Risikoprüfung – Schutz der Kassen und ihrer Kunden

Bevor eine Krankenkasse eine neue Kundin, einen neuen Kunden in eine Zusatzversicherung aufnimmt, prüft sie, welches finanzielle Risiko sie damit eingeht. Sie tut dies mit der so genannten Risikoprüfung.

Risikoprüfung Definition

Jede Krankenversicherung ist gesetzlich verpflichtet, das Risiko, das sie mit einem neuen Kunden eingeht, genau zu berechnen. Das Ziel ist, zukünftige Kosten im Rahmen zu halten.

Gut zu wissen: Eine Risikoprüfung gibt es nur bei Anträgen für eine Zusatzversicherung. In die Grundversicherung müssen die Krankenkassen jeden Antragsteller bedingungslos aufnehmen.

Wie hoch sind die Krankenkassenreserven?

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) schreibt vor, dass die Versicherungen Reserven als Risikoausgleich bilden müssen.

Ein spezieller Solvenztest zum Jahresbeginn prüft, wie gross die Risiken einer Krankenkasse sind und ob sie auch im schlechtesten Fall in der Lage wäre, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Die Krankenkassenreserven entsprechen rund zwei Monatsprämien pro versicherter Person. Wenn die Reserven das gesetzlich vorgeschriebene Minimum unterschreiten, greift die Aufsichtsbehörde ein.

Was wird bei der Risikoprüfung geprüft?

Die medizinische Risikoprüfung prüft den Gesundheitszustand des Antragstellers. Die Krankenversicherung möchte erfahren, ob in den nächsten Jahren mit hohen Kosten zu rechnen ist. Der Antragssteller muss die Fragen wahrheitsgetreu beantworten, dies nennt man Anzeigepflicht.

Wie läuft eine Risikoprüfung ab?

Wenn Sie eine Zusatzversicherung beantragen, müssen Sie einen Fragebogen zu Ihrer Gesundheit ausfüllen. Auf der Basis dieses Fragebogens entscheidet die Versicherung, ob Ihr Antrag ganz oder allenfalls mit einem Vorbehalt angenommen wird. Die Krankenversicherung kann eine ärztliche Untersuchung verlangen. Und sie darf einen Antrag auch ablehnen. Dies tut sie, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aufgrund früherer Krankheiten zukünftig mit hohen Behandlungskosten zu rechnen ist.