Tipps: So sparen Sie Krankenkassenprämien

Die Schweiz hat eines der besten Gesundheitssysteme weltweit. Diese erstklassige Versorgung kostet. Hier erfahren Sie, warum die Prämien steigen, was wir gemeinsam dagegen tun können und wie Sie Krankenkassenprämien sparen.

Warum steigen die Krankenkassenprämien?

In der Grundversicherung gilt: Die Höhe der Prämien richtet sich nach den Leistungskosten aller Versicherten. Das bedeutet, dass die Prämien in einer Region oder einem Kanton steigen, je mehr Kosten dort für Arztbesuche, Spitalaufenthalte oder Medikamente anfallen.

 

Diese Faktoren treiben die Prämien in die Höhe:

  • Steigende Gesundheitskosten
  • Der medizinische Fortschritt (z.B. neue, kostenintensive Gentherapien)
  • Steigende Lebenserwartung sowie chronisch kranke Personen in der Bevölkerung
  • Ausweitung der Leistungen der Grundversicherung (z.B. nicht-ärztliche Psychotherapie)

Was tut Sanitas gegen hohe Prämien?

Die steigenden Gesundheitskosten treiben die Prämien in die Höhe. Deshalb bieten wir zahlreiche Angebote und Massnahmen, die die Gesundheitskosten reduzieren können. Dazu gehören digitale Angebote, die Ihnen im Krankheitsfall schnelle Hilfe bieten und unnötige Arztbesuche oder falsche Therapien vermeiden. Hinzu kommen präventive Angebote, die Sie rund um einen gesunden Lebensstil unterstützen. Denn: Krankheiten vorzubeugen ist immer besser, als sie zu heilen – auch aus finanzieller Sicht.

 

So reduzieren wir Gesundheitskosten:

Mit innovativen Services im Sanitas Portal (Symptom-Check, Guide für mentale Gesundheit, Sanitas Active, Gesundheitsberatung)

Durch praktische Inhalte zu Prävention und Gesundheitsförderung im Online-Magazin

Durch regelmässige Rechnungskontrollen, um ungerechtfertigt hohe oder nicht versicherte Leistungen zu identifizieren

Durch regelmässige Tarifverhandlungen mit Leistungserbringern (z.B. Spitälern)

Durch unser Case Management, welches Kundinnen und Kunden in gesundheitlich schwierigen Lebenssituationen für einen optimalen Genesungsprozess und ideale Kosteneffizienz unterstützt.

Spartipp 1: Unfallversicherung ausschliessen  

Wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Unternehmen arbeiten, sind Sie über Ihren Arbeitgeber gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert. In diesem Fall können Sie die Unfallversicherung bei Ihrer Grundversicherung ausschliessen – so sparen Sie 6,9 Prozent. Verwalten Sie Ihre Einstellung ganz einfach im Sanitas Portal.

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Spartipp 2: alternatives Versicherungsmodell abschliessen

In der Grundversicherung bieten Krankenkassen unterschiedliche Versicherungsmodelle an. Der Unterschied liegt darin, an wen Sie sich im Krankheitsfall wenden müssen. Abhängig davon profitieren Sie bei Sanitas im Vergleich zum Standardmodell Basic mit freier Arztwahl von unterschiedlichen Prämienrabatten. Mit unserem Prämienrechner finden Sie mit wenigen Klicks das günstigste Angebot.

Zu den alternativen Versicherungsmodellen

Spartipp 3: Sanitas Portal App nutzen

Unsere ausgezeichnete App bietet viel Sparpotenzial. Bevor Sie eine Untersuchung oder Therapie durchführen lassen, können Sie im Deckungs-Check prüfen, ob die Kosten von Ihren Sanitas Versicherungen übernommen werden. Oder nutzen Sie den Symptom-Check, um eine erste Einschätzung Ihrer Beschwerden zu erhalten. Ist ein Arztbesuch nötig, erfahren Sie direkt in der App Ihre Ansprechperson (gemäss Grundversicherung) oder können mit den praktischen Suchfunktionen das passende Spital, den richtigen Therapeuten oder die gewünschte Spezialistin finden. Nach der Behandlung erleichtert Ihnen unser Rechnungsübersetzer die Rechnungskontrolle. Sind dort nur Leistungen aufgeführt, die Sie tatsächlich erhalten haben? Auch so können Sie Kosten sparen.

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Spartipp 4: höhere Franchise, tiefere Prämie

Die Franchise ist Ihr Anteil an den Behandlungskosten und wird immer pro Kalenderjahr berechnet. Wenn Sie die Franchise in der gesetzlichen Grundversicherung erhöhen, können Sie bei Ihren Krankenkassenprämien bis zu 1540 Franken pro Jahr sparen. Wechseln Sie Ihre Franchise jeweils bis 31. Dezember für das Folgejahr. Das geht ganz einfach im Sanitas Portal.

Wichtig: Erhöhen Sie die Franchise nur dann, wenn Sie selten zum Arzt müssen. Den Betrag der gewählten Franchise und den maximalen Selbstbehalt von 700 Franken sollten Sie für den Ernstfall verfügbar haben.

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Rechenbeispiel

Mit einer Franchise von 1000 Franken bezahlen Sie die ersten 1000 Franken für medizinische Behandlungen selbst. Sobald Ihre Franchise ausgeschöpft ist, wird der Selbstbehalt fällig. Ab dann gehen zehn Prozent (max. 700 Franken) Ihrer Behandlungskosten zu Ihren Lasten – die restlichen Kosten trägt Sanitas.

Franchisen für Kinder (bis 18)

Franchise max. Sparpotenzial im Jahr
0 (Standard)  
100 Franken 70 Franken
200 Franken 140 Franken
300 Franken 210 Franken
400 Franken 280 Franken
500 Franken 350 Franken
600 Franken 420 Franken

Franchisen für Erwachsene (ab 19)

Franchise max. Sparpotenzial im Jahr
300 (Standard)  
500 Franken 140 Franken
1000 Franken 490 Franken
1500 Franken 840 Franken
2000 Franken 1190 Franken
2500 Franken 1540 Franken

Spartipp 5: Krankenkassenprämie im Voraus bezahlen

Üblich ist eine monatliche Zahlung der Krankenversicherung. Sie können Ihre Prämie aber für ein ganzes oder halbes Jahr im Voraus bezahlen. Für ein Jahr erhalten Sie 1 Prozent, für ein halbes Jahr 0,5 Prozent Ermässigung.

Spartipp 6: Generika statt Originalpräparate

Wenn Sie bei Medikamenten Generika wählen, bezahlen Sie in der Regel nur 10 Prozent Selbstbehalt. Bei Originalpräparaten sind es 20 Prozent. Finden Sie gleich jetzt heraus, ob es für Ihr Medikament in der Schweiz ein Generikum gibt:

Zur Generikasuche

Was ist ein Generikum?

Ein Generikum enthält die gleichen Wirkstoffe in derselben Dosierung wie das Originalpräparat und ist deshalb – bis auf wenige medizinisch begründete Ausnahmen – eine kostengünstige, gleichwertige Alternative. Generika müssen nicht komplett neu entwickelt werden und sind daher preiswerter als das entsprechende Original. Einen Artikel dazu finden Sie in unserem Sanitas Online-Magazin.

Spartipp 7: Medikamente bei einer Online-Apotheke bestellen

Bestellen Sie Ihre Medikamente bequem und portofrei nach Hause. Dank Partnerschaften mit den Versandapotheken Zur Rose und MediService profitieren Sie von zahlreichen Vergünstigungen. So sparen Sie Zeit und Geld. Um die Abrechnung müssen Sie sich auch nicht kümmern. Das erledigen die Online-Apotheken direkt mit Sanitas.

Zu den Online-Apotheken

Weitere Vorteile

  • Keine Verrechnung der Apothekertaxen (sonst pro rezeptpflichtigem Medikament 4.30 Franken und pro Bezug 3.25 Franken)
  • Attraktive Rabatte auf bestimmte Präparate
  • Schweizweit portofreie Lieferung innerhalb von zwei Arbeitstagen
  • Nachbestellungen einfach erledigen dank Online-Rezeptkonto

Spartipp 8: Fragen Sie Medgate

Sie sind unsicher, ob Sie überhaupt zum Arzt oder zur Ärztin müssen? Unser Partner Medgate steht Ihnen bei medizinischen Fragen rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung. So können Sie vor allem nachts oder an Wochenenden teure Notfallkosten vermeiden. Wenden Sie sich an das telemedizinische Team von Medgate für eine erste Einschätzung oder eine medizinische Zweitmeinung: 0844 124 365 oder via Sanitas Medgate App.

Zu Medgate

Spartipp 9: Fordern Sie Röntgenbilder und Laborwerte an

Bei einem Arztwechsel oder der Überweisung an eine Spezialistin kommt es immer wieder zu doppelten und damit unnötigen Untersuchungen – beispielsweise Röntgenaufnahmen des gleichen Gelenks kurz nacheinander durch verschiedene Ärzte. Gut zu wissen: die Aufnahmen – egal ob via Röntgen, MRI oder CT – und generell alle Untersuchungsergebnisse (z.B. Laborwerte) gehören Ihnen. Fordern Sie diese an und bringen Sie sie zum nächsten Arztbesuch mit. So können Sie schnell viel Geld und Aufwand sparen.

Spartipp 10: Prävention statt Operation

Wir unterstützen Sie rund um einen gesunden Lebensstil mit zahlreichen Angeboten im Health Navigator des Sanitas Portals. Lassen Sie sich für Bewegung belohnen, tun Sie Ihrem Herzen etwas Gutes oder verbessern Sie Ihren Schlaf. Der Guide für mentale Gesundheit bietet Ihnen zudem attraktive Rabatte auf ausgewählte Coachings. Bei Fragen ist unsere Gesundheitsberatung gerne via Chat oder Telefon 058 344 51 00 für Sie da.

Spartipp 11: Prämienverbilligung beantragen

Menschen in knapperen wirtschaftlichen Verhältnissen haben in der Schweiz Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Bis zu einer bestimmten Grenze an Einkommen und Vermögen übernimmt die SVA Ihres Wohnkantons einen Teil der Krankenkassenprämien. Wie hoch die Prämienverbilligung ist und wer sie erhält, hängt vom Kanton ab. Die zuständigen Stellen für die Prämienverbilligung in Ihrem Wohnkanton finden Sie beim BAG. Verpassen Sie nicht die jeweiligen Fristen für den Antrag auf Prämienverbilligung.

Spartipp 12: Versicherung sistieren

Wenn Sie mehr als 60 Tage in Folge Militärdienst oder Zivildienst/-schutz leisten, können Sie Ihre Grundversicherung bei Ihrer Krankenkasse sistieren. Das bedeutet, Ihre Krankenversicherung pausiert in dieser Zeit und Sie bezahlen keine Prämie. Sie sind während der ganzen Dauer des Militär- und Zivildienstes durch die Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen versichert.

In bestimmten Fällen können Sie auch Zusatzversicherungen sistieren und damit 70 Prozent Prämie sparen – zum Beispiel bei Wohnsitzverlegung ins Ausland, einem Auslandaufenthalt von länger als drei Monaten oder einer militärischen Ausbildung von mehr als 60 Tagen.

Wichtig: Sobald eine Versicherung sistiert ist, können Sie keine Leistungen mehr daraus beziehen. Bei Fragen sind wir für Sie da: 0844 150 150.

Spartipp 13: Gesundheitskosten bei den Steuern abziehen

Prämien, Franchise und Selbstbehalt

Anfangs Jahr erhalten Sie von uns einen Auszug für die Steuern. Dort sind die bezahlten Prämien sowie durch Sie selbst getragene Kosten des Vorjahres ersichtlich. Den Gesamtbetrag können Sie in Ihrer Steuererklärung erfassen – was sich positiv auf Ihre Steuerrechnung auswirken kann.

Zusätzliche Gesundheitskosten

Wenn Sie von umfangreichen Gesundheitskosten betroffen sind (mehr als 5 Prozent Ihres Reineinkommens), können Sie in fast allen Kantonen ebenfalls einen Abzug bei Ihrer Steuererklärung erfassen. Zum Beispiel: Zahnarztkosten, Operationen, Pflegekosten wie Spitex, Impfungen, Behandlungen durch Ärztinnen oder Naturheilpraktiker, verordnete Medikamente.

Voraussetzung ist, dass Sie die entsprechenden Kosten belegen können.

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