Das Parlament hat beschlossen, aufgelaufene kantonale Prämienungleichgewichte in der Grundversicherung auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt seit 2015 und bis 2017 und wird vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) festgelegt. Die Krankenversicherungen sind für die Abwicklung verantwortlich.
Für 2017 wird kein Prämienzuschlag bei den Versicherten erhoben. Hingegen erhalten in einigen Kantonen die Versicherten eine Gutschrift. Massgebend ist Ihr Wohnsitz am 1. Januar 2017.
Das Schweizer Parlament hat am 21. März 2014 beschlossen, die vom 1. Januar 1996 bis 31. Dezember 2013 aufgelaufenen Ungleichgewichte zwischen den Prämien der Grundversicherung und den Kosten für die medizinischen Leistungen in den Kantonen auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt in den Jahren 2015 bis 2017.
Diese Kompensation wird zu gleichen Teilen finanziert durch den Bund, die Krankenversicherungen sowie die Versicherten mit Wohnsitz in Kantonen, in welchen zwischen 1996 und 2013 zu wenig Prämien bezahlt wurden. Sanitas wurde zusammen mit den anderen Krankenversicherungen verpflichtet, den Prämienausgleich abzuwickeln.
Die wichtigsten Fragen zum Prämienausgleich beantwortet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einem Faktenblatt:
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