Wir erwarten ein Baby

Wir gratulieren Ihnen ganz herzlich! Ihre Gesundheit und eine gute medizinische Versorgung sind jetzt besonders wichtig. Wir helfen Ihnen dabei, herauszufinden, was Sie brauchen, um sich sicher zu fühlen. Und unterstützen Sie bei den Vorbereitungen auf die Geburt und Ihr Baby.

Schwangerschaft ist eine schöne, aber auch anstrengende Zeit. Es ist ganz normal, sich Sorgen zu machen. Oder sich die Frage zu stellen, ob man den richtigen Zeitpunkt gewählt hat. Den richtigen Zeitpunkt für ein Baby gibt es nicht, genauso wenig wie den falschen. Die Hauptsache ist, dass Sie sich auf Ihr Baby freuen.

Was zahlt die Grundversicherung?

Gesetzliche Leistungen bei einer normalen Schwangerschaft
 

  • 7 Kontrolluntersuchungen vor der Geburt
  • 2 Ultraschalluntersuchungen
  • Kosten für weitere Kontrollen bei einer durch den behandelnden Arzt festgestellten Risikoschwangerschaft
  • 150 Franken an von Hebammen durchgeführte Geburtsvorbereitungskurse in Gruppen
  • Bei der Geburt volle Kostenübernahme des Aufenthalts in der allgemeinen Abteilung mit Mehrbettzimmer in einem Spital im Wohnkanton
  • Kosten für den gesunden Säugling, solange er sich bei der Mutter aufhält
  • 3 Sitzungen Stillberatung bei einer Hebamme oder einer speziell ausgebildeten Pflegefachperson
  • 1 Kontrolluntersuchung zwischen der 6. und der 8. Woche nach der Geburt

Sanitas übernimmt folgende weiterführende Untersuchungen

  • Nicht invasiver pränataler Test (NIPT): Bedingung für die Kostenübernahme ist hier, dass ein sogenannter Ersttrimester-Test durchgeführt worden ist und dieser ein Risiko von 1:1000 oder höher für eine Trisomie 21, 18 oder 13 aufzeigt.
  • Ersttrimester-Test
  • Amniozentese, Chorionbiopsie, Cordozentese: Diese invasiven Untersuchungen werden unter folgenden Voraussetzung aus der Grundversicherung vergütet:  
    • Zur Bestätigung eines positiven Befundes bei Schwangeren, bei denen aufgrund des nicht invasiven pränatalen genetischen Tests (NIPT) oder aufgrund des Ersttrimester-Tests ein Risiko von 1:380 oder höher ein hochgradiger Verdacht besteht, dass beim Fötus eine Trisomie 21, 18 oder 13 vorliegt.
    • Bei Schwangeren, bei denen aufgrund des Ultraschallbefundes, der Familienanamnese oder aus einem anderen Grund ein Risiko von 1:380 oder höher besteht, dass beim Fötus eine ausschliesslich genetisch bedingte Erkrankung vorliegt.
    • Bei Gefährdung des Fötus durch eine Schwangerschaftskomplikation, eine Erkrankung der Mutter oder eine nicht genetisch bedingte Erkrankung oder Entwicklungsstörung des Fötus.

Was zahlen die Zusatzversicherungen?

Spitalversicherungen

Leistungen bei normaler Geburt oder Kaiserschnitt
 

Spital

  • Normale Geburt: 5 Tage (Durchschnitt)
  • Kaiserschnitt (Sectio caesarea): 6 Tage (Durchschnitt)
  • Bei medizinischen Problemen werden weitere Spitalleistungen übernommen.
     

Halbprivat

  • 2-Bett-Zimmer
  • Freie Arzt- und Spitalwahl in von Sanitas anerkannten Akutspitälern der Schweiz
     

Privat

  • 1-Bett-Zimmer
  • Freie Arzt- und Spitalwahl weltweit

Geburtshaus

Für eine Geburt in einem Geburtshaus kontaktieren Sie bitte in jedem Fall im Voraus Ihre Krankenversicherung, um eine Kostenübernahme abzuklären.
 

Ambulante Zusatzversicherungen

  • Aus bestimmten Zusatzversicherungen werden die zugelassenen Vitamin- und Mineralstoffpräparate Elevit pronatal und Andreavit anteilsmässig übernommen.
  • Leistungen für Schwangerschaftsgymnastik und Rückbildungskurse werden teilweise übernommen.

Melden Sie uns, wenn Sie schwanger sind

Warum ist das wichtig? Wir übernehmen die Kosten für die Schwangerschaftsvorsorgetermine, die Ihnen im Rahmen der Grundversicherung zustehen. Das heisst, Sie müssen keine Kostenbeteiligung an diesen sogenannten Mutterschaftsleistungen bezahlen.

Wenn Sie dagegen während Ihrer Schwangerschaft wegen einer Erkrankung zu Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin gehen, sind Sie von Ihrer Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) innerhalb der Grundversicherung erst ab der 13. Schwangerschaftswoche befreit. Dies gilt bis 8 Wochen nach der Geburt. Davon ausgenommen sind medizinische Präventionen und zahnärztliche Behandlungen.

Vorgeburtliche Anmeldung: der beste Schutz für Ihr Baby  

Melden Sie Ihr Baby am besten schon vor der Geburt bei der Krankenversicherung an. Warum ist das wichtig? Weil Ihr Baby dann bei seiner Geburt über den bestmöglichen Versicherungsschutz verfügt. Eine Anmeldung nach der Geburt ist möglich, bringt aber Einschränkungen mit sich.

Schutz bei Komplikationen

Bei der Geburt ist Ihr Baby über die Versicherung der Mutter geschützt. Sie übernimmt die Spitalkosten für den gesund geborenen Säugling. Falls es zu Komplikationen kommt und Ihr Baby Spitalpflege benötigt, übernimmt die Versicherung des Babys die Kosten.

Mit Grundversicherung

Mit einer Grundversicherung wird Ihr Baby in einem Spital in Ihrem Wohnkanton behandelt.

Mit Grund- und Zusatzversicherung

Mit einer Zusatzversicherung können Sie das Spital und den behandelnden Arzt frei wählen. Die Zusatzversicherungen übernehmen höhere Kosten und weitere Behandlungsmethoden.

Aufnahme in die Grund- und Zusatzversicherung

Für die Aufnahme in die Grundversicherung gibt es keine speziellen Voraussetzungen. Im Gegenteil: Die Krankenversicherung, bei der Sie Ihr Baby anmelden, ist gesetzlich verpflichtet, Ihr Baby in die Grundversicherung aufzunehmen. Die Grundversicherung kann bis zu 3 Monate nach der Geburt abgeschlossen werden. Die Versicherungsdeckung gilt immer ab Geburt.

Die Aufnahme in eine Zusatzversicherung muss beantragt werden. Es ist den Krankenversicherungen erlaubt, Anträge nach eigenem Ermessen anzunehmen, mit Vorbehalt anzunehmen oder abzulehnen.

Anmeldung vor der Geburt

Wenn Sie die Zusatzversicherungen für Ihr Baby schon während der Schwangerschaft abschliessen, wird Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen. Der Versicherungsschutz tritt mit der Geburt in Kraft. Das gilt bei Sanitas für folgende Zusatzversicherungen:

  • Vital Basic
  • Vital Smart
  • Vital Premium
  • Hospital Standard Liberty
  • Hospital Extra Liberty*
  • Hospital Top Liberty*
  • Hospital Upgrade*

* Ein Elternteil muss zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 9 Monaten über die gewünschte Spitalversicherung verfügen.

Anmeldung nach der Geburt

Bei einer Anmeldung nach der Geburt ist die Gesundheitsprüfung für Ihr Baby bei allen Krankenversicherungen Pflicht. Die Versicherungsdeckung gilt nach bestandener Gesundheitsprüfung ab dem 1. Tag des Folgemonats. Kommt Ihr Baby mit einem Gebrechen auf die Welt, wird es in der Regel nicht oder mit Vorbehalt in eine Zusatzversicherung aufgenommen.

Geburtsgebrechen

Geburtsgebrechen sind Krankheiten, die bei der Geburt bereits bestehen und bis zum 5. Lebensjahr erkennbar sind. Sie sind vom Bund klar bezeichnet und umfassen beispielsweise Fehlentwicklungen wie die Gaumenspalte oder angeborene Taubheit. Die Kosten für die notwendigen medizinischen Grundleistungen gehen bis zur Vollendung des 20. Altersjahres
zulasten der Invalidenversicherung (IV).

Der Schwangerschafts-Service von Sanitas

 

Mit dem Schwangerschafts-Service von Sanitas begleiten wir Sie vom Kinderwunsch bis zum ersten Geburtstag Ihres Babys. Der Schwangerschafts-Service ist exklusiv für Sanitas Kundinnen und enthält folgende Leistungen:

  • Newsletter mit hilfreichen Informationen zu allen drei Phasen: Kinderwunsch, Schwangerschaft und Baby
  • Customer Care Schwangerschaft bei Fragen zu Ihrer Krankenversicherung: 0844 160 160
  • Medizinische Hotline extra für Schwangere und kinderärztliche Hotline: 0844 110 110
  • Budgetrechner für Familien
  • Exklusive Sanitas Angebote für Sie und Überraschungen für Ihr Baby

Wie viel kostet ein Baby?

Wie viel ein Kind kostet oder kosten darf, ist abhängig von Ihren finanziellen Möglichkeiten. Die Erstausstattung kostet schnell ein paar hundert Franken oder mehr. Sie können viel Geld sparen, wenn Sie sich auf das Nötigste beschränken. Vieles kann man ausleihen oder gebraucht kaufen.

 

Monatliche Ausgaben für ein Baby

  • Wenn das Baby auf der Welt ist, belastet es die Haushaltskasse monatlich mit etwa 300 bis 400 Franken1.
  • Nahrungsmittel 60 bis 150 Franken
  • Haushaltnebenkosten (wie Waschmittel usw.) ca. 40 Franken
  • Windeln und Säuglingspflege 50 bis 100 Franken
  • Kleider ca. 50 Franken
  • Krankenkassenprämie mit Unfallversicherung 80 Franken
  • Gesundheitskosten ca. 20 Franken

Ihr Familienbudget

Am besten nehmen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben mal ein wenig genauer unter die Lupe. Dann können Sie die aktuelle und zukünftige Budgetsituation besser einschätzen.

 

Wichtige Fragen

  • Brauchen Sie eine grössere Wohnung?
  • Wird ein Elternteil allein oder werden die Eltern gemeinsam für die Familie aufkommen?
  • Wie viel Prozent werden die Eltern erwerbstätig sein?
  • Wie wird das Kind betreut, während die Eltern arbeiten?

 

Oft sind bei mittleren und tieferen Einkommen keine Rückstellungen für Sie oder Ihre Kinder möglich. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Ausgaben im Griff haben. Der Budgetrechner hilft Ihnen dabei, schon vor der Geburt Ihres Babys Ihr Familienbudget zu berechnen.  

Ein trauriges Thema: der Verlust eines Babys

Haben Sie während der Schwangerschaft Ihr Baby verloren? Es tut uns leid, wenn Sie sich gerade in dieser schwierigen Situation befinden. Der Umgang mit so einem Erlebnis ist sehr individuell. Manche verarbeiten es lieber für sich, andere sind froh um Unterstützung.

Wir möchten Ihnen in dieser Situation Hilfe anbieten. Deshalb arbeiten wir mit der Fachstelle kindsverlust.ch zusammen. Sie bietet Ihnen einen kostenlosen Beratungsdienst oder hilft Ihnen, eine Fachperson in Ihrer Nähe zu finden.

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Medizinische Begleitung

Unser Partner Hirslanden begleitet Sie medizinisch durch die Schwangerschaft und bei der Geburt Ihres Babys. Informieren Sie sich über Kurse und Vorträge. Im Blog finden Sie spannende Artikel von medizinischen Fachpersonen.

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1 Quelle: Erfahrungszahlen von Budgetberatung Schweiz

Sanitas Magazin: Gesundheitsthemen im Fokus