine Zahnpflegeversicherung gut?

Die Grundversicherung übernimmt nur vereinzelte, krankheits- oder unfallbedingte Zahnbehandlungen. Eine Zahnpflegeversicherung wie Dental Basic ist sinnvoll, weil sie einen Teil der Kosten für Zahnpflege, Vorsorgeuntersuchungen und kleinere Reparaturen von Zahnschäden deckt. Das lohnt sich, denn Zahnbehandlungen können schnell teuer werden.

Für wen eignet sich Dental Basic?

Dental Basic eignet sich für alle, die bereits erwachsen sind und Wert legen auf eine regelmässige Zahnpflege. Sollten Sie mal eine Krone brauchen oder einen Weisheitszahn entfernen müssen, entlastet Sie diese Versicherung finanziell. Wenn Sie nur grundversichert sind, müssen Sie die meisten Zahnbehandlungen selber zahlen. Das kann ziemlich teuer werden. Eine Wurzelbehandlung beispielsweise kostet bis zu 1500 Franken und eine Weisheitszahnoperation 500 bis 800 Franken pro Zahn. Die durchschnittlichen eingereichten Kosten für Zahnbehandlungen unserer Versicherten liegen bei rund 1000 Franken im Jahr.

swiss smile: Profitieren Sie von Partnerrabatten

Mit einer Zahnzusatzversicherung profitieren Sie auch von Rabatten bei unseren Partnern. Sie sparen 50 Franken bei Dentalhygienikern und Dentalhygienikerinnen. Bei Prophylaxeassistenten oder -assistentinnen sowie bei Dentalhygienikern und Dentalhygienikerinnen in Ausbildung gibt es 30 Franken Rabatt auf die Zahnreinigung bei swiss smile. Ausserdem rechnet unser Partner alle zahnärztlichen Leistungen zum günstigen Sozialtarif ab.

Alternativen zu Dental Basic

Wenn die Zahnpflegeversicherung Dental Basic zu schlank ist für Sie, können wir Ihnen Dental empfehlen. Sie deckt jährlich bis zu 5000 Franken der Kosten für Zahnbehandlungen inklusive Kieferorthopädie.  

Leistungsübersicht


Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.


Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.

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Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.


Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.

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