Neu: volle De-ckung auch mit Vorerkrankung
Stationäre Spitalversicherungen

Wo Extras zum Standard gehören

Stationäre Spitalversicherungen:
Hospital Liberty

Mehr Komfort, Auswahl und Topmedizin für Sie – dank der allgemeinen, der halbprivaten und der privaten Spitalversicherung.

Die wichtigsten Vorteile


Freie Spitalwahl

Sie entscheiden selbst, in welches der von Sanitas anerkannten Partnerspitälern Sie gehen möchten.


Mehr Flexibilität

Wir beteiligen uns an den Kosten, wenn Sie vor einem Spitaleintritt in die halbprivate oder private Abteilung wechseln wollen. 


Schutz im Ausland

Profitieren Sie von einer umfassenden bis vollumfänglichen Deckung, inklusive medizinischer Assistance und Rückführung in die Schweiz.

 

Für wen eignet sich Hospital Liberty?

Hospital Liberty ist eine gute Wahl für alle, denen das Gefühl wichtig ist, vor, während und nach Spitalaufenthalten selbstbestimmt die bestmögliche Therapie und Betreuung zu erhalten.

Warum eine Spital-Zusatzversicherung sinnvoll ist

Die obligatorische Grundversicherung sichert Ihre medizinische Grundversorgung. Im Fall eines Spitalaufenthalts machen zusätzliche Leistungen wie freie Arzt- und Spitalwahl, mehr Privatsphäre im 1- oder 2-Bett-Zimmer oder schneller Zugang zu Spezialistinnen und Spezialisten einen grossen Unterschied. Zusätzlich sind Sie auch bei Notfällen im Ausland optimal versorgt.

  • Allgemeine Spitalzusatzversicherung: freie Spitalwahl

    Ins Vertragsspital Ihrer Wahl


    Mit der allgemeinen Spitalzusatzversicherung Hospital Standard Liberty stehen Ihnen schweizweit die Türen in jedem Vertragsspital von Sanitas offen. Sie wohnen in Graubünden, möchten sich jedoch in einem anderen Kanton, zum Beispiel im Inselspital Bern, operieren lassen? Mit der Spitalzusatzversicherung kein Problem.

    Flexibler Wechsel in höhere Abteilungen


    Sie entscheiden vor dem Spitaleintritt, ob Sie ein Upgrade für mehr Komfort im Spital wählen und in eine halbprivate oder private Abteilung wechseln möchten. Hinzu kommen wertvolle Leistungen im Ausland, zum Beispiel die Organisation der medizinischen Behandlung und von Medikamenten am Aufenthaltsort.

    Zusatzleistungen nach Spitalaufenthalt


    Nach einem Eingriff ist eine gute Erholung wichtig: Sanitas beteiligt sich an Kosten für Haushaltshilfe, Kuren, Krankenpflege daheim und Pflege daheim nach der Geburt. 

  • Halbprivate Spitalzusatzversicherung: freie Spital- und Arztwahl

    Mehr Freiheiten


    Besser erholt dank mehr Privatsphäre im 2-Bett-Zimmer – besser behandelt dank mehr Wahlmöglichkeiten bei Ärztinnen, Ärzten und Spitälern: Darauf können Sie sich mit der stationären Spitalzusatzversicherung Hospital Extra Liberty verlassen. Sie profitieren von der freien Spitalwahl innerhalb aller von Sanitas anerkannten Spitäler weltweit. Und Sie entscheiden, ob Sie von leitenden Ärztinnen und Belegärzten umsorgt werden möchten.

    Schneller zum Spezialisten


    Spezialisten sind manchmal auf Monate ausgebucht. Mit der halbprivaten Spitalzusatzversicherung Hospital Extra Liberty sind Sie schneller dran: Der Service Priority Access sichert Ihnen innerhalb von nur 7 Tagen einen Termin bei der Spezialistin.

    Medizinische Zweitmeinung


    Eine Zweitmeinung kann Ihnen helfen, wenn Sie vor einer wichtigen medizinischen Entscheidung stehen. Ihre Sanitas Ansprechperson vermittelt Sie an einen Medgate-Arzt oder eine andere Partnerärztin für eine unabhängige Zweitmeinung.

    Zusatzleistungen nach Spitalaufenthalt


    Nach einem Eingriff ist eine gute Erholung wichtig: Sanitas beteiligt sich an Kosten für Haushaltshilfe, Kuren, Krankenpflege daheim und Pflege daheim nach der Geburt. 

  • Private Spitalzusatzversicherung: für höchste Ansprüche

    Bestens versorgt sein


    Maximale Ruhe und Erholung im 1-Bett-Zimmer: Das ist Ihnen mit Hospital Top Liberty sicher – in der Schweiz und weltweit. Sie können sich die für Sie am besten geeignete Klinik beziehungsweise die für Sie optimale Ärztin aussuchen. Für zusätzliche Entspannung sorgt Ihre Ansprechperson: Sie berät Sie bei allen organisatorischen Fragen.

    Schneller zur Spezialistin


    Spezialisten sind manchmal auf Monate ausgebucht. Mit der privaten Spitalzusatzversicherung Hospital Top Liberty erhalten Sie innerhalb von nur 3 Tagen einen Termin bei der Spezialistin.

    Medizinische Zweitmeinung


    Eine Zweitmeinung kann Ihnen helfen, wenn Sie vor einer wichtigen medizinischen Entscheidung stehen. Ihre Sanitas Ansprechperson vermittelt Sie an einen Medgate-Arzt für eine unabhängige Zweitmeinung.

    Familienzimmer bei Geburt


    Die meisten Kliniken mit einer Geburtsabteilung verfügen über Familienzimmer. Diese sind allerdings heiss begehrt. Wir organisieren nach Verfügbarkeit für Sie ein Familienzimmer und übernehmen die Kosten für die Übernachtung einer Begleitperson.

    Zusatzleistungen nach Spitalaufenthalt


    Nach einem Eingriff ist eine gute Erholung wichtig: Sanitas beteiligt sich an Kosten für Haushaltshilfe, Kuren, Krankenpflege daheim und Pflege daheim nach der Geburt. 

Volle Deckung auch mit Vorerkrankung

Mit dem individuellen Prämienzusatz bietet Sanitas als erste Krankenversicherung der Schweiz vielen Personen mit bestehenden Erkrankungen oder Unfallfolgen neu die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung mit voller Deckung abzuschliessen.

Leistungsübersicht

Grundversicherung

Grundversicherung

Allgemeine Abteilung

Hospital Standard Liberty

Halbprivate Abteilung

Hospital Extra Liberty

Private Abteilung

Hospital Top Liberty

Akutbehandlungen stationär
Inland

Allgemeine Abteilung in Listenspitälern, max. Tarif des Wohnkantons

Mehrbettzimmer in Sanitas Vertragsspitälern der Schweiz

2-Bett-Zimmer in von Sanitas anerkannten Spitälern der Schweiz

1-Bett-Zimmer in allen Spitälern weltweit

Psychiatrische Kliniken

Allgemeine Abteilung in Listenspitälern, max. Tarif des Wohnkantons

Mehrbettzimmer in Sanitas Vertragsspitälern der Schweiz, während gesamthaft 180 Tagen

2-Bett-Zimmer in von Sanitas anerkannten Spitälern der Schweiz während gesamthaft 180 Tagen

1-Bett-Zimmer in allen Spitälern weltweit

EU/EFTA (bei Notfällen)

Aufenthalt, Pflege und Behandlung gemäss bilateralen Abkommen (Personenfreizügigkeit)

100%, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

2-Bett-Zimmer, max. 180 Tage bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

1-Bett-Zimmer in unbegrenzter Höhe bei Behandlungen ausserhalb der bilateralen Abkommen

Übriges Ausland (bei Notfällen)

Max. doppelter Betrag der Kosten gemäss Tarif im Wohnkanton

100%, max. 180 Tage

100%, max. 180 Tage

100%, unbegrenzt

Ausland (geplante Behandlungen)

2-Bett-Zimmer, CHF 1000.–/Tag, während max. 180 Tagen innerhalb von 360 Tagen

1-Bett-Zimmer, max. CHF 250'000.–/Spitalaufenthalt

Wahlmöglichkeit der Spitalabteilung

Halbprivat: 75%, Selbstbehalt max. CHF 10'000.–
Privat: 50%, Selbstbehalt max. CHF 20'000.–

Privat: 75% der Aufenthalts-, Pflege- und Behandlungskosten

Krankenpflege und Haushaltshilfe

Maximalleistung für Krankenpflege und Haushalthilfe CHF 1800.–

Krankenpflege zu Hause

Untersuchung, Behandlung und Pflege durch anerkannte Pflegefachpersonen oder Organisationen

CHF 20.–/Tag, max. 90 Tage (bei Mutterschaft max. 14 Tage innerhalb eines Monats nach Niederkunft) an Krankenpflege durch dipl. Pflegefachpersonen

CHF 50.–/Tag, max. 90 Tage (bei Mutterschaft max. 14 Tage innerhalb eines Monates nach Niederkunft) und max. CHF 5000.– an Krankenpflege durch dipl. Pflegefachpersonen

100%, max. 90 Tage (bei Mutterschaft max. 14 Tage innerhalb eines Monates nach Niederkunft) an Krankenpflege durch dipl. Pflegefachpersonen

Haushaltshilfe

CHF 10.–/Tag, max. 90 Tage (bei Mutterschaft max. 14 Tage innerhalb eines Monats nach Niederkunft) für die haushaltführende Person

CHF 25.–/Stunde, max. CHF 750.– für die haushaltführende Person:

  • nach Spitalaufenthalt
  • wenn Spitalaufenthalt vermeidbar

CHF 25.–/Stunde, max. CHF 1500.– für die haushaltsführende Person:

  • nach Spitalaufenthalt
  • wenn Spitalaufenthalt vermeidbar
Kuren

Max. 1 Kur

Max. 1 Kur

Max. 1 Kur

Badekuren Inland und Abano / Montegrotto

CHF 10.–/Tag, max. 21 Tage in anerkannten Heilbädern der Schweiz

CHF 10.–/Tag, max. 21 Tage

CHF 90.–/Tag, max. 21 Tage

CHF 300.–/Tag, max. 21 Tage

Erholungskuren Inland

CHF 10.–/Tag, max. 21 Tage in anerkannten Heilbädern der Schweiz

CHF 10.–/Tag, max. 21 Tage

CHF 90.–/Tag, max. 21 Tage

CHF 300.–/Tag, max. 21 Tage

Private Auslagen

Max. CHF 100.–/Spitalaufenthalt

Max. CHF 500.–/Spitalaufenthalt

Transport und Rettung
Transporte, Rettung und Reisekosten bei Bestrahlung, Chemotherapie oder Hämodialyse

50%, max. CHF 500.– für Transporte; 50%, max. CHF 5000.– für Rettung

100%, max. CHF 20'000.–

100%, max. CHF 30'000.–

100%, unbegrenzt, Suchaktion max. CHF 20'000.–/Ereignis

Transporte im Ausland und Repatriierung

Max. doppelter Betrag der Leistung in der Schweiz für Transporte

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

100%, sofern durch Sanitas Assistance organisiert

Sanitas Assistance

Ja

Ja

Ja

Die aufgeführten Beträge sind Maximalansätze und gelten – sofern nicht anders vermerkt – pro Kalenderjahr. Massgebend für die Leistungsausrichtung sind ausschliesslich das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), die dazugehörenden Verordnungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die jeweiligen Zusatzbedingungen (ZB) von Sanitas.

Downloads

  • Allgemeine Spitalversicherung: Standard Liberty

    • Produktblatt Hospital Standard Liberty
    • Zusatzbedingungen Hospital Standard Liberty
    • Allgemeine Versicherungsbedingungen für alle Zusatzversicherungen
    • Spitalliste Hospital Standard Liberty
    • Mehrwerte Spitalzusatzversicherung
  • Halbprivate Spitalversicherung: Extra Liberty

    • Produktblatt Hospital Extra Liberty
    • Zusatzbedingungen Hospital Extra Liberty
    • Allgemeine Versicherungsbedingungen für alle Zusatzversicherungen
    • Spitalliste Hospital Extra Liberty
    • Mehrwerte Spitalzusatzversicherung
  • Private Spitalversicherung: Top Liberty

    • Produktblatt Hospital Top Liberty
    • Zusatzbedingungen Hospital Top Liberty
    • Allgemeine Versicherungsbedingungen für alle Zusatzversicherungen
    • Spitalliste Hospital Top Liberty
    • Mehrwerte Spitalzusatzversicherung

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist der Unterschied zwischen einer ambulanten und einer stationären Spitalzusatzversicherung?

    Bei einer stationären Behandlung übernachtet die Patientin, der Patient im Spital. Bei einer ambulanten Behandlung hingegen kann man die Praxis oder das Spital am gleichen Tag wieder verlassen.  

  • Welche Leistungen umfassen die Sanitas Preference Services?

    Versicherten mit einer privaten oder halbprivaten Spitalversicherung stellen wir eine kompetente Begleitung zur Seite. Diese organisiert innerhalb weniger Tage Termine bei spezialisierten Ärztinnen und Ärzten, deren Terminkalender oft über Monate hinweg voll sind.

    Sie suchen einen Arzt für eine Zweitmeinung bei weitreichenden Eingriffen? Auch diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab. Sie möchten sich nach der Geburt in einem Familienzimmer ausruhen? Wir organisieren Ihnen nach Verfügbarkeit ein solches und übernehmen die Übernachtungskosten für eine Begleitperson. 

    Und bei gesundheitlichen Fragen ist unsere Gesundheitsberatung für Sie da.

  • Erhalte ich Unterstützung im Alltag nach einem Spitalaufenthalt?

    Wenn Ihnen nach einem Spitalaufenthalt der Alltag über den Kopf wächst, übernehmen wir einen Teil der Kosten für die Pflege daheim und die Haushaltshilfe. Auch hier gilt: Für diese Zusatzleistungen müssen Sie eine halbprivate oder private Spitalzusatzversicherung abschliessen.