Häufig gestellte Fragen zu Auslandreisen

Vor der Reise

Welche Impfungen brauche ich für Auslandsreisen?

Welche Impfungen Sie im Ausland benötigen, hängt von der Reiseregion ab. Am besten informieren Sie sich vor der Reise beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) oder auf Websites, die vom BAG empfohlenen sind. Der Deckungs-Check im Sanitas Portal zeigt Ihnen anschliessend auf, welche Kosten Sanitas übernimmt.

Soll ich meine Versichertenkarte auf meine Auslandsreise mitnehmen? Wieso?

Wir empfehlen Ihnen, die Karte im In- und Ausland immer bei sich zu haben. Wenn Sie im europäischen Raum eine medizinische Behandlung benötigen, können Sie die Karte (Rückseite) vorweisen und die Leistungen werden direkt mit Sanitas abgerechnet. Ausserhalb von Europa ist die Karte hilfreich, weil Sie darauf unsere 24 h Helpline finden. Rufen Sie bei Notfällen im Ausland immer diese Telefonnummer an.

Ist eine Reiserücktrittsversicherung über die Krankenkasse abschliessbar?

Sanitas bietet keine Reiserücktrittsversicherung an.

Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Privathaftpflichtversicherung oder Hausratversicherung den Reiserücktritt versichert. Oft wird eine solche Versicherung auch von Ihrem Kreditkartenanbieter angeboten.

Wo finde ich weitere Hinweise für meine Reise?

Für weitere Reisehinweise empfehlen wir die Seite des EDA.

Wo erhalte ich eine elektronische Versicherungsbestätigung in meiner gewünschten Sprache?

Die Versicherungsbestätigung können Sie ganz einfach im Sanitas Portal unter «Ausland» bestellen. Wählen Sie einfach das gewünschte Land und die gewünschte Sprache.

Muss ich eine spezielle Krankenversicherung für mein Auslandsstudium abschliessen?

Nehmen Sie am besten mit uns Kontakt auf, damit wir Sie persönlich beraten können. Je nach Land gelten nämlich unterschiedliche Bestimmungen.

Brauche ich eine Reiseversicherung trotz Zusatzversicherung?

Diese Frage lässt sich nicht abschliessend beantworten, da gewisse Zusatzversicherungen Leistungen im Ausland abdecken und andere nicht. Am besten überprüfen Sie im Deckungs-Check im Sanitas Portal, ob und wie gut Sie aktuell im Ausland abgesichert sind. Bei weiterführenden Fragen sind wir gerne für Sie da.

Bei einem Notfall

An wen wende ich mich im medizinischen Notfall im Ausland?

Bei einem lebensgefährlichen Notfall im Ausland konsultieren Sie bitte sofort eine medizinische Fachperson. Anschliessend melden Sie sich bei unserer 24 h Helpline von Sanitas Assistance. Damit wir die Kosten für Ihre Behandlung im Ausland übernehmen können, müssen Sie Sanitas Assistance im Notfall immer informieren. Falls Sie bei uns privat oder halbprivat versichert sind, erhalten Sie von Sanitas Assistance noch weiterführende Unterstützung.

Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass mit der gesetzlichen Grundversicherung im Ausland oftmals eine ungenügende Deckung für medizinische Leistungen und insbesondere für Rücktransporte besteht. Wir empfehlen Ihnen, bei einem Auslandaufenthalt in jedem Fall eine Reiseversicherung wie z.B. die Easy Reiseversicherung von Sanitas abzuschliessen.

Ich hatte einen Notfall im Ausland: Wie läuft ein Rücktransport in die Schweiz ab?

Die Repatriierung hängt vom Gesundheitszustand des Patienten ab. Sofern eine entsprechende Zusatzversicherung besteht, werden die genauen Abläufe und Details bei einer medizinisch notwendigen Repatriierung mit dem behandelnden Arzt vor Ort und der Notrufzentrale in der Schweiz koordiniert und organisiert. 

Was ist, wenn ich im Ausland ins Krankenhaus muss?

Wenn Sie im Ausland ins Krankenhaus müssen, melden Sie sich bitte umgehend bei der medizinischen Helpline Sanitas Assistance, damit Ihre weitere Behandlung koordiniert werden kann. Gerne weisen wir Sie darauf hin, dass mit der gesetzlichen Grundversicherung im Ausland oftmals eine ungenügende Deckung für medizinische Leistungen und insbesondere für Rücktransporte besteht. Wir empfehlen Ihnen, bei einem Auslandsaufenthalt in jedem Fall eine entsprechende Reiseversicherung abzuschliessen.

Muss ich mich bei einem Notfall im Ausland auch bei meinem Hausarzt beziehungsweise bei Medgate melden?

Nein, bei einem Notfall im Ausland können Sie sich direkt an ein Spital, eine Notfallpraxis oder eine medizinische Fachperson in der Nähe wenden und müssen sich nicht an die Vorgaben Ihres Grundversicherungsmodells halten. Nach Ihrer Rückkehr ist es aber sicher sinnvoll, Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin zu informieren.

Ist es ein Notfall, wenn ich im Ausland zum Arzt muss? Wie bin ich in diesem Fall versichert?

Es gilt als Notfall, wenn Sie im Ausland erkranken oder verunfallen und eine ärztliche Behandlung oder ein Spitalaufenthalt notwendig ist. Wenn Sie im europäischen Raum medizinische Hilfe benötigen, können Sie die Sanitas Versichertenkarte (Rückseite) vorweisen und die Leistungen werden direkt mit Sanitas abgerechnet. Ausserhalb von Europa ist die Karte hilfreich, weil Sie darauf unsere 24 h Helpline finden. Rufen Sie bei Notfällen im Ausland immer diese Telefonnummer an.

Rückerstattung

Welche Kosten werden für eine geplante Behandlung (ohne Notfall) im Ausland erstattet?

Wenn Sie eine geplante Behandlung im Ausland durchführen möchten, nehmen Sie bitte vorgängig mit Sanitas Kontakt auf. Aus der Grundversicherung werden Behandlungskosten aus dem Ausland nur in speziellen Fällen erstattet. Gewisse Zusatzversicherungen decken geplante Behandlungen im Ausland (z.B. Medical Private). Mit dem Deckungs-Check im Sanitas Portal finden Sie schnell heraus, welche Kosten Sanitas übernimmt.

Wird der ortsübliche Selbstbehalt in EU-Ländern von der Grundversicherung erstattet?

Nein. Der Selbstbehalt muss selber beglichen werden (gemäss den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen des Landes).

Wer trägt die Kosten für einen Rücktransport in die Schweiz?

Wer die Kosten für einen Rücktransport bezahlt, ist von Ihrer Versicherung abhängig. Die Grundversicherung zahlt den Rücktransport nicht.

Wer zahlt bei einem Unfall im Ausland?

Dies hängt davon ab, ob Sie über den Arbeitgeber oder über Sanitas unfallversichert sind. Grundsätzlich gilt: Wer mindestens acht Stunden pro Woche bei der gleichen Firma arbeitet, ist über den Arbeitgeber unfallversichert. Ist dies nicht der Fall, muss die Unfallversicherung bei der Grundversicherung eingeschlossen werden. Wichtig ist, dass Sie einen Unfall umgehend bei der richtigen Stelle melden (bei Ihrem Arbeitgeber oder bei Sanitas).

Sonstiges

Darf ich über die Krankenkasse meine Physiotherapie im Ausland fortsetzen?

In bestimmten Fällen ist eine verordnete Physiotherapie möglich – sofern ein entsprechender Antrag durch Ihren Arzt oder Ihre Ärztin gestellt wurde und die Reisefähigkeit gegeben ist. Zudem muss die medizinische Indikation für die unabdingbare Fortführung der Therapie durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin in der Schweiz bestätigt werden.

Kann ich meine rezeptpflichtigen Medikamente mit meinem Schweizer Rezept in einer Apotheke im Ausland beziehen?

Medikamente können nur im Notfall im Ausland bezogen werden (ausgenommen sind bestimmte Versicherungsprodukte). Nehmen Sie deshalb genügend Reserve auf Ihre Reise mit, wenn Sie bestimmte Medikamente regelmässig einnehmen müssen.

Wird die Verordnung, die mir ein Arzt im Ausland ausgestellt hat in der Schweiz auch akzeptiert?

Nein. Wir benötigen eine Verordnung, die in der Schweiz ausgestellt wurde.

Kann ich in zwei Ländern krankenversichert sein?

Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich. Nehmen Sie am besten mit uns Kontakt auf, damit wir Sie persönlich beraten können.