Brillen und Kontaktlinsen: Das zahlt Sanitas

Brauchen Sie eine neue Brille, weil Ihre Sehstärke nachgelassen hat? Oder treiben Sie viel Sport und wollen zwischendurch zu Kontaktlinsen wechseln? Die Krankenversicherung beteiligt sich an den Kosten.

Was zahlt die Grundversicherung?

  • Kinder bis 18 Jahre: Bis zu 180 Franken pro Jahr für Brillengläser oder Kontaktlinsen. Für die Rückerstattung müssen Sie ein augenärztliches Rezept einreichen.
  • Erwachsene: 2011 hat der Bundesrat das Gesetz über die Krankenversicherung angepasst und Beiträge aus der Grundversicherung an Sehhilfen für Erwachsene gestrichen. Mit einer Ausnahme: Die Grundversicherung übernimmt 180 Franken im Jahr pro Auge, wenn die Sehschwäche medizinisch bedingt ist, beispielsweise durch Diabetes oder nach einer Augenoperation.

Was zahlen die Zusatzversicherungen?

Die Kosten von Sehhilfen für Erwachsene werden von unseren Zusatzversicherungen teilweise zurückerstattet. Ausserdem übernehmen wir zum Teil höhere Kostenanteile für Kinderbrillen oder Kontaktlinsen für Kinder.

Gut zu wissen

  • Sie brauchen kein augenärztliches Rezept, damit wir die Kosten übernehmen.
  • Die Zusatzversicherungen beteiligen sich auch an den Kosten für das Brillengestell.
  • Zusatzprodukte wie Pflegemittel oder Linsenbehälter sind nicht versichert.
  • Der Sehtest beim Optiker ist nicht versichert.
  • Leistungen, die Sie nicht beziehen, verfallen in einem Jahr (Kinder) beziehungsweise drei Jahren (Erwachsene). Sie können diese nicht ins nächste Jahr übertragen.