Hatten Sie

einen Unfall?

Unfallmeldung

Melden Sie uns einen Unfall möglichst schnell – ganz einfach im Sanitas Portal oder via Onlineformular.

Am einfachsten im Sanitas Portal

Dank dem Sanitas Portal erledigen Sie alles rund um Ihre Krankenkasse schnell und unkompliziert. 

Unfall ohne Sanitas Portal melden

Falls Sie kein Log-in für das Sanitas Portal haben, können Sie uns den Unfall hier über das Unfallformular melden.

Häufig gestellte Fragen

  • Was müssen Sie bei einem Unfall tun?

    • Sie arbeiten mehr als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber: Melden Sie diesem den Unfall, auch wenn das Unglück in der Freizeit passiert ist. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle zu versichern.
    • Sie arbeiten weniger als 8 Stunden beim gleichen Arbeitgeber: Ist der Unfall während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passiert, melden Sie ihn Ihrem Arbeitgeber. Ist er in der Freizeit passiert, melden Sie uns den Unfall.
    • Sie sind selbstständig erwerbend, nicht erwerbstätig, pensioniert oder unter 18 Jahre alt: Melden Sie uns den Unfall.
    • Sie sind arbeitslos: Wenden Sie sich an die Arbeitslosenkasse. Wenn Sie Geld von der Arbeitslosenkasse beziehen, sind Sie bei der SUVA gegen sämtliche Unfälle versichert.
  • Wie gehe ich bei Zahnunfällen oder Unfällen im Ausland vor?

    Auch Zahnunfälle melden Sie uns im Sanitas Portal oder über das Unfallformular auf dieser Seite. Zusätzlich benötigen wir von Ihrem Zahnarzt ein Zahnschadenformular und einen Kostenvoranschlag.

    Unfälle im Ausland melden Sie uns gleich wie einen Unfall in der Schweiz. Ausserdem reichen Sie uns bitte das Formular zu Behandlungen im Ausland ein.

  • Was ist ein Regress?

    Von einem Regress spricht man, wenn eine andere Person den Unfall ausgelöst hat und wir die Kosten bei ihr bzw. ihrer Haftpflichtversicherung zurückfordern. Denn die Heilungskosten übernimmt immer die Person, die den Unfall verursacht hat, bzw. deren Haftpflichtversicherung.

    Ist eine Drittperson am Unfall beteiligt, unterstützt uns die Schaden Service Schweiz AG bei rechtlichen Fragen zur Haftpflicht. Falls die Schaden Service Schweiz AG weitere Angaben von Ihnen benötigt, wird sie Sie direkt kontaktieren.

    Wir übernehmen die Heilungskosten bei einem Unfall, sofern Sie bei uns gegen Unfall versichert sind.