Es ist uns ein Anliegen, die Leistungsabrechnungen so einfach und übersichtlich wie möglich zu halten und Ihre Leistungen korrekt abzurechnen. Nachdem Sie oder Ihr Arzt eine Rechnung an Sanitas gesandt haben, erhalten Sie von uns eine Leistungsabrechnung.
Auf der Leistungsabrechnung zeigen wir Ihnen auf, wie sich Sanitas an den Kosten beteiligt und wie hoch Ihre Kostenbeteiligung ist. Es freut uns deshalb, wenn Sie Ihre Dokumente prüfen. Für alle individuellen Fragen, etwa bei Unklarheiten zu einer verrechneten Position, einem Selbstbehalt oder Beträgen kontaktieren Sie uns bitte.
Für die erbrachte medizinische Behandlung wird eine Rechnung ausgestellt, welche auf unterschiedlichen Rückerstattungswegen vergütet werden kann. Die wichtigsten Informationen und Erklärungen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Wenn Kosten für Arzt, Spital oder Medikamente entstehen, müssen sich die Versicherten gemäss Grundversicherungsgesetz (KVG) an diesen Kosten beteiligen. Die Kostenbeteiligung besteht aus Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag. Die wichtigsten Informationen zu diesen Punkten haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Sofern wir mit einem Leistungserbringer (Spital, Arzt, Therapeut und andere) eine Direktzahlung nicht vertraglich vereinbart haben, ist nach Krankenversicherungsgesetz nicht Ihre Krankenversicherung Honorarschuldner, sondern grundsätzlich der Patient / die Patientin. Deshalb erhalten Sie in diesen Fällen die Rechnung nach Ihrem Besuch persönlich.
Bezahlen Sie die Rechnung dem Rechnungssteller und reichen Sie uns den Beleg ein. Wir prüfen die Rechnung und erstatten Ihnen die versicherten Kosten abzüglich Ihrer eigenen Kostenbeteiligung.