Unfallmeldung

Hatten Sie einen Unfall? Dann wünschen wir Ihnen schnelle und gute Besserung. Vergessen Sie nicht, Ihren Unfall schnellstmöglich zu melden. Bei uns erledigen Sie dies ganz unkompliziert und in Rekordzeit – direkt im Sanitas Portal oder via Online-Formular. 

Füllen Sie die Unfallmeldung direkt im Sanitas Portal aus. Wenn Sie noch kein Login für das Sanitas Portal haben, können Sie sich hier schnell und unkompliziert registrieren. Neben dem einfachen Einreichen der Unfallmeldung profitieren Sie im Sanitas Portal von vielen weiteren digitalen Services.

Als Alternative können Sie hier unser Unfallmeldeformular ohne Login ausfüllen. Dazu benötigen Sie Ihre Versichertennummer. Falls Sie Fragen haben, Ihren Unfall telefonisch melden möchten oder ein Unfallmeldeformular per Post wünschen, können Sie uns hier kontaktieren.

Wem müssen Sie den Unfall melden?

  • Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten, sind Sie über dessen Unfallversicherung gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. Bitte melden Sie den Unfall Ihrem Arbeitgeber.
  • Wenn Sie weniger als acht Stunden pro Woche für denselben Arbeitgeber arbeiten, sind Sie gegen Unfälle während der Arbeit inklusive Arbeitsweg versichert. Sollte sich der Unfall während der Freizeit ereignet haben, folgen Sie den Anweisungen für Nichterwerbstätige.
  • Nichterwerbstätige, Kinder sowie Pensionierte sind bei ihrer Krankenkasse gegen Unfälle versichert. Melden Sie uns Ihren Unfall direkt in unserem Sanitas Portal oder online mit unserem Unfallmeldeformular.
  • Sofern Sie Gelder von der Arbeitslosenversicherung beziehen, sind Sie bei der Suva gegen sämtliche Unfälle versichert. Bitte wenden Sie sich an die Arbeitslosenkasse.

Zahnunfälle oder Unfälle im Ausland

Auch Zahnunfälle und Unfälle im Ausland können Sie uns über die oben genannten Möglichkeiten melden.

Bei Zahnunfällen benötigen wir zusätzlich vom behandelnden Zahnarzt oder der behandelnden Zahnärztin ein ausgefülltes Zahnschadenformular und einen Kostenvoranschlag.

Bei Unfällen im Ausland reichen Sie uns bitte zusätzlich zur Unfallmeldung das Formular Behandlung im Ausland ein.

Regress

Regress bedeutet, dass Sanitas die bezahlten Kosten bei der unfallverursachenden Drittperson oder deren Haftpflichtversicherung zurückfordert. Es kommt vor, dass die betroffene Haftpflichtversicherung den Schaden nicht anerkennt, was langwierige Verhandlungen und sogar gerichtliche Prozesse zur Folge haben kann.

Als Krankenversicherung übernehmen wir Ihre Heilungskosten, sofern uns eine Unfalldeckung vorliegt. Bei einer Unfallverschuldung durch eine Drittperson unterstützt uns die Schaden Service Schweiz AG in Rechtsfragen zur Haftpflicht. Falls weitere Angaben von Ihnen benötigt werden, wird Schaden Service Schweiz AG Sie direkt kontaktieren.

 

Wichtig zu wissen:

Gemäss den Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ist Sanitas verpflichtet, Ihnen die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) zu belasten. Dies gilt auch für Fälle, in denen eine Drittperson den Schaden verursacht hat.

Diese Kosten sowie allfällige weitere Kosten, welche Ihnen durch den Unfall entstanden sind, können Sie direkt bei der zuständigen Haftpflichtversicherung zurückfordern.