Vorbehalt – Schutz für die Krankenversicherungen

Wenn die Krankenkasse neue Versicherte in eine Zusatzversicherung aufnimmt, darf sie Leistungen, die im Zusammenhang mit früheren Erkrankungen oder Unfallfolgen stehen, aus dem Vertrag ausschliessen. Sie bringt dann einen so genannten Vorbehalt an.

Vorbehalt Definition

Ein Vorbehalt bedeutet, dass die Krankenkasse gewisse Kosten nicht oder nur zum Teil übernimmt. Dies betrifft Behandlungen aufgrund von Krankheiten oder Unfallfolgen, die bei Versicherungsbeginn schon bestanden haben.

Weshalb dürfen die Krankenkassen Vorbehalte anbringen?

Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Risiken, die sie mit neuen Verträgen eingehen, zu prüfen. Eine solche Risikoprüfung dient dem langfristigen Schutz der bestehenden Kundinnen und Kunden sowie des Unternehmens. Die Versicherung verkleinert mit dem Vorbehalt das Risiko, dass sie später hohe Kosten übernehmen muss, die das Versichertenkollektiv belasten würden.

Welche Vorbehalte dürfen Krankenkassen anbringen?

Die Krankenkassen entscheiden selber, welche Vorbehalte sie bei Zusatzversicherungen anbringen. Sie dürfen Anträge auch ablehnen. Sie tun dies auf der Grundlage der Gesundheitsfragen. Diese Fragen nach dem Gesundheitszustand müssen neue Kunden bei einem Versicherungsantrag wahrheitsgetreu beantworten.

Gibt es Vorbehalte auch bei der Grundversicherung?

Nein, gemäss Krankenversicherungsgesetz muss jede Krankenkasse alle in der Schweiz wohnhaften Personen vorbehaltslos in die Grundversicherung aufnehmen.