Gesundheitsfragen – was Sie beachten müssen

Wenn Sie eine Zusatzversicherung abschliessen möchten, darf die Krankenversicherung Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand stellen. Das sind die sogenannten Gesundheitsfragen. Sie sind verpflichtet, diese Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten.

Gesundheitsfragen Definition

Beantragen Sie eine Zusatzversicherung, fragt die Krankenversicherung nach Ihrem Gesundheitszustand. Diese sogenannten Gesundheitsfragen beziehen sich auf Ihre Erkrankungen und Behandlungen in den letzten fünf Jahren. Diese Fragen müssen für den Versicherungsabschluss wahrheitsgetreu beantwortet werden.

Weshalb muss ich Gesundheitsfragen beantworten?

Jede Versicherung möchte wissen, welches Risiko sie eingeht, wenn sie einen Versicherungsantrag annimmt: Hat der Antragsteller, die Antragstellerin bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen viele, wenige oder gar keine gesundheitlichen Probleme aufgeführt? Auf der Basis dieser Angaben entscheidet die Krankenkasse, ob und unter welchen Bedingungen sie den Versicherungsantrag annimmt.

Gibt es auch bei der Grundversicherung Gesundheitsfragen?

Nein, denn gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) muss jede Krankenkasse jede Kundin und jeden Kunden in der Grundversicherung vorbehaltslos aufnehmen.

Welche Gesundheitsfragen muss ich beantworten?

Gesundheitsfragen beziehen sich auf Erkrankungen und Behandlungen in den letzten fünf Jahren. In der Regel müssen Sie alle Fragen beantworten. Die Versicherungen dürfen selber entscheiden, welche Gesundheitsfragen sie stellen.

Was muss ich bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen beachten?

Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäss beantwortet werden. Die Krankenkassen haben das Recht, Leistungen aufgrund von bestehenden Krankheiten oder Unfallfolgen aus der Versicherungsdeckung auszuschliessen, dies nennt man einen Vorbehalt. Sie dürfen den Versicherungsantrag sogar ganz ablehnen. Die Versicherung verringert damit das Risiko, dass sie später hohe Kosten übernehmen muss, die das Versichertenkollektiv belasten würden.

Was geschieht, wenn ich bei der Beantwortung der Fragen etwas vergesse?

Der Krankenversicherer hat das Recht, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen oder den Vertrag rückgängig zu machen, wenn sich herausstellt, dass jemand beim Ausfüllen des Versicherungsantrages unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat.

Grundversicherung

Grundversicherung und obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) sind zwei Begriffe für ein und dasselbe: Sie bezeichnen den gesetzlichen Umfang der Krankenversicherung, die jede in der Schweiz wohnhafte Person abschliessen muss.