Unser Standardmodell

mit maximaler Flexibilität

Modell mit freier Arztwahl

Freie Arztwahl ist unser Standardmodell in der Grundversicherung. Sie können vor jeder Konsultation Ihre ärztliche Fachperson frei wählen.

Die wichtigsten Vorteile


Freie Arztwahl

Sie haben die freie Wahl, an wen Sie sich wenden, wenn Sie medizinischen Rat brauchen. In der ganzen Schweiz.


Telefonische Beratung

Nicht sicher, ob ein Arztbesuch nötig ist? Lassen Sie sich rund um die Uhr medizinisch beraten.


Direkt zum Spezialisten

Gehen Sie ohne Überweisung direkt zur Fachärztin Ihrer Wahl. 

Für wen eignet sich die freie Arztwahl?

Mit Freie Arztwahl profitieren Sie von grösstmöglicher Entscheidungsfreiheit. Sie suchen medizinische Fachpersonen direkt auf und behalten jederzeit die Kontrolle über Ihre Behandlung.

So funktioniert Freie Arztwahl

Beim Arzt


Sie brauchen medizinische Hilfe? Dann können Sie direkt zum Hausarzt oder zur Spezialistin Ihrer Wahl. Oder Sie lassen sich telefonisch beraten. 

Im Spital


Wählen Sie bei einem Spitalaufenthalt die allgemeine Abteilung und eine anerkannte Klinik der kantonalen Spitalliste. So ist die Kostendeckung in Höhe und Dauer unbegrenzt.

Leistungsübersicht

Alle Modelle der Grundversicherung bieten identische Leistungen. Wir erstatten Ihnen die folgenden Leistungen zurück, nachdem die gesetzlichen Kostenbeteiligungen (Franchise, Selbstbehalt, Spitalkostenbeitrag) abgezogen wurden.

 

Grundversicherung

Ambulant Behandlungen
Inland

Behandlung durch Ärzte, Chiropraktiker sowie ärztlich verordnete Therapien durch andere Medizinalpersonen

EU/EFTA (bei Notfällen)

Behandlung gemäss bilateralen Abkommen (Personenfreizügigkeit)

Übriges Ausland (bei Notfällen)

Max doppelter Beitrag der Kosten gemäss Tarif am Wohnort.

Alternativmedizin

Sofern von Ärzten durchgeführt: Akupunktur, anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) gemäss gesetzlichen Bestimmungen

Hilfsmittel und Gegenstände

Hilfsmittel gemäss Mittel­ und Gegenständeliste (MiGeL)

Medikamente und Präparate

Medikamente der Arzneimittel­ und Spezialitätenliste

Prävention / Prophylaxe

Vorsorgemassnahmen, z.B. Entwicklungskontrollen beim Kind, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen (alle 3 Jahre), bestimmte Impfungen

Mutterschaft

Kontrolluntersuchungen durch Ärzte oder Hebammen, CHF 150.– für Geburtsvorbereitungskurs, Stillberatung

Psychotherapie

Behandlung durch Ärzte oder für die Grundversicherung zugelassene Psychotherapeuten.

Brillen / Kontaktlinsen
Bis 18. Altersjahr

CHF 180.–

Kuren
Badekuren Inland

CHF 10.–/Tag, max. 21 Tage in anerkannten Heilbädern der Schweiz

Transporte / Rettung
Transport

50%, max. CHF 500.–

Rettung

50%, max. CHF 5000.–

Stationäre Behandlungen
Inland

Allgemeine Abteilung in Listenspitälern, max. Tarif des Wohnkantons

EU/EFTA (bei Notfällen)

Aufenthalt, Pflege und Behandlung gemäss bilateralen Abkommen (Personenfreizügigkeit)

Übriges Ausland (bei Notfällen)

Max. doppelter Betrag der Kosten gemäss Tarif im Wohnkanton

Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das KVG, die dazugehörenden Verordnungen sowie die AVB und ZB von Sanitas.

Downloads

  • Produktblatt Freie Arztwahl
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für alle Grundversicherungen (gültig bis 31.12.2026)
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für alle Grundversicherungen (gültig ab 01.01.2027)

Häufig gestellte Fragen

  • Was bedeutet freie Arztwahl?

    Bei Freie Arztwahl, dem Standardmodell, können Sie jederzeit selbst entscheiden, an wen Sie sich für eine medizinische Behandlung wenden. Sie wählen Ihre Ärztin oder Ihren Spezialisten in der gesamten Schweiz selbst aus.

  • Was bedeutet Standardmodell?

    In der Schweiz ist die Grundversicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner obligatorisch. Es ist dabei gesetzlich geregelt, welche Leistungen die Grundversicherungen bezahlen. Beim Standardmodell Freie Arztwahl erhalten Sie die volle Wahlmöglichkeit, jedoch keinen Prämienrabatt. Anders bei alternativen Grundversicherungsmodellen: Hier ist zwar die Wahlmöglichkeit eingeschränkt, dafür gestalten sich die Prämien attraktiver.

  • Habe ich auch im Spital freie Arztwahl?

    Nein. In jeder Grundversicherung ist nur der Spitalaufenthalt im Mehrbettzimmer in einem Spital im Wohnkanton versichert. Wenn Sie Ihre Ärztin auch im Spital frei wählen möchten, benötigen Sie eine Spitalzusatzversicherung.

  • Wie kann ich mit dem Standardmodell Freie Arztwahl Prämien sparen?

    Die Schweiz hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt – das hat aber auch seinen Preis. Indem Sie die Franchise auf Ihre Bedürfnisse anpassen, können Sie beispielsweise Prämie sparen. Möchten Sie mehr wissen? Wir haben diesen und weitere Tipps für Sie zusammengestellt, wie Sie bei der Krankenkasse sparen können.