Sterbehilfe Schweiz: Voraussetzungen, Ablauf & Rechtliches

Sterbehilfe bietet Menschen die Möglichkeit zur selbstbestimmten Lebensbeendigung – unter bestimmten Voraussetzungen. Das müssen Sie wissen.

Text: Nicole Krättli & Leoni Hof

Bilder: Sanitas

10 Min

03.08.2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Freitodbegleitung ist in der Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
  • Entscheidend sind Urteilsfähigkeit, ein dauerhafter Sterbewunsch und die selbstständige Ausführung des letzten Schritts.
  • Bei einer Demenzerkrankung ist eine Freitodbegleitung nur möglich, solange die betroffene Person noch urteilsfähig ist.

Was ist Sterbehilfe?

Sterbehilfe ist ein Oberbegriff für verschiedene Entscheidungen und Handlungen am Lebensende. Dazu gehören:

  • Lebensverlängernde Behandlungen nicht beginnen oder abbrechen
  • Leiden mit möglicherweise lebensverkürzenden Medikamenten behandeln 
  • Menschen beim Suizid unterstützen. 

Welche Formen in der Schweiz erlaubt sind, hängt unter anderem davon ab, wer die Handlung ausführt und ob der Tod beabsichtigt ist.

Wichtig: Sterbebegleitung respektive Palliativmedizin sind nicht dasselbe wie Sterbehilfe. Sie sollen den Tod nicht beschleunigen, sondern Schmerzen, Atemnot, Übelkeit oder Ängste lindern und die Lebensqualität bis zuletzt erhalten. 

Welche Formen der Sterbehilfe gibt es und welche sind in der Schweiz erlaubt?

  • Passive Sterbehilfe: Eine lebensverlängernde Behandlung wird nicht begonnen oder abgebrochen. Dazu gehört etwa das Einstellen einer künstlichen Ernährung oder das Ausschalten eines Beatmungsgeräts. In der Schweiz gilt die passive Sterbehilfe als erlaubt.
  • Indirekte aktive Sterbehilfe: Medikamente lindern Schmerzen oder andere Beschwerden, können als Nebenwirkung aber das Leben verkürzen. Der Tod wird dabei nicht gezielt herbeigeführt, sondern als mögliche Folge in Kauf genommen. In der Schweiz ist die indirekte aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
  • Direkte aktive Sterbehilfe: Eine andere Person führt den Tod gezielt herbei, etwa indem sie einer sterbewilligen Person eine tödliche Substanz spritzt. Hierzulande ist die direkte aktive Sterbehilfe verboten. Sie bleibt auch dann strafbar, wenn die betroffene Person ausdrücklich darum bittet.
  • Assistierter Suizid/Freitodbegleitung: Die sterbewillige Person erhält Zugang zu einer ärztlich verschriebenen tödlichen Substanz, muss den unmittelbar zum Tod führenden Schritt aber selbst ausführen. Die Freitodbegleitung ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Jedoch macht sich strafbar, wer aus selbstsüchtigen Motiven Hilfe leistet.

«Der Wunsch nach einer Freitodbegleitung braucht sehr viel Entschlusskraft und Selbstverantwortung.»

Dr. med. Andreas Stahel, Vorstand bei Exit

Voraussetzungen: Wer kann Sterbehilfe in Anspruch nehmen?

Ein Sterbewunsch allein reicht für eine Freitodbegleitung nicht aus. Die Entscheidung muss frei, gut überlegt und dauerhaft sein. Vor allem aber muss die betroffene Person verstehen, was sie tut, und den letzten Schritt selbst ausführen.

  • Wissen, was die Entscheidung bedeutet: Die Person muss ihre Situation und die Folgen ihres Entschlusses verstehen können. Juristisch spricht man von Urteilsfähigkeit.
  • Nicht aus Affekt: Eine akute Krise, ein Affekt oder eine vorübergehende depressive Verstimmung reichen nicht aus. Auch mögliche Alternativen müssen bekannt sein.
  • Der Entschluss bleibt bestehen: Der Wunsch, zu sterben, darf nicht ständig wechseln, sondern muss sich über die Zeit als dauerhaft erweisen.
  • Die Entscheidung ist selbstbestimmt: Niemand darf sie dazu drängen, überreden oder unter Druck setzen.
  • Den letzten Schritt selbst ausführen: Die sterbewillige Person muss die Handlung, die unmittelbar zum Tod führt, eigenständig ausführen. Tut dies jemand anderes, handelt es sich um verbotene direkte aktive Sterbehilfe.

«Der Wunsch nach einer Freitodbegleitung braucht sehr viel Entschlusskraft und Selbstverantwortung», sagt Dr. med. Andreas Stahel von Exit. Es gehe dabei «nie um eine Kurzschlusshandlung». 

Aus seiner Arbeit habe er gelernt, «Respekt vor einem begründeten, eigenständigen Patientenwillen zu haben und Verständnis für nicht einfach nachvollziehbare Entscheidungen aufzubringen». 

Demenz und psychische Erkrankungen: die grossen Hürden

Bei Demenz wird der richtige Zeitpunkt für eine Freitodbegleitung zur Herausforderung, da sie nur bei Urteilsfähigkeit möglich ist. Oft wird die Krankheit früh diagnostiziert, doch warten Betroffene zu lange, verlieren sie diese Fähigkeit und damit die Möglichkeit zur Begleitung.

Alzheimer Schweiz erklärt in einem Positionspapier den Druck, dem Demenzpatienten ausgesetzt sind: Entweder müssen sie sich bei noch guter kognitiver Gesundheit «zu früh» für den assistierten Suizid entscheiden oder sie sind später mangels Urteilsfähigkeit «zu spät».

Eine Patientenverfügung hilft hier nicht, da sie keine Freitodbegleitung bei Urteilsunfähigkeit regelt. Exit empfiehlt daher, sich frühzeitig zu melden, um Fragen zu klären und ein unterstützendes Netzwerk aufzubauen.

Bei psychischen Erkrankungen muss der Sterbewunsch sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass er frei, überlegt und dauerhaft ist, nicht aus einer akuten Krise entsteht.

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Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Anmeldung?

Wer sich vorstellen kann, später eine Freitodbegleitung in Anspruch zu nehmen, sollte nicht bis zu einer akuten Notlage warten. Exit hält ausdrücklich fest: «Exit ist keine Notfallorganisation.»

Bei neuen Mitgliedern können die Abklärungen für eine mögliche Freitodbegleitung erst 90 Tage nach dem Beitritt beginnen. Langjährige Mitglieder haben gegenüber Personen Vorrang, die dem Verein erst kürzlich beigetreten sind.

Patientenverfügung frühzeitig erstellen

Unabhängig davon lohnt es sich, die eigenen Behandlungswünsche in einer Patientenverfügung festzuhalten. Sie muss verfasst werden, solange die Person urteilsfähig ist. Darin bestimmt sie, welche medizinischen Massnahmen sie später wünscht oder ablehnt.

Eine Patientenverfügung kann eine Freitodbegleitung jedoch nicht im Voraus anordnen. Dafür muss die betroffene Person im entscheidenden Moment urteilsfähig sein und die unmittelbar zum Tod führende Handlung selbst ausführen.

Damit die Verfügung im Ernstfall gefunden wird, sollte mindestens eine Vertrauensperson wissen, wo sie aufbewahrt ist. Auch der Hausärztin oder dem Hausarzt kann eine Kopie übergeben werden. Exit empfiehlt daher, die Patientenverfügung etwa alle drei bis fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, neu zu datieren und zu unterschreiben.

Wie läuft eine Freitodbegleitung ab?

Der genaue Ablauf unterscheidet sich je nach Sterbehilfeorganisation und persönlicher Situation. Typischerweise führt der Weg über mehrere Gespräche, medizinische Abklärungen und ein ärztliches Rezept.

Bei komplexen Fällen kann dies mehrere Wochen oder Monate dauern.

  • Kontakt aufnehmen

    Zunächst meldet sich die sterbewillige Person möglichst selbst bei einer Sterbehilfeorganisation. In einem ersten Gespräch erfährt sie, welche Voraussetzungen gelten und welche Unterlagen benötigt werden.

  • Gesuch und Unterlagen einreichen

    Typischerweise werden medizinische Berichte zur Diagnose, zu bisherigen Behandlungen und zur Prognose verlangt. Je nach Organisation kommen ein schriftliches Gesuch, ein Lebensbericht oder weitere Dokumente hinzu.

    Bei psychischen Erkrankungen oder Zweifeln an der Urteilsfähigkeit können zusätzliche fachärztliche Abklärungen nötig sein.

  • Persönliche Gespräche führen

    Eine Begleitperson spricht mit der sterbewilligen Person über ihre Situation, ihren Sterbewunsch und mögliche Alternativen. Dabei wird geklärt, ob der Entscheid selbstbestimmt, gut überlegt und dauerhaft ist.

    Angehörige können einbezogen werden. Entscheidend bleibt jedoch der Wille der betroffenen Person.

  • Ärztliches Rezept erhalten

    Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann eine Ärztin oder ein Arzt das Rezept für das üblicherweise verwendete Sterbemittel ausstellen. Ein Rezept verpflichtet zu nichts.

    Die betroffene Person entscheidet weiterhin selbst, ob und wann sie die Freitodbegleitung in Anspruch nimmt.

  • Termin und Rahmen festlegen

    Anschliessend werden Ort, Zeitpunkt und Ablauf vereinbart. Bei Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz findet die Begleitung häufig zu Hause statt. Angehörige, Freundinnen oder Freunde können anwesend sein. Die sterbewillige Person kann ihren Entscheid bis zum letzten Schritt ändern.

  • Der Tag der Begleitung

    Am vereinbarten Termin bringt in der Regel eine Begleitperson das Sterbemittel mit. Die betroffene Person muss weiterhin urteilsfähig sein und den unmittelbar zum Tod führenden Schritt selbst ausführen – etwa das Medikament trinken oder einen Infusionshahn öffnen. Niemand anderes darf ihr das Mittel verabreichen.

  • Untersuchung nach dem Tod

    Nach einem assistierten Suizid werden die Behörden informiert. Sie untersuchen die Todesumstände und prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden.

Was kostet die Freitodbegleitung in der Schweiz?

Die Kosten einer organisierten Freitodbegleitung sind nicht einheitlich geregelt. Sie hängen von der gewählten Organisation, der Dauer der Mitgliedschaft und den benötigten Leistungen ab.

Je nach Organisation werden die Vorbereitung, ärztliche Gespräche, die Durchführung sowie zusätzliche Dienstleistungen separat verrechnet. Die Kosten können sich deshalb auf mehrere Tausend Franken belaufen.

Wer eine Freitodbegleitung erwägt, sollte frühzeitig klären, welche Leistungen im Mitgliederbeitrag enthalten sind und welche Ausgaben zusätzlich anfallen. Einzelne Organisationen können ihre Beiträge bei bescheidenen finanziellen Verhältnissen nach vorheriger Absprache reduzieren oder erlassen.

Gibt es Alternativen zur Freitodbegleitung?

Palliative Care begleitet Menschen mit unheilbaren oder fortschreitenden Erkrankungen. Sie soll Leiden lindern und die bestmögliche Lebensqualität bis zum Tod erhalten.

Dazu gehören medizinische und pflegerische Behandlungen sowie psychologische, soziale und spirituelle Unterstützung. Auch Angehörige werden einbezogen.

Palliative Care will den Tod weder beschleunigen noch hinauszögern. Sie kann frühzeitig beginnen und parallel zu lebensverlängernden Behandlungen eingesetzt werden.

Beide Wege können sich aber auch ergänzen. Lindert die palliative Behandlung die Beschwerden nicht ausreichend, ziehen manche Betroffene später dennoch eine Freitodbegleitung in Betracht.

Was bezahlt die Versicherung?

Die Grundversicherung übernimmt medizinische und ärztlich verordnete Pflegeleistungen, sofern sie zum gesetzlichen Leistungskatalog gehören. Betroffene beteiligen sich mit Franchise und Selbstbehalt.

Nicht alle Bestandteile der Palliative Care sind jedoch gedeckt: Gewisse psychosoziale, soziale, spirituelle, hauswirtschaftliche oder betreuende Leistungen sowie Unterkunft und Verpflegung können zusätzliche Kosten verursachen. Je nach finanzieller Situation kommen Ergänzungsleistungen infrage.

Interview mit Dr. med. Andreas Stahel, Exit

Seit 44 Jahren begleitet die Sterbehilfeorganisation Exit Menschen in den Freitod. Dr. med. Andreas Stahel gibt Einblicke in seinen Arbeitsalltag.

  • Sie sind Arzt. Widerspricht die Begleitung in den Freitod nicht der Hauptaufgabe eines Arztes: Leben zu retten?

    Die Hauptaufgabe eines Arztes besteht darin, Menschen mit gesundheitlichen Problemen beizustehen und ihnen mit Mitteln zu helfen, welche der Krankheit und der Situation optimal angepasst sind. 

    Eine Begleitung in den Freitod als letzten Willen von Hilfe suchenden Menschen zu respektieren sowie das Recht auf selbstbestimmte Entscheidungen zu akzeptieren und in die ärztlichen Massnahmen einzubeziehen, ist nur die letzte Konsequenz im Hilfsangebot eines empathisch mitdenkenden ärztlichen Beistands.

  • Kommt diese ärztliche Begleitung noch zu kurz?

    Es lässt sich kaum wegdiskutieren, dass viele unserer sterbewilligen Mitglieder aufgrund medizinischer Machbarkeit in ein sehr hohes Alter hinein therapiert werden. Diese erhalten dann in lebensüberdrüssigem Zustand oft keine echte Hilfe mehr und werden alleingelassen. Ärzte übernehmen die Mitverantwortung bis in diese letzte Lebensphase hinein auch heute noch zu wenig.

  • Welche Missverständnisse erleben Sie beim Thema Freitodbegleitung?

    Der Wunsch nach einer Freitodbegleitung entsteht nicht aus Feigheit. Er ist nicht einfach die Flucht vor der Auseinandersetzung mit dem eigenen Leiden, sondern braucht sehr viel Entschlusskraft und Selbstverantwortung. Es geht dabei nie um eine Kurzschlusshandlung.

  • In welchem Moment wurden Sie in Ihrer Tätigkeit besonders bestätigt?

    Eine über 90-jährige geistig noch sehr wache Frau hatte zahlreiche körperliche Gebrechen und war im Pflegeheim vollständig auf fremde Hilfe angewiesen. Sie schilderte eindrücklich, dass sie ein langes und schönes Leben führen durfte.

    Nun blieben ihr nur die Schmerzen und der Lebenssinn fehlte. Sie hoffte jeden Abend darauf, den nächsten Morgen eines weiteren mühevollen Tages nicht mehr zu erleben.

  • Was haben Sie durch Ihre Arbeit für Exit gelernt?

    Respekt vor einem begründeten, eigenständigen Patientenwillen zu haben und Verständnis für nicht einfach nachvollziehbare Entscheidungen aufzubringen.

Fazit

Sterbehilfe umfasst verschiedene Formen – von passiver Sterbehilfe bis zum assistierten Suizid, wobei in der Schweiz nur bestimmte Arten erlaubt sind.

Voraussetzungen für Freitodbegleitung sind Urteilsfähigkeit, ein dauerhafter, selbstbestimmter Wunsch und die eigenständige Ausführung des letzten Schritts.

Besonders bei Demenz und psychischen Erkrankungen ist die Umsetzung schwierig. Der Ablauf ist streng geregelt und mit Kosten verbunden. Palliative Care bietet eine wichtige Alternative zur Linderung von Leiden ohne Lebensverkürzung.

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