Mit der Grundversicherung können Sie sich in Ihrem Wohnkanton behandeln lassen, mit der allgemeinen Spitalzusatzversicherung Hospital Standard Liberty in jedem Vertragsspital in der Schweiz. Und mit der Liberty Option können Sie vor jedem Spitalaufenthalt wählen, ob Sie in eine höhere Abteilung wechseln möchten.
Liberty Option
Mit dieser Option haben Sie vor jedem Spitalaufenthalt die Freiheit in eine höhere Spitalabteilung zu wechseln. Wir helfen Ihnen gerne dabei, vor einem Spitalaufenthalt zu entscheiden, ob ein Wechsel für Sie Sinn macht.
Sanitas Assistance
Vor einer Reise können Sie sich bei Sanitas Assistance über Einreisebestimmungen und Impfvorschriften für Ihr Reiseland informieren. Und während Ihrer Reise können Sie sich sicher sein: Im Notfall bietet Sanitas Assistance schnelle und unkomplizierte Hilfe:
+41 844 124 365
Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.
Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.
Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.
Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.