Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) – Was ist das?

Verbandsmaterial, Gehhilfen oder Kompressionsstrümpfe bezahlt die Grundversicherung, wenn ein Arzt oder Ärztin diese verschreibt. Die Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) schafft Klarheit für Ärztinnen und Ärzte, Krankenversicherungen und Versicherte.

Mittel und Gegenständeliste Definition

Mittel und Gegenstände sind Medizinprodukte, die für medizinische Behandlungen benötigt werden. Die MiGeL zählt auf, welche Produktgruppen von der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) übernommen werden.

Welche Produkte sind in der MiGeL aufgelistet?

Die MiGeL beinhaltet Produkte, die für die Behandlung oder Überwachung einer Krankheit benötigt werden. Diese Liste ist sehr vielfältig. Die darin enthaltenen Produktgruppen schliessen über 55'000 Produkte ein. In der Liste finden sich beispielsweise folgende Mittel und Gegenstände:

  • Verbandsmaterial
  • Inkontinenzhilfen
  • Gehhilfen/Rollstühle
  • Elektrostimulationsgeräte
  • Inhalations- und Atemtherapiegeräte
  • Prothesen
  • Kompressionsstrümpfe
  • Kälte- & Wärmetherapiemittel
  • und viele weitere

Auf der Webseite des BAG sind die jeweils aktuellen Listen für Mittel und Gegenstände aufrufbar.

Wann und wo können Produkte aus der MiGeL bezogen werden?

Sobald eine Ärztin oder ein Arzt ein bestimmtes Produkt aus der MiGeL anordnet. Bestimmte Produktgruppen können auch von auf Anordnung eines Chiropraktors oder einer Chiropraktorin abgegeben werden.

Anerkannte Abgabestellen geben Produkte aus der MiGeL an Versicherte ab. Das können beispielsweise die Arztpraxis selbst oder eine Apotheke sein.

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Können die Produkte frei aus der MiGeL gewählt werden?

Grundsätzlich dürfen Versicherte das spezifische Produkt frei wählen. Die MiGeL bestimmt für die Produktgruppen jeweils einen Höchstvergütungsbetrag (HVB). Bis zu diesem Betrag bezahlt die obligatorische Krankenversicherung (OKP). Beträge darüber hinaus müssen selbst übernommen werden