Krankenversicherungsgesetz (KVG) – eines für alle

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) schreibt vor, dass alle in der Schweiz wohnenden Personen krankenversichert sein müssen. Es besteht eine Krankenversicherungspflicht. Das KVG definiert zudem die Leistungen, die in der Grundversicherung enthalten sind.

Krankenversicherungsgesetz (KVG) Definition

Wer in der Schweiz wohnt oder arbeitet, muss gemäss Krankenversicherungsgesetz eine Krankenversicherung abschliessen. Dieses Obligatorium bezweckt, dass alle Personen im Falle von Krankheit, Unfall oder Mutterschaft finanziell abgesichert sind.

Das Krankenversicherungsgesetz schafft dafür eine faire Grundlage: Jede Person soll Zugang zu den gleichen medizinischen Leistungen haben. Deshalb müssen alle Krankenkassen in der Grundversicherung die gleichen Leistungen anbieten. Und sie müssen jede Person ohne Vorbehalt aufnehmen.

Seit wann gibt es das Krankenversicherungsgesetz?

Das aktuelle Krankenversicherungsgesetz wurde 1994 vom Volk angenommen und ist seit 1996 in Kraft. Es löste das alte Kranken- und Unfallversicherungsgesetz von 1911 ab. Das neue KVG sollte

  • die Solidarität zwischen den Versicherten stärken.
  • eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung garantieren, die dennoch bezahlbar für alle ist.
  • den Wettbewerb unter den Krankenkassen in einem definierten Rahmen zulassen, um so eine massvolle Kostenentwicklung zu unterstützen.