Stationär – Wissenswertes zum Spitalaufenthalt

Bei einer stationären Behandlung übernachtet der Patient im Spital. Bei einer ambulanten Behandlung hingegen verlässt der Patient die Praxis oder das Spital am gleichen Tag wieder.

Stationär Definition: Wo liegt der Unterschied zwischen stationärer und ambulanter Behandlung?

Eine stationäre Behandlung bedeutet, dass der Patient im Gegensatz zur ambulanten Behandlung in der Behandlungs- oder Pflegeeinrichtung übernachtet.

Welche Kosten fallen bei einer stationären Behandlung an?

Bei einer stationären Behandlung entstehen ausser den medizinischen Kosten auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die sogenannten Hotelleriekosten.

Was muss ich bei einem stationären Aufenthalt selber bezahlen?

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten eines stationären Aufenthaltes in der allgemeinen Abteilung. Voraussetzung ist, dass es ein anerkanntes Spital oder Pflegeheim im Wohnkanton ist.

Wie bei ambulanten Behandlungen müssen sich Versicherte auch bei einem Spitalaufenthalt mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen.

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) verpflichtet Patienten ausserdem, sich auch an den Verpflegungskosten zu beteiligen. 15 Franken müssen Erwachsene pro Aufenthaltstag bezahlen. Diese Beteiligung wird Spitalkostenbeitrag genannt. Keinen Beitrag bezahlen Kinder, junge Erwachsene bis 25 Jahre, die sich noch in Ausbildung befinden, sowie Frauen in Zusammenhang mit Mutterschaftsleistungen.

In welchen Spitälern kann ich mich behandeln lassen?

In der Grundversicherung haben Sie die freie Wahl unter den sogenannten Listenspitälern in Ihrem Wohnkanton.

Ein Verzeichnis der Listenspitäler finden Sie hier.

Wenn Sie sich in einem Listenspital ausserhalb Ihres Wohnkantons behandeln lassen möchten, übernimmt die Grundversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten: Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein oder es handelt sich um einen Notfall (Entscheid liegt bei  Kantonsarzt). In allen anderen Fällen übernimmt die Grundversicherung die Kosten nur, wenn sie nicht höher sind als im Wohnkanton.

Wenn das Spital auf keiner Spitalliste steht, können die Kosten nicht über die Grundversicherung abgerechnet werden. Sie benötigen in diesem Fall eine Zusatzversicherung mit freier Spitalwahl. Sanitas bietet für unterschiedliche Bedürfnisse Spitalzusatzversicherungen an.

Welches sind die Unterschiede zwischen allgemeiner, halbprivater und privater Abteilung bei Sanitas?

  allgemein halbprivat privat
Wahl des Spitals
freie Wahl im Wohnkanton freie Wahl in der ganzen Schweiz freie Wahl weltweit
Behandelnder Arzt keine freie Wahl Behandlung durch Ober- oder Chefarzt Behandlung durch Ober- oder Chefarzt
Unterbringung Mehrbettzimmer 2-Bett-Zimmer 1-Bett-Zimmer

Wie kann ich die Abteilung wechseln?

Für die halbprivate und die private Abteilung benötigen Sie eine Zusatzversicherung.

Sanitas bietet für unterschiedliche Bedürfnisse Spitalzusatzversicherungen.

Gut zu wissen: Um in eine Zusatzversicherung aufgenommen zu werden, müssen Sie Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand beantworten, die sogenannten Gesundheitsfragen. Die Versicherung entscheidet auf dieser Grundlage, ob und unter welchen Bedingungen sie den Versicherungsantrag annimmt.