Häufig gestellte Fragen zum Krankenkassenwechsel

Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Grundversicherung wechseln

Sie können per 1. Januar die Krankenkasse wechseln. Falls Sie ein Versicherungsmodell mit tiefster Franchise (Erwachsene: 300 Franken, Kinder: 0 Franken) und freier Arztwahl gewählt haben, ist auch ein Wechsel der Versicherung per 1. Juli möglich. Sind Sie neu in der Schweiz? Dann finden Sie hier alle Informationen zum Versicherungsabschluss.

 

Zusatzversicherung wechseln

Wenn Sie noch keine Zusatzversicherung haben oder Ihre bestehende Versicherung behalten wollen, können Sie jederzeit eine Zusatzversicherung bei Sanitas abschliessen. Wollen Sie Ihre bestehende Zusatzversicherung kündigen und zu Sanitas wechseln? Dann beachten Sie bitte die Kündigungsfristen von Ihrem bisherigen Versicherer.

Bis wann muss ich meine Grundversicherung kündigen?

Krankenkasse wechseln per 1. Januar:

Die Kündigung muss spätestens bis zum 30. November bzw. bis zum letzten Arbeitstag im November bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eintreffen.

 

Krankenkasse wechseln per 1. Juli:

Haben Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse die niedrigste Franchise (Erwachsene: 300 Franken, Kinder: 0 Franken) und das Standardmodell mit freier Arztwahl (kein Hausarzt-, Netzwerk- oder Telemedizinmodell) abgeschlossen? Dann können Sie per 1. Juli Ihre Krankenkasse wechseln. Ihre Kündigung muss spätestens bis zum 31. März bzw. bis zum letzten Arbeitstag im März bei Ihrer bisherigen Krankenversicherung eintreffen.

Kündigungsformular Grundversicherung

Bis wann muss ich meine Zusatzversicherung kündigen?

Zusatzversicherungen können Sie unabhängig von der Grundversicherung abschliessen und kündigen.

Die Kündigungsfrist ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer aktuellen Krankenkasse über die Fristen und kündigen Sie Ihre bisherige Zusatzversicherung erst, wenn Sie die Aufnahmebestätigung von Sanitas für Ihre neue Versicherung erhalten haben.

Kündigungsformular Zusatzversicherung

Kann ich meine Krankenkasse telefonisch kündigen?

Nein. Sie müssen die Krankenkasse schriftlich kündigen. Alle Krankenversicherungen akzeptieren die Kündigung per Post. Bei einigen können Sie auch per E-Mail kündigen. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer bisherigen Krankenkassen. In jedem Fall bedarf es auf dem Kündigungsschreiben der handschriftlichen Unterzeichnung aller volljährigen Personen, die von der Kündigung betroffen sind.

Kündigungsformular Grundversicherung

Kündigungsformular Zusatzversicherung

Welches Datum gilt bei der Kündigungszustellung?

Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, an dem Ihre Kündigung bei der Krankenkassen ankommt. Um sicher zu sein, dass Ihre Kündigung der Krankenversicherung rechtzeitig eintrifft, empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Kündigung zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist.

Muss ich die Kündigung per Einschreiben an meine Krankenkasse schicken?

Sie können die Kündigung mit A- oder B-Post versenden. Wichtig ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer eintrifft. Damit Sie einen Beweis für die rechtzeitige Kündigung haben, empfehlen wir Ihnen, die Kündigung per Einschreiben zu schicken.

Kündigungsformular Grundversicherung

Kündigungsformular Zusatzversicherung

Übernimmt Sanitas die Kündigung meiner bisherigen Krankenkasse?

Ja. Sie haben im Online-Prämienrechner die Möglichkeit, den kostenlosen Kündigungsservice für Ihre Grund- bzw. Zusatzversicherung anzuwählen. Bitte denken Sie daran, dass auch Sanitas die gesetzlichen Kündigungsfristen beim Krankenkassenwechsel einhalten muss. Nutzen Sie den Service deshalb spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Frist. Sie haben es verpasst, im Prämienrechner den Kündigungsservice anzuwählen? Kein Problem. Melden Sie sich einfach bei der Sanitas Kundenberatung: 0844 150 150 (Montag bis Freitag: 9–18 Uhr).

Kann ich nur die Grundversicherung wechseln und meine alte Zusatzversicherung behalten?

Ja. Die Grundversicherung können Sie unabhängig von der Zusatzversicherung abschliessen und kündigen. Vermerken Sie Ihren Wunsch einfach auf dem Kündigungsschreiben an Ihre Krankenversicherung.

Was muss ich bei der Kündigung meiner Grundversicherung sonst noch beachten?

Beim Wechsel der Grundversicherung zu einem anderen Krankenversicherer müssen gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) die gemahnten Prämien, Kostenbeteiligungen sowie allfällige Verzugszinse und Betreibungskosten bis zum Austrittstermin bezahlt sein. Zudem muss für einen erfolgreichen Wechsel die Versicherungsbestätigung des neuen Krankenversicherers vorliegen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, sind wir verpflichtet, die Grundversicherung weiterzuführen.

Sanitas empfiehlt ihren Versicherten aufgrund der erhöhten Beweiskraft weiterhin die Kündigung zu unterzeichnen und eingeschrieben zu versenden.

Für volljährig werdende Personen sind Krankenversicherungsrechnungen bis zum Ende des Monats, in dem die Volljährigkeit erreicht wird, ausschliesslich von deren Eltern geschuldet. Diese Personen können für diese Rechnungen auch nach Eintritt der Volljährigkeit nicht belangt werden; eine dazu eingeleitete Betreibung ist nichtig. Ab dem Folgemonat nach Erreichen ihres 18. Altersjahres sind diese Personen selber für die Begleichung ihrer eigenen Krankenversicherungsrechnungen verantwortlich. 

Was muss ich bei der Kündigung meiner Zusatzversicherung sonst noch beachten?

Kündigen Sie Ihre alte Versicherung erst dann, wenn Sie die Aufnahmebestätigung von Sanitas erhalten haben. Sanitas empfiehlt ihren Versicherten aufgrund der erhöhten Beweiskraft weiterhin die Kündigung zu unterzeichnen und eingeschrieben zu versenden.

Meine Krankenkasse hat die Prämie meiner Zusatzversicherung angepasst. Kann ich ausserhalb der regulären Fristen kündigen?

Ja, wenn die Krankenkasse die Prämie Ihrer Zusatzversicherung erhöht oder senkt, wird die Kündigungsfrist angepasst. Sie können dann zum Beispiel bis Ende Jahr oder ab dem Zeitpunkt der Mitteilung innerhalb eines Monats kündigen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Fristen.