Wenn jemand unfall- oder krankheitsbedingt invalid wird oder stirbt, entstehen Vorsorgelücken. AHV, IV, Unfallversicherung und Pensionskasse schützen nur ungenügend vor den finanziellen Folgen von Invalidität oder Tod. Eine Kapitalversicherung ergänzt Ihre Leistungen sinnvoll und bietet Ihnen und Ihrer Familie eine finanzielle Absicherung.
Mit der Versicherung bei Tod oder Invalidität durch Unfall oder Krankheit erhalten Sie schnell und unkompliziert Geld. Das Invaliditäts- oder Todesfallkapital können Sie verwenden, wie Sie wollen. Zum Beispiel für invaliditätsbedingte bauliche Massnahmen zu Hause, für Pflegekosten, für die Versorgung der Hinterbliebenen oder um finanzielle Einbussen zu überbrücken. Capital eignet sich besonders für die, die nicht oder selbstständig arbeiten. Die Versicherung ist in vier Varianten erhältlich:
Versichern Sie ein krankheitsbedingtes Todesfallkapital von bis zu 200'000 Franken (Kinder bis 30 Monate 2500 Franken, Kinder bis 14 Jahre 20'000 Franken).
Sie können viele unserer Versicherungen online abschliessen. Möchten Sie lieber mit der Sanitas Kundenberatung telefonieren? Rufen Sie uns an, Sie erreichen uns montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr: 0800 22 88 44
Versichern Sie ein krankheitsbedingtes Invaliditätskapital von bis zu 200’000 Franken (Kinder bis zu 250'000 Franken). Das versicherte Kapital wird ab 25 Prozent Invalidität anteilmässig ausbezahlt. Ab 66 Prozent Invalidität wird die ganze Summe fällig.
Versichern Sie ein unfallbedingtes Todesfallkapital von bis zu 500'000 Franken (Kinder bis 30 Monate 2500 Franken, Kinder bis 14 Jahre 20'000 Franken).
Sie können viele unserer Versicherungen online abschliessen. Möchten Sie lieber mit der Sanitas Kundenberatung telefonieren? Rufen Sie uns an, Sie erreichen uns montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr: 0800 22 88 44
Versichern Sie ein unfallbedingtes Invaliditätskapital von bis zu 300'000 Franken. Die automatische Progression setzt ab 26 Prozent Invalidität ein und garantiert bei 100 Prozent Invalidität die Auszahlung von 350 Prozent der versicherten Summe.