Wer eine Krankenkassen-Zusatzversicherung abschliessen will, muss Gesundheitsfragen beantworten. Das nennt man Anzeigepflicht.
Die Anzeigepflicht ist eine Rechtspflicht, im Rahmen derer eine Person verpflichtet ist, alle für die Gesundheitsprüfung der Zusatzversicherung relevanten Daten wahrheitsgetreu anzuzeigen.
Weshalb gibt es eine Anzeigepflicht?
Die Krankenversicherung kann den Versicherungsschutz nur dann gewährleisten, wenn sie das Kostenrisiko der zu versichernden Person vor Vertragsabschluss genau kennt. Anhand von Gesundheitsfragen wird der Gesundheitszustand geprüft und das Kostenrisiko ermittelt. Diese Gesundheitsprüfung ist für Zusatzversicherungen notwendig. Je nach Zusatzversicherungsprodukt gibt es Unterschiede bei der Gesundheitsprüfung.
Gut zu wissen: Bei einer Zahnzusatzversicherung betreffen die Gesundheitsfragen vor allem die Zähne. Die Grundversicherung dagegen wird ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen.
Kann die Krankenversicherung meinen Versicherungsantrag ablehnen?
Anhand der Gesundheitsprüfung entscheidet die Krankenversicherung zusammen mit der zu versichernden Person, ob und unter welchen Bedingungen sie den Versicherungsantrag annimmt. Krankenversicherungen dürfen Anträge für Zusatzversicherungen annehmen, ablehnen oder Vorbehalte anbringen.
Ein Vorbehalt bedeutet, dass die Krankenversicherung gewisse Leistungen vom Versicherungsvertrag ausschliesst. Die Versicherung verringert mit dem Vorbehalt das Risiko, dass sie später hohe Kosten übernehmen muss. Die zu versichernde Person wird vor Vertragsabschluss über einen möglichen Vorbehalt informiert. Sie kann sich dazu entscheiden, die Versicherung mit Vorbehalt anzunehmen oder den Antrag zurücknehmen.
Gut zu wissen: In der Grundversicherung ist jede Krankenversicherung dazu verpflichtet, Kunden bedingungslos aufzunehmen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Für die Grundversicherung müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Was geschieht, wenn ich etwas falsch ausfülle oder vergesse?
In einem solchen Fall darf die Versicherung Leistungen verweigern oder eine bestimmte Krankheit vom Vertrag ausschliessen.
Ein Beispiel: Der Antragsteller hat vergessen, frühere Knieprobleme aufzuführen. Sollten nun diese Knieprobleme später medizinische Behandlungen nach sich ziehen, so kann die Krankenversicherung nachträglich die Kostenübernahme verweigern.
Wenn jemand mit Absicht unwahre oder unvollständige Angaben macht, spricht man von einer Anzeigepflichtverletzung. Die Versicherung hat dann das Recht, den Vertrag zu kündigen.