Prämien und Kostenbeteiligung

für Ihre Steuererklärung

Ihr Beleg für die Steuererklärung

Für Ihre Steuererklärung erhalten Sie von uns eine Aufstellung der letztjährigen Prämien und selbst bezahlten Kosten.


Regulärer Steuerauszug

Den Beleg für Ihre Steuererklärung erhalten Sie bis Ende Januar – wahlweise im Sanitas Portal oder per Post.


Detaillierter Steuerauszug

Einige Steuerbehörden verlangen einen detaillierten Auszug. Diesen können Sie bequem im Sanitas Portal anfordern.


Steuerbeleg nicht erhalten?

Bestellen Sie den Steuerauszug direkt im Sanitas Portal oder rufen Sie uns an.

Häufig gestellte Fragen

  • Sind Krankenkassenprämien steuerlich absetzbar?

    Ja, Sie können die Prämien Ihrer Grund- und Zusatzversicherung – mit oder ohne Prämienverbilligung – in der Steuererklärung bis zum kantonal festgelegten Maximalbetrag abziehen. Auch die Prämien für mitversicherte Kinder sind steuerlich absetzbar. Geben Sie diese einfach in der Steuererklärung an.

  • Sind Krankheits- und Unfallkosten abziehbar?

    Ja, selbst bezahlte Krankheits- und Unfallkosten können in den meisten Kantonen von den Steuern abgezogen werden – allerdings nur, wenn sie fünf Prozent des Nettoeinkommens übersteigen. Die genauen Regeln unterscheiden sich je von Kanton zu Kanton. Erkundigen Sie sich deshalb bei Ihrer kantonalen Steuerbehörde.
    Zu den absetzbaren Kosten gehören in der Regel:

    • Ärztliche Behandlungen und ärztlich verordnete Therapien durch diplomierte Fachpersonen
    • Naturärztliche Behandlungen durch anerkannte Naturheilpraktiker (je nach Kanton mit ärztlicher Verordnung)
    • Ärztlich verordnete Medikamente
    • Spitalaufenthalte und ambulante Pflege (z. B. Spitex)
    • Pflegekosten in Alters- oder Pflegeheimen
    • Medizinisch notwendige Transport-, Rettungs- und Bergungskosten
    • Impfungen
    • Zahnärztliche Behandlungen
  • Ist das Abrechnungs- oder Behandlungsdatum für die Steuererklärung relevant?

    Für die Steuererklärung zählt das Abrechnungsdatum, nicht das Datum der Behandlung. Das bedeutet: Es werden nur Rechnungen berücksichtigt, die im Vorjahr von Sanitas abgerechnet wurden. Erfolgt eine Abrechnung später, erscheint sie erst im Steuerauszug des Folgejahres.

  • Welche Kosten können nicht von den Steuern abgezogen werden?

    Nicht abziehbar sind Kosten, die bereits von Ihrer Krankenversicherung, der AHV, der IV oder der Unfallversicherung übernommen wurden. Nur selbst getragene Ausgaben können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

  • Was tun, wenn die Steuerbehörde einen detaillierten Auszug der selbstgetragenen Krankheitskosten verlangt?

    Einige Steuerbehörden verlangen eine detaillierte Übersicht Ihrer selbst getragenen Krankheits- und Unfallkosten – etwa bei besonders hohen nicht versicherten Beträgen oder wenn dies generell vorgeschrieben ist. Sie können die detaillierte Aufstellung ganz einfach im Sanitas Portal bestellen oder sich an unsere Kundenberatung wenden.