Die Spezialitätenliste enthält Medikamente, die von der Grundversicherung vergütet werden. Die aufgelisteten Medikamente sind von Swissmedic zugelassen. Ein Medikament muss wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein, damit es in der Liste aufgenommen wird.
Spezialitätenliste nennt sich eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlichte Liste, die industriell hergestellte Medikamente (Originalpräparate und Generika) umfasst. Die Krankenversicherungen übernehmen in der Grundversicherung die Kosten für Medikamente auf dieser Liste.
Welche Medikamente sind auf der Spezialitätenliste vom BAG?
Die Spezialitätenliste enthält industriell hergestellte Medikamente: Originalpräparate, Generika sowie diverse homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische Arzneimittel aus der Komplementär- und Alternativmedizin.
Die Kontrollbehörde Swissmedic bestimmt, welche Medikamente in die Spezialitätenliste aufgenommen werden. Neue Medikamente werden vor ihrer Zulassung durch Swissmedic im Hinblick auf ihre Sicherheit und Wirksamkeit geprüft.
Hier können Sie nach Medikamenten der Spezialitätenliste suchen.
Muss ich Medikamente, die nicht auf der Liste sind, selber bezahlen?
Neben der Spezialitätenliste gibt es eine weitere Liste: die sogenannte Arzneimittelliste mit Tarif. Dabei handelt es sich um Arzneien, die in Apotheken von Hand hergestellt werden. Diese Medikamente werden ebenfalls von der Grundversicherung übernommen.
Medikamente, die weder auf der Spezialitätenliste noch auf der Arzneimittelliste mit Tarif stehen, sind sogenannte Nichtpflichtmedikamente. Die Grundversicherung übernimmt für sie keine Kosten.
Ein Teil der Nichtpflichtmedikamente wird jedoch von den Zusatzversicherungen bezahlt. Sanitas bietet verschiedene Zusatzversicherungen an, die Leistungen für Nichtpflichtmedikamente beinhalten.
Weitere Informationen zu Medikamenten finden Sie unter: Das zahlt Sanitas.
Auf unserer Negativliste finden Sie Medikamente, die auch von den Zusatzversicherungen nicht oder nur teilweise übernommen werden. Hier geht es zur Negativliste.