Umzug: Was Sie bei Ihrer Krankenkasse beachten müssen

Prämie

Warum habe ich eine neue Police erhalten?

Wenn sich Ihre Prämie ändert, erhalten Sie eine neue Police.

Warum verändert sich bei einem Umzug die Prämie?

Die Höhe der Prämien in den jeweiligen Prämienregionen richtet sich nach den dortigen Leistungskosten. Die Hauptregionen bilden zunächst die Kantone bzw. Halbkantone. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat zudem innerhalb von Kantonen mit regional sehr unterschiedlich hohen Leistungskosten maximal drei Prämienregionen festgelegt: Stadt, Agglomeration und Land. Diese sind für alle Krankenversicherer verbindlich. Da jeder Krankenversicherer die Prämien pro Region berechnen muss, verändert sich Ihre Prämie bei einem Umzug von einem Kanton in einen anderen oder bei einem Umzug von einer Prämienregion in eine andere innerhalb des Kantons. Dies kann in einigen Fällen sogar passieren, wenn Sie innerhalb eines Dorfes umziehen. 

Wie setzen sich die Prämienregionen zusammen?

Die Prämienregion richten sich nach den Leistungskosten. Die Hauptregionen bilden zunächst die Kantone bzw. Halbkantone. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat zudem innerhalb von Kantonen mit regional sehr unterschiedlichen Leistungskosten maximal drei Prämienregionen festgelegt: Stadt, Agglomeration und Land. Diese sind für alle Krankenversicherer verbindlich. Da jeder Krankenversicherer die Prämien pro Region berechnen muss, verändert sich Ihre Prämie bei einem Umzug von einem Kanton in einen anderen oder bei einem Umzug von einer Prämienregion in eine andere innerhalb des Kantons. Dies kann in einigen Fällen sogar passieren, wenn Sie innerhalb eines Dorfes umziehen. 

Erhalte ich nun eine neue Prämienrechnung? Was ändert sich genau an der Prämienrechnung?

Falls Sie bei Ihrem Umzug die Prämienregion wechseln, passt sich Ihre Prämie an und Sie erhalten für Ihren neuen Wohnort eine neue Rechnung. Es kann durchaus möglich sein, dass sich die neue Rechnung von den bisherigen unterscheidet. Dies liegt jedoch nur am Wohnungswechsel und hat keinen Einfluss auf Ihre Deckung. 

Kann man die neue Prämie nach einem Umzug kündigen?

In der Regel kann man die Grundversicherung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist nur auf Ende eines Jahres kündigen. Falls Sie das Standardmodell Basic mit einer Jahresfranchise von CHF 300.- abgeschlossen haben, können Sie auch unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalendersemesters (30. Juni oder 31. Dezember) und dementsprechend zweimal jährlich kündigen. 

Wie kann ich am neuen Wohnort Prämien sparen?

Die Möglichkeiten, Prämien zu sparen, sind schweizweit gleich. Beispielsweise können Sie die Unfallversicherung ausschliessen, wenn Sie über Ihren Arbeitgeber versichert sind oder ein alternatives Versicherungsmodell wählen, Ihre Franchise erhöhen und vieles mehr. Hier finden Sie wertvolle Spartipps sowie Informationen zu den Gesundheitskosten.

Warum verändert sich nur die Prämie in der Grundversicherung und nicht in der Zusatzversicherung?

In der Grundversicherung ist die Einteilung der Prämienregionen durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgegeben und für alle Versicherer verbindlich. Die Hauptregionen bilden dabei zunächst die Kantone bzw. Halbkantone. Innerhalb von Kantonen mit regional sehr unterschiedlichen Leistungskosten hat das BAG zudem maximal drei Prämienregionen festgelegt.

In der Zusatzversicherung sind die Prämienregionen vom jeweiligen Versicherungsprodukt abhängig und die Einteilung entsprechend anders. In einigen Produkten gibt es beispielsweise lediglich eine Prämienregion. Es kann deshalb sein, dass sich nur Ihre Grundversicherungsprämie verändert.

Adressänderung

Wie kann ich meine Adressänderung mitteilen?

Sie können uns Ihre neue Adresse per Post, E-Mail, im Chat oder via Sanitas Portal bekanntgeben. Bitte denken Sie daran, uns Namens- und Adressänderungen bzw. Kontaktadressen innert 30 Tagen schriftlich mitzuteilen.

Muss ich meine Adressänderung schriftlich mitteilen?

Gemäss AVB KVG muss die Mitteilung schriftlich erfolgen (Briefpost, E-Mail, Chat oder im Sanitas Portal), eine Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich.

Warum wird meine Adressänderung erst per 1. des Wohnortswechsels vorgenommen?

Einen Wohnortwechsel müssen Sie innert 14 Tagen der neuen Wohnsitzgemeinde mitteilen. Das Anmeldedatum bei der Gemeinde kann sich in einem Monat von Kunde zu Kunde unterscheiden. Wir sind verpflichtet unsere Kundinnen und Kunden im Grundsatz gleich zu behandeln und nehmen somit die Anpassung Ihrer Adresse immer per 1. des Monats vor, in welchem Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde angemeldet haben. Durch diese Gleichbehandlung können wir zudem sicherstellen, dass die Prämien immer gleich berechnet und ausgestellt werden (unabhängig davon, ob die neue Prämie höher oder tiefer ist) und so keine Unstimmigkeiten entstehen.

Kann die Gemeinde meine Adresse anpassen lassen?

Die versicherte Person ist verpflichtet, den Krankenversicherer über den aktuellen Wohnort zu informieren. Diese Information erfolgt nicht automatisch durch eine Behörde.

Arzt- und Spitalwechsel

Darf ich noch am alten Wohnort ins Spital gehen?

Grundsätzlich dürfen Sie noch am alten Wohnort ins Spital gehen.

 

In den folgenden Fällen fallen für Sie keine Mehrkosten an: 

  • Das Spital des alten Wohnorts ist im gleichen Kanton wie Ihr neuer Wohnort. 
  • Das Spital des alten Wohnorts ist ein Listenspital (auf der kantonalen Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt) des neuen Wohnkantons. Der oder die Versicherte lässt sich aus medizinischen Gründen in einem nicht auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführten Spital behandeln, weil kein Listenspital ihres Wohnkantons die erforderliche Leistung anbietet. Dafür ist jedoch vorab eine Kostengutsprache durch den Wohnkanton ist erforderlich.
  • Sie werden wegen eines Notfalls in einem Spital behandelt, das nicht auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt ist.
  • Sie haben eine Spitalzusatzversicherung für ausserkantonale Spitalbehandlungen abgeschlossen. 

 

Mögliche Mehrkosten entstehen für Sie in folgenden Fällen: 

  • Sie lassen sich in einem Spital behandeln, welches nicht gemäss der Spitalliste des Wohnkantons als Listenspital gilt oder ...
  • ... Sie wählen ein Vertragsspital ohne Vorliegen einer der beiden oben aufgeführten medizinischen Gründe (Notfall oder Behandlungsleistung wird von keinem Listenspital des Wohnkantons angeboten).

Darf ich meine langjährige Hausärztin behalten?

Ja, Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt können Sie frei wählen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie sich in unseren Grundversicherungsmodellen CareMed und NetMed bei medizinischen Anliegen immer zuerst an Ihren Hausarzt wenden müssen (entsprechend den Versicherungsbedingungen). Wenn das wegen eines Umzugs nicht mehr möglich ist, empfehlen wir einen Hausarztwechsel

Rückwirkende Anpassungen und Rückerstattungen

Was passiert, wenn sich meine Prämie verändert und ich meine Prämienrechnung bereits bezahlt habe?

Je nach Wohnortwechsel erhöht oder verringert sich die neue Prämie. Wenn Sie die Prämie des alten Wohnortes bereits bezahlt haben, wird diese Zahlung mit der Prämie des neuen Wohnortes verrechnet. Das bedeutet, dass bei einer höheren Prämie am neuen Wohnort der fehlende Betrag mit der neuen Rechnung verrechnet wird. Bei einer niedrigeren Prämie am neuen Wohnort wird der zuviel bezahlte Betrag von der neuen Rechnung abgezogen und Sie erhalten eine angepasste Rechnung.

Kann ich es rückwirkend anpassen?

Ja, eine Anpassung kann auch rückwirkend erfolgen. Bitte beachten Sie, dass dadurch möglicherweise Nachzahlungen für Sie möglich sind, wenn Sie in eine Region mit höherer Prämie umgezogen sind. Falls Sie neu in einer Region mit niedrigerer Prämie wohnen, erstatten wir Ihnen den zu viel bezahlten Betrag natürlich zurück.

Falls ja, wie viele Monate rückwirkend?

Der Anspruch erlischt fünf Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, für welches der Beitrag geschuldet war.

Erhalte ich eine Rückerstattung bei fälschlicherweise zu viel oder zu wenig bezahlten Prämien?

Bei fälschlicherweise zuviel oder zuwenig bezahlten Prämien besteht ein Rückforderungsrecht seitens der versicherten Person beziehungsweise des Krankenversicherers.

Familie

Ich bin bei meinen Eltern mitversichert. Wie muss ich hier vorgehen, wenn ich ausziehe?

Wenn Sie volljährig sind, teilen Sie uns bitte Ihre neue Wohnadresse schriftlich mit (Briefpost, E-Mail, Chat oder im Sanitas Portal). Eine Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich. Ansonsten kann die Mitteilung auch durch Ihre Eltern erfolgen.

Ich und mein Ehepartner trennen uns. Wie gehen wir vor? (Ohne Kind)

Bitte teilen Sie uns innert 30 Tagen den Zeitpunkt Ihrer Trennung, geänderte Kontoverbindungen und den Prämienzahlungsmodus, sowie Ihre neue(n) Wohnadresse(n) schriftlich mit (Briefpost, E-Mail, Chat oder im Sanitas Portal). Eine Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich.

Ich und mein Ehepartner trennen uns. Wie gehen wir vor? (Mit Kind)

Bitte teilen Sie uns innert 30 Tagen den Zeitpunkt Ihrer Trennung, geänderte Kontoverbindungen und den den Prämienzahlungsmodus mit - und ausserdem, wer für welche Personen die Prämien bezahlt, sowie Ihre neue(n) Wohnadresse(n). Dies müssten Sie schriftlich mit via Briefpost, E-Mail, Chat oder im Sanitas Portal vornehmen. Eine Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich.

Weitere Umzugssituationen

Wie gehe ich vor bei einem Umzug ins Ausland?

Kontaktieren Sie uns frühzeitig, damit Sie sicher sein können, dass Sie auch zukünftig über eine Versicherungsdeckung gemäss Gesetz verfügen. Ob Sie nach einem Umzug ins Ausland weiterhin in der Schweiz versicherungspflichtig sind, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab - z.B. ob Sie in EU-/EFTA-Staaten oder andere Drittstaaten ausreisen oder wie Ihre Erwerbssituation (z.B. Arbeitsort, Rentenbezug) oder Ihr Personenstatus (z.B. Entsandte, Grenzgänger) aussehen. Um Ihre Grundversicherung zu beenden, senden Sie Sanitas bitte eine Abmeldebestätigung Ihrer Wohngemeinde zu.

Ich habe zwei Adressen (Wochenaufenthalter). Welche muss hinterlegt werden und warum?

Massgebend für die korrekte Prämie ist der Wohnort der versicherten Person - das heisst, Ihre Adresse am Ort des Wochenendaufenthaltes.

Umzug ins Pflegheim/Altersheim, welche Adresse muss wo hinterlegt werden?

Mit dem Umzug in ein Altersheim ändert sich im Normalfall auch der zivilrechtliche Wohnsitz der Person. Deshalb wird die Prämie für den Ort des Altersheims berechnet. Für einen Wechsel in ein Pflegeheim gilt: Dessen Adresse ist dann der zivilrechtliche Wohnsitz, wenn sich der Lebensmittelpunkt dorthin verschoben hat und der Aufenthalt dauerhaft ist (z.B. die Person den Umzug ins Pfelgeheim selbst bestimmt hat und sie ihre bisherige Wohnung aufgegeben hat). Wird hingegen eine Person mit Demenz oder einer umfassender Beistandschaft in ein Pflegeheim eingewiesen, bleibt ihr bisheriger Wohnsitz weiterhin bestehen, weil sie nicht aus eigenem Willen eintritt. Um zu entscheiden, ob sich der zivilrechtliche Wohnsitz nun tatsächlich verschoben hat, müssen die Umstände im Einzelfall beurteilt werden.

Wieso verändert sich das Beratungszentrum für die Betreuung?

Bei einem Wohnortwechsel wird automatisch das Beratungszentrum gewählt, welches am nächsten ist. Somit kann es sein, dass bei einer Adressänderung auch das Beratungszentrum für die Betreuung ändert.