Medikamente: Das zahlt Sanitas

Manchmal ist es eine Tablette gegen Kopfschmerzen, manchmal ein Antibiotikum, das Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat. So oder so stellt sich die Frage: Welche Medikamente bezahlt die Krankenkasse? Wie sich Sanitas an den Kosten für Medikamente beteiligt, erfahren Sie hier.

Es gibt eine einfache Regel: Die Krankenkasse bezahlt nur Medikamente, die von einem Arzt verschrieben wurden. Aber auch nicht alle. Welche Medikamente und wie viel der Kosten übernommen werden, ist weitgehend gesetzlich geregelt. Die Vorgaben lassen wenig Spielraum.

Was zahlt die Grundversicherung?

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) legt fest, welche Medikamente die Krankenkassen bezahlen müssen. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Medikamente, die:

  • Von einem Arzt verschrieben werden
  • In der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind und im Falle einer Limitation entsprechend angewendet werden
  • Oder nach einer verschriebenen Rezeptur gemäss Arzneimittelliste mit Tarif hergestellt werden

Was zahlen die Zusatzversicherungen?

Die Zusatzversicherungen übernehmen Kosten für weitere Medikamente. So beteiligt sich Sanitas an den Kosten für Medikamente:

  • Vital Basic, Vital Smart und Vital Premium übernehmen 90 Prozent der Kosten für Medikamente, die ärztlich verordnet sind, aber nicht von der Grundversicherung bezahlt werden.
  • Das Heilmittel muss bei Swissmedic für die Behandlung der vorliegenden Krankheit registriert sein und darf nicht auf der Liste der nicht versicherten Präparate stehen.
  • Wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, werden weitere Heilmittel der Alternativmedizin vergütet, wenn sie von einem Arzt oder von uns anerkannten Naturheilpraktiker abgegeben oder verordnet werden.

Geld sparen mit Generika

Wenn der Patentschutz für ein Medikament abgelaufen ist, darf es kopiert werden. Solche Generika enthalten dieselben Wirkstoffe in derselben Dosierung wie das Original und sind – in fast allen Fällen – austauschbar. Sie kosten aber weniger, weil die Entwicklungskosten tiefer sind.

Wenn Sie sich für Generika entscheiden, bezahlen Sie in der Regel 10 Prozent Selbstbehalt. Bei Originalpräparaten liegt der Selbstbehalt bei 40 Prozent. Es gibt aber Ausnahmen:

10 Prozent Selbstbehalt für Originalpräparate:

  • Wenn es kein Generikum gibt
  • Das Original aus medizinischen Gründen nicht durch Generika ersetzt werden kann
  • Die Preisdifferenz zwischen Original und Generikum kleiner als 30 Prozent ist

40 Prozent Selbstbehalt für Generika:

  • Wenn sie mindestens 40 Prozent teurer sind als der Durchschnitt des günstigsten Drittels aller Arzneimittel mit identischen Wirkstoffen

Gibt es für Ihr Medikament ein Generikum?

Mit der Generikasuchmaschine finden Sie heraus, ob es für ein Originalpräparat Generika gibt. Bei den Ergebnissen wird auch die Höhe des Selbstbehalts angegeben.