Die richtige Krankenversicherung für Grenzgänger

Grenzgänger

Wohnen Sie in Europa und arbeiten oder studieren Sie in der Schweiz? Dann gelten für Sie besondere Bedingungen bezüglich Ihrer Krankenversicherung. Ob Sie von unserem hervorragenden Gesundheitssystem profitieren können, ist vor allem abhängig von Ihrem Wohnland und Ihrem Arbeitsort bzw. Studienort.  

Grenzgänger sind Personen, die in der Schweiz arbeiten und in einem EU-Staat, in Island oder in Norwegen wohnen. Die Grundversicherung müssen Grenzgänger in der Regel in dem Land abschliessen, in dem sie arbeiten. Wenn sie in der Schweiz arbeiten, müssen Familienmitglieder, die nicht erwerbstätig sind und im selben Haushalt leben, bei derselben Schweizer Krankenkasse mitversichert sein.

Grundversicherungsmodelle für jedes Bedürfnis

Mit unserem vielfältigen Angebot an Grundversicherungen haben wir sicher die richtige Lösung für Ihre Bedürfnisse.
 

  • Gehen Sie am liebsten zu Ihrem Hausarzt, wenn Sie ärztlichen Rat brauchen?
  • Oder wollen Sie von Situation zu Situation entscheiden, an wen Sie sich wenden?


Wir bieten Ihnen alle Optionen vom Standardmodell mit freier Arztwahl bis zu den alternativen Versicherungsmodellen mit Hausarzt oder Telemedizin.

Zu den Grundversicherungsmodellen

Grenzgänger aus umliegenden Ländern

Wer in Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien wohnt und in der Schweiz arbeitet, kann wählen: Sie können auch in Ihrem Wohnland versichert bleiben. Dazu müssen Sie sich aber von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien. Wenden Sie sich dazu an die zuständige Stelle des Kantons, in dem Sie arbeiten.

Wir beraten Sie gern

Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater sind vertraut mit den Bedürfnissen von Grenzgängern. Rufen Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch an:

Ausserhalb von Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, den USA, der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein erreichen Sie uns unter dieser Nummer:

+41 44 298 64 90

Studentinnen und Studenten

Je nach Land, in dem Sie wohnen, ist der Abschluss der obligatorischen Grundversicherung in der Schweiz oder im Herkunftsland vorgeschrieben.

Sind Sie von diesem Fall betroffen? Rufen Sie uns an, wir geben Ihnen gerne genauer Auskunft:

 

Beratungs-Hotline
0800 22 88 44 22

Montag bis Freitag
09.00 bis 18.00 Uhr

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