Kein Vertrag mit Genfer Privatkliniken

Sanitas konnte keine Einigung mit vier Genfer Privatkliniken erzielen. Erfahren Sie, was das für Ihre Zusatzversicherung bedeutet.

Trotz intensiver Verhandlungen im Zusatzversicherungsbereich konnte Sanitas mit den Genfer Privatkliniken Hirslanden-Kliniken Grangettes und La Colline, SMN-Klinik Générale-Beaulieu, Hôpital de la Tour und der Belegarztgesellschaft AMGe (Association des Médecins du Canton de Genève) keine Einigung über eine Regelung zur Abrechnung von (beleg-)ärztlichen Leistungen erzielen. Diese aktuelle vertragslose Situation im Kanton Genf ist für alle Beteiligten herausfordernd. Denn Sanitas kann so die Kosten für Spital- und Arztleistungen in diesen Kliniken nicht mehr wie bisher und entsprechend den Zusatzbedingungen akzeptieren und übernehmen.

Dennoch ist der eingeschlagene Weg von Sanitas wichtig und entscheidend, weil Sanitas so die aufsichtsrechtlichen Anforderungen der FINMA sicherstellen und die Interessen der Versicherten schützen kann. Weiter möchte Sanitas mit hartnäckigen sowie konstruktiven Verhandlungen für ihre Versicherten gute Mehrleistungen zu einem vernünftigen Preis sicherstellen. Leider kann der vertragslose Zustand je nach Spitalzusatzversicherung negative Auswirkungen auf Versicherte haben. Wir bedauern diese Situation sehr.

Was heisst FINMA-konforme Abrechnung und weshalb ist der vertragslose Zustand wichtig?

FINMA-konform bedeutet: Die obligatorische Grundversicherung übernimmt klinische und ärztliche Leistungen sowie die Hotellerie im Spital. Diese Kosten können nicht nochmals (praktisch doppelt) über die Zusatzversicherung vergütet werden. Das heisst, die Zusatzversicherung übernimmt nur die klinischen und ärztlichen Kosten, die nachweisbar über den Standard der Grundversicherung hinausgehen. Diese Mehrleistungen müssen gut dokumentiert sein, sich gut von der Grundversicherungsleistung abgrenzen lassen und/oder ein Mehrwert für die Versicherten aufzeigen.

Insbesondere weigert sich die Ärztegesellschaft AMGe, ein bewehrtes und konformes Tarifmodell anzuwenden und entsprechend damit abzurechnen. AMGe setzt stattdessen ein altes Tarifmodell mit mehreren Tausend Einzelleistungen ein, die sich hauptsächlich auf Eingriffe aus der Grundversicherung beziehen statt auf Mehrleistungen, die sich von den Grundleistungen abgrenzen lassen.

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