Manchmal ist es eine Tablette gegen Kopfschmerzen, manchmal ein Antibiotikum, das Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat. So oder so stellt sich die Frage: Welche Medikamente bezahlt die Krankenkasse? Wie sich Sanitas an den Kosten für Medikamente beteiligt, erfahren Sie hier.
Es gibt eine einfache Regel: Die Krankenkasse bezahlt nur Medikamente, die von einem Arzt verschrieben wurden. Aber auch nicht alle. Welche Medikamente und wie viel der Kosten übernommen werden, ist weitgehend gesetzlich geregelt. Die Vorgaben lassen wenig Spielraum.
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) legt fest, welche Medikamente die Krankenkassen bezahlen müssen. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Medikamente, die:
Die Zusatzversicherungen übernehmen Kosten für weitere Medikamente. So beteiligt sich Sanitas an den Kosten für Medikamente:
Wenn der Patentschutz für ein Medikament abgelaufen ist, darf es kopiert werden. Solche Generika enthalten dieselben Wirkstoffe in derselben Dosierung wie das Original und sind – in fast allen Fällen – austauschbar. Sie kosten aber weniger, weil die Entwicklungskosten tiefer sind.
Wenn Sie sich für Generika entscheiden, bezahlen Sie in der Regel 10 Prozent
10 Prozent Selbstbehalt für Originalpräparate:
20 Prozent Selbstbehalt für Generika:
Mit der Generikasuchmaschine finden Sie heraus, ob es für ein Originalpräparat Generika gibt. Bei den Ergebnissen wird auch die Höhe des Selbstbehalts angegeben.