Volljährig? Ja.

Volle Erwachsenenprämie? Nein.

Ab 18 Jahren ändert sich vieles –
auch bei Ihrer Krankenkasse

Volljährig werden bringt neue Freiheiten. Und Veränderungen rund um die Krankenkasse. Wir begleiten Sie dabei.

Die wichtigsten Vorteile für junge Erwachsene


Attraktive Rabatte

Bis zu 37 Prozent Rabatt für 19- bis 25-Jährige auf die Erwachsenenprämie in der Grundversicherung.


Freie Auswahl

Freie Wahlmöglichkeit aus diversen Grundversicherungsmodellen mit zusätzlichem Spareffekt.


Preisgekrönte App

Die Sanitas Portal App spart Zeit und Nerven und erleichtert viele Versicherungsangelegenheiten

Was ändert sich in der Grundversicherung?

Diese vertraglichen Bedingungen ändern sich, wenn Sie 18 werden.

01

Erhöhung der Prämie


Wenn Sie volljährig werden, steigt die Prämie Ihrer Grundversicherung, weil Sie nicht mehr als Kind gelten. Das ist bei allen Krankenkassen üblich. Der erste Prämienanstieg erfolgt nach dem 18. Geburtstag: Die Prämie wird auf den 1. Januar des nächsten Kalenderjahres angepasst. Wenn Sie also am 20. August 2025 18 Jahre alt werden, bezahlen Sie erst ab 1. Januar 2026 die höhere Prämie. Die gute Nachricht: Sie profitieren noch vom Rabatt für junge Erwachsene, bis Sie 27 werden.

Mehr zu den Altersstufen

02

Neue Mindestfranchise: von 0 auf 300


Die Mindestfranchise beträgt ab dem 18. Lebensjahr 300 Franken. Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst bezahlen, wenn Sie zum Beispiel zur Ärztin müssen. Sie können Ihre Franchise selbst wählen.

03

Maximaler Selbstbehalt steigt


Kinder zahlen höchstens 350 Franken Selbstbehalt, Erwachsene maximal 700 Franken pro Jahr. Der Selbstbehalt ist die Kostenbeteiligung der Versicherten an medizinischen Behandlungen.

04

Policentrennung: Ihr eigener Vertrag


Kinder sind meist bei den Eltern mitversichert. Sie oder Ihre Eltern können nun beantragen, dass Sie aus der Familienpolice gelöst werden und einen eigenen Versicherungsvertrag erhalten – spätestens, wenn Sie aus dem Elternhaus ausziehen.

05

Eigene Wohnung? Umzug melden


Wenn Sie aus dem Elternhaus ausziehen, erhalten Sie einen eigenen Versicherungsvertrag. Denn dann sind Sie nicht mehr in der Familienpolice eingeschlossen. Sobald Sie uns Ihre neue Adresse gemeldet haben, erhalten Sie eine angepasste Offerte.

Adresse ändern

06

Rechnungen zahlen


Bis zum Ende des Monats, in dem junge Erwachsene 18 werden, sind fürs Begleichen der Krankenversicherungsrechnungen die Eltern verantwortlich. Auch danach können junge Erwachsene für Rechnungen, die auf die Zeit vor ihrem 18. Geburtstag zurückgehen, nicht betrieben werden. Aber ab dem Monat nach dem 18. Geburtstag sind die neuen Volljährigen selbst dafür verantwortlich.

Was ändert sich in der Zusatzversicherung?

Wenn Sie bei Ihren Eltern in die Zusatzversicherung Family eingeschlossen sind, werden Sie im Jahr nach Ihrem 20. Geburtstag in die Zusatzversicherung Jump umgeteilt. Jump ist die ambulante Zusatzversicherung für junge Erwachsene von 19 bis 25 Jahren. Alternativ können Sie auch die Versicherung Vital Smart wählen.

Im Sanitas Portal registrieren

Sobald Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und eine eigene Police haben, können Sie sich im Sanitas Portal registrieren.

Wie Sie von Anfang an Prämien sparen können

  • Alternatives Grundversicherungsmodell wählen

    Wir bieten verschiedene Grundversicherungsmodelle an – das Hausarzt-, das telemedizinische oder das Netzwerkmodell beispielsweise. Je nach Modell können Sie deutlich sparen im Vergleich zur Standardversicherung mit freier Arztwahl. Den besten Überblick über die Preisunterschiede gibt Ihnen unser Prämienrechner.

  • Franchise erhöhen

    Mit einer höheren Franchise profitieren Sie von niedrigeren Prämien. Überlegen Sie, ob Sie im Krankheitsfall höhere Kosten selbst tragen können. Dies kann sich besonders lohnen, wenn Sie selten medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. 

  • Krankenkasse während Militärdienst sistieren

    Wenn Sie Militär- oder Zivildienst leisten, sind Sie über die Militärversicherung der SUVA krankenversichert. Schicken Sie uns einfach so früh wie möglich Ihren Marschbefehl. Wir pausieren Ihre aktuelle Krankenversicherung dann zwischenzeitlich. 

  • Unfalldeckung ausschliessen

    Wenn Sie angestellt und bereits über Ihren Arbeitgeber unfallversichert sind, können Sie die Unfalldeckung in Ihrer Krankenversicherung ausschliessen. Das spart Geld. 

  • Recht auf Prämienverbilligung prüfen

    Abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen könnten Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat bei den Krankenkassenprämien haben. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Kanton über mögliche Zuschüsse.

Haben Sie einen Auslandsaufenthalt geplant?

Ob Auslandssemester oder mit dem Rucksack durch Südostasien – das müssen Sie versicherungstechnisch beachten.

Solange Sie in der Schweiz gemeldet sind, besteht eine Grundversicherungspflicht. Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist empfehlenswert. Wollen Sie länger bleiben und sich in der Schweiz abmelden? Dann gelten die gleichen Bestimmungen wie bei einer Auswanderung. 

Ihre erste eigene Wohnung

Sie ziehen von zu Hause aus in Ihre erste eigene Wohnung oder in eine WG? Das ändert in puncto Krankenkasse so einiges.

  • Eigene Police

    Wenn Sie aus dem Elternhaus ausziehen, erhalten Sie einen eigenen Versicherungsvertrag. Denn wenn Sie nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen, sind Sie nicht mehr in der Familienpolice eingeschlossen. Sie erhalten eine angepasste Offerte, sobald Sie uns Ihre neue Adresse gemeldet haben.

    Durch einen Umzug kann es sein, dass sich Ihre Prämienregion ändert. Das kann Einfluss auf die Höhe Ihrer Krankenkassenprämie haben. 

  • Adresse ändern

    Sobald Sie alleine wohnen, können Sie sich im Sanitas Portal registrieren und Ihre Adresse ganz einfach selbst anpassen. 

  • Kleine Umzugshilfe

    Bis zu Ihrem Umzug und auch danach gibt es noch einiges zu organisieren. Auf diesen Websites finden Sie wertvolle Tipps und wichtige Infos:

An alles gedacht?

Weitere wichtitge Links.

  • Comparis Preisvergleich Online Shopping
  • Radio- und Fernsehgebühr Schweiz
  • Mietkautionsversicherung
  • Meldung an Militär oder Zivilschutz