Geld sparen mit der richtigen Franchise

In der Schweiz beteiligen sich Krankenversicherte an den Behandlungskosten. Zu dieser Kostenbeteiligung gehören die Franchise, der Selbstbehalt und der Spitalbeitrag. Die Franchise ist der jährliche fixe Anteil an den Behandlungskosten, den die Versicherten selber bezahlen.

Franchise Definition

Krankenversicherte können die Höhe ihrer Franchise in vorgegebenen Abstufungen pro Jahr selbst bestimmen. Sie legen damit fix fest, mit welchem Betrag sie sich an den Behandlungskosten im Kalenderjahr beteiligen werden. Dabei gilt: Je höher sie die Franchise und damit ihre Kostenbeteiligung setzen, desto niedriger ist die Prämie der Grundversicherung – und umgekehrt.

Wie hoch ist die Franchise in der Schweiz?

Versicherte haben die Möglichkeit, eine der folgenden Franchisen für die Grundversicherung zu wählen.

Kinder 0 100 200 300 400 500 600
Erwachsene
300 500
1000
1500 2000 2500  

Kinder- und Erwachsenenfranchise (in CHF)

Die Höhe der Franchise beeinflusst die Höhe der Grundversicherungsprämie. Sie haben die Möglichkeit, eine höhere Franchise zu wählen, um von attraktiven Prämienrabatten zu profitieren. Mehr Informationen zum Prämiensprung finden Sie hier.

Welche Franchise soll ich wählen?

Sie können die Höhe Ihrer Franchise selber bestimmen. Finanziell kann sich sowohl eine hohe als auch eine tiefe Franchise lohnen.

Wann wählt man eine hohe Franchise?

Eine hohe Krankenkassenfranchise ist sinnvoll, wenn Ihre Gesundheitskosten eher tief sind. Sie profitieren von einem attraktiven Prämienrabatt auf Ihrer Grundversicherungsprämie.

Beispiel: Person A hat eine Grundversicherung bei Sanitas mit einer Franchise von 2500 Franken. Sie erhält eine Arztrechnung im Betrag von 2000 Franken.

Arztrechnung CHF 2000  
- Franchise (verbleibende Franchise CHF 500) - CHF 2000 Zulasten Person A
Zwischenresultat CHF 0  
- Selbstbehalt - CHF 0 Zulasten Person A
Schlussresultat CHF 0 Zulasten Sanitas

Person A erhält ausserdem eine Physiotherapierechnung in Höhe von 600 Franken.

Physiotherapierechnung CHF 600  
- Franchise (die Franchise ist nun aufgebraucht.) - CHF 500 Zulasten Person A
Zwischenresultat CHF 100  
- Selbstbehalt (10% von CHF 100, bis maximal CHF 700) - CHF 10 Zulasten Person A
Schlussresultat CHF 90 Zulasten Sanitas

Person A bezahlt 2510 Franken für beide Rechnungen zusammen. Sanitas übernimmt den Restbetrag von total 90 Franken.

Wann wählt man eine tiefe Franchise?

Eine tiefe Krankenkassenfranchise ist sinnvoll, wenn Ihre Gesundheitskosten eher hoch sind. Die Grundversicherung beteiligt sich so mehr an Ihren Gesundheitskosten. Bei einem eingetretenen Schadenfall müssen Sie weniger Kosten selber tragen.

Beispiel: Person B hat eine Grundversicherung bei Sanitas mit einer Franchise von 300 Franken. Sie erhält eine Arztrechnung in Höhe von 2000 Franken.

Arztrechnung CHF 2000  
- Franchise (die Franchise ist nun aufgebraucht.) - CHF 300 Zulasten Person B
Zwischenresultat CHF 1700  
- Selbstbehalt (10% von CHF 1700, bis maximal CHF 700) - CHF 170 Zulasten Person B
Schlussresultat CHF 1530 Zulasten Sanitas

Person B erhält ausserdem eine Physiotherapierechnung über 600 Franken.

Physiotherapierechnung CHF 600  
- Franchise (die Franchise ist aufgebraucht.) - CHF 0 Zulasten Person B
Zwischenresultat CHF 600  
- Selbstbehalt (10% von CHF 600, bis maximal CHF 700) - CHF 60 Zulasten Person B
Schlussresultat CHF 540 Zulasten Sanitas

Person B bezahlt 530 Franken (300 Franken + 170 Franken + 60 Franken) für beide Rechnungen zusammen. Sanitas übernimmt den Restbetrag von 2070 Franken.

Welche Franchise gilt bei Schwangerschaft?

Die Leistungen im Rahmen einer Mutterschaft werden von den Krankenkassen ohne Abzug von Franchise und Selbstbehalt vergütet. Während der Schwangerschaft fällt also keine Franchise bei Leistungen im Zusammenhang mit der Mutterschaft an. Bei der Krankenversicherung beginnt die Mutterschaft mit der 13. Schwangerschaftswoche und endet acht Wochen nach der Geburt. Dies gilt auch für Krankheiten und Komplikationen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt.

Gut zu wissen: Informieren Sie Sanitas frühzeitig über Ihre Schwangerschaft, damit Ihnen die Franchise und der Selbstbehalt nicht verrechnet werden. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund ums Thema Schwangerschaft.

Wie kann ich meine Franchise ändern?

In der Grundversicherung können Sie Ihre Franchise jedes Jahr neu festlegen. Eine Änderung der Franchise ist in der Grundversicherung ohne Gesundheitsprüfung und unabhängig vom Gesundheitszustand und von laufenden ärztlichen Behandlungen möglich.

Wenn Sie Ihre Franchise reduzieren möchten, muss die Mitteilung bis 30. November bei Sanitas eintreffen. Wenn Sie die Franchise erhöhen wollen, muss Ihre Mitteilung bis 31. Dezember eintreffen. Die Franchise kann nur auf den 1. Januar eines Folgejahres geändert werden.

Ihre Franchise in der Grundversicherung können Sie im Sanitas Portal einfach und schnell selbst anpassen. Interessiert? Jetzt registrieren und gleich loslegen! Oder Sie passen die Franchise über unsere Website an.

Gut zu wissen: Sie können auch für Ihre Spitalzusatzversicherung eine höhere Franchise wählen und damit Geld sparen. Beachten Sie jedoch, dass Sie erneut die Gesundheitsfragen beantworten müssen, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Franchise wieder reduzieren wollen.

Was ist der Unterschied zwischen Franchise und Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist der jährliche prozentuale Anteil, welchen Sie bezahlen, wenn die Behandlungskosten die Franchise übersteigen. Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent der Behandlungskosten bis maximal 700 Franken. Der Selbstbehalt kann nicht geändert werden.

Selbstbehalt Definition

Der Selbstbehalt ist die prozentuale Kostenbeteiligung des Versicherten an Versicherungsleistungen. Sobald die Gesundheitsausgaben den Betrag der Franchise überschreiten, übernimmt die Krankenkasse in der Grundversicherung 90 Prozent der Kosten. Die restlichen 10 Prozent der Kosten bezahlen die Versicherten selber. Diesen Kostenanteil nennt man Selbstbehalt.

Weshalb muss ich einen Selbstbehalt bezahlen?

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) schreibt vor, dass sich die Versicherten an den Gesundheitskosten beteiligen müssen. Diese Kostenbeteiligung besteht aus der Franchise und dem Selbstbehalt.

Wie hoch ist der Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent. Für Originalmedikamente, für die es ein Generikum gibt, beträgt der Selbstbehalt 40 Prozent.

Die maximale Höhe des Selbstbehalts ist 700 Franken pro Jahr für Erwachsene und 350 Franken für Kinder. Sobald mehr als zwei Kinder einer Familie bei der gleichen Kasse versichert sind, ist der Selbstbehalt für alle Kinder auf 700 Franken beschränkt.

Gut zu wissen: Die Leistungen im Rahmen einer Mutterschaft vergüten die Krankenkassen ohne Abzug von Franchise und Selbstbehalt.

Wie berechne ich den Selbstbehalt?

Zur Erläuterung ein Beispiel: Ein Versicherter hat in einem Jahr Gesundheitskosten von 2000 Franken. Er hat die minimale Franchise von 300 Franken gewählt.

Gesundheitskosten total CHF 2000
abzüglich Franchise (Beispiel 300 Franken) - CHF 300
Restliche Kosten CHF 1700

Der Versicherte muss von den restlichen Kosten einen Selbstbehalt von 10 Prozent selber bezahlen (maximal 700 Franken pro Jahr).

10% Selbstbehalt von Fr. 1700.– = Fr. 170.–

Die Gesundheitskosten des Versicherten betragen in diesem Fall:

Franchise
CHF 300
+ Selbstbehalt + CHF 170
Total Kosten Versicherter CHF 470

Bei welchen Medikamenten muss ich keinen höheren Selbstbehalt bezahlen?

Der Selbstbehalt beträgt für Generika in der Regel 10 Prozent, für Originalpräparate 40 Prozent.

Der höhere Selbstbehalt für Originalpräparate gilt nicht,

  • wenn es kein Generikum gibt;
  • wenn ein Originalpräparat aus medizinischen Gründen nicht durch ein Generikum ersetzt werden kann. In diesem Fall braucht es eine spezielle Verschreibung durch den Arzt;
  • wenn die Preisdifferenz zwischen Generikum und Originalpräparat weniger als 30 Prozent beträgt.

Ob Sie für Ihr Medikament einen erhöhten Selbstbehalt bezahlen, können Sie mit der Generika-Suche von Sanitas herausfinden.