Alternativmedizin: Das zahlt Sanitas

Ihre Grundversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für fünf alternativmedizinische Behandlungsmethoden. Die Zusatzversicherungen übernehmen höhere Kosten und weitere alternativ- und komplementärmedizinische Methoden.  

Was ist Alternativmedizin?

Alternativmedizin ist eine Alternative zur Schulmedizin. Sie arbeitet ganzheitlich mit den Heilkräften des Körpers, aber auch invasiv (Injektionen, Schröpfen und Akupunktur), mit Medikamenten oder mit Apparaten. Es gibt vier alternativmedizinische Fachrichtungen:

  • Ayurveda-Medizin (AVM): traditionelle Heilkunst, die in Indien, Nepal und Sri Lanka verbreitet ist
  • Homöopathie: sanftes Heilverfahren mit Mitteln in hoher Verdünnung
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM): Chinesische Heilkunde mit bis zu 2000 Jahre alter Tradition
  • Europäische Naturheilkunde (TEN): ganzheitliches, über 2500 Jahren gewachsenes Diagnose- und Therapieverfahren

Was ist Komplementärmedizin?

Komplementärmedizin ergänzt die klassische Schulmedizin. Ihre Therapien und Behandlungen aktivieren und regulieren die Selbstheilungskräfte des Organismus. Anders als die Alternativmedizin verzichtet sie ganz auf invasive Massnahmen oder Medikamente. Dafür setzt die Komplementärmedizin auf körper- und bewegungsbasierte Methoden, die Atmung sowie Gespräche.

Was bezahlt die Grundversicherung?

Die Grundversicherung bezahlt die folgenden fünf Behandlungsmethoden. Sie beteiligen sich mit der Franchise und dem Selbstbehalt an den Kosten.

  • Akupunktur: Therapie mit Nadelstichen aus der Traditionellen Chinesischen Medizin
  • Anthroposophische Medizin: ganzheitliche komplementärmedizinische Behandlungen
  • Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin: Behandlung mit Heilkräutern
  • Klassische Homöopathie: naturheilkundliche Heilmethode nach dem Ähnlichkeitsprinzip
  • Phytotherapie oder Pflanzenheilkunde: Heilpflanzen als Arzneimittel

Unter welchen Bedingungen? 

Damit wir die Kosten für eine Behandlung übernehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  • Die Behandlung muss medizinisch notwendig sein. Das ist sie, wenn sie infolge eines Unfalls oder einer Krankheit vorgenommen wird.
  • Sie muss von einem Arzt (Dr. med.) mit Fähigkeitsausweis der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) in der entsprechenden Disziplin durchgeführt werden.
  • Wenn Sie von einem Arzt ohne Fähigkeitsausweis oder einem Therapeuten mit alternativ- oder komplementärmedizinischer Ausbildung behandelt werden, übernimmt die Grundversicherung keine Kosten.

Was bezahlt die Zusatzversicherung?

Die Zusatzversicherungen übernehmen mehr oder höhere Leistungen als die Grundversicherung. Das bezahlen unsere Zusatzversicherungen für Alternativ- und Komplementärmedizin:

  • Vital Premium: 80 Prozent bis 10 000 Franken pro Kalenderjahr
  • Vital Smart: 80 Prozent bis 2500 oder 5000 Franken pro Kalenderjahr, je nach gewählter Kostendeckung
  • Vital Basic: keine Kostendeckung

Unter welchen Bedingungen?

Damit wir die Kosten für eine Behandlung übernehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Diese unabhängigen Prüfstellen setzen sich für die Qualitätssicherung in der Alternativmedizin ein und prüfen die Qualität der Aus- und Weiterbildung. Alternativtherapeuten, welche die Qualitätskriterien erfüllen, erhalten ein Qualitätslabel. Dieses dient Sanitas als Nachweis ihrer fundierten Aus- oder Weiterbildung für die Behandlung gesundheitlicher Störungen.

Bei länger andauernden Behandlungen prüfen wir ordnungsgemäss unsere Leistungspflicht. Dazu benötigen wir detailliertere Angaben als auf der Rechnung ersichtlich. In so einem Fall stellen wir Ihnen einen Fragebogen zuhanden des behandelnden Therapeuten bzw. Arztes zu.

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