Prämien 2027
Das Wichtigste auf einen Blick
Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Prämien mit nützlichem Hintergrundwissen und praktischen Tipps.
Grundversicherung
Sanitas gehört in 21 Regionen zu den günstigsten Krankenkassen
Im Jahr 2027 sind in der Schweiz erneut Prämienerhöhungen notwendig. Grund dafür sind die weiterhin steigenden Gesundheitskosten – zum Beispiel höhere Ausgaben für Arztbesuche, Therapien und Medikamente. Aber warum steigen die Gesundheitskosten und was können wir dagegen tun? Mehr dazu erfahren Sie hier.
In der Folge kann auch Sanitas Prämienerhöhungen nicht verhindern – diese liegen durchschnittlich bei 3.8% und somit unter dem Marktschnitt. Sanitas ist also auch im nächsten Jahr die richtige Wahl für Sie.
Diese Faktoren beeinflussen Ihre Grundversicherungsprämie
Prämienregion
Die Krankenversicherungsprämie wird unter anderem durch die Prämienregion beeinflusst, in der Sie wohnen. In der Stadt sind Gesundheitskosten zum Beispiel meist höher als auf dem Land.
Versicherungsmodell
Mit einem alternativen Grundversicherungsmodell profitieren Sie von Rabatten und einer zentralen Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen – zum Beispiel Ihre langjährige Hausärztin oder das telemedizinische Zentrum.
Altersstufe
Es gibt drei gesetzlich vorgegebene Altersstufen. Kinder (bis 18 Jahre), junge Erwachsene (19 bis 25 Jahre) und Erwachsene (ab 26 Jahre). Bei einem Wechsel der Altersstufe steigt Ihre Prämie.
Wahlfranchise
Mit der Wahl einer höheren Franchise können Sie gezielt Prämien sparen. Sie tragen aber auch ein grösseres finanzielles Risiko im Krankheitsfall.
Rabatte in alternativen Versicherungsmodellen
Alle Grundversicherungsmodelle bieten die gleichen Leistungen. Der wesentliche Unterschied liegt darin, an wen Sie sich bei gesundheitlichen Fragen als Erstes wenden müssen. Je mehr Kosten in einem Modell durch optimale Behandlungswege gespart werden können, desto höher ist der Prämienrabatt im Vergleich zum Standardmodell.
Zusatzversicherung
Gute Nachrichten für viele Zusatzversicherte
Erfreulich ist: Die Prämien unserer Zusatzversicherungen bleiben mehrheitlich stabil. Die tatsächliche Anpassung hängt von der Produktlinie oder der spezifischen Versicherung ab.
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Prämien der Zusatzversicherungen
Die Prämien dieser beliebten Zusatz- und Spitalzusatzversicherungen von Sanitas bleiben 2027 mehrheitlich stabil (Liste nicht abschliessend):
Bei diesen Zusatzversicherungen profitieren Versicherte weiterhin von einem Rabatt auf die Monatsprämie (Liste nicht abschliessend):
Medical Private 10 Prozent Rabatt (unverändert) Hospital Day Comfort 25 Prozent Rabatt (neu)
Hospital Top Liberty
15 Prozent Rabatt (unverändert) Nicht-Listenspitäler 15 Prozent Rabatt (unverändert)
Corporate Hospital Top 10 Prozent Rabatt (unverändert) Corporate Hospital Standard 10 Prozent Rabatt (unverändert) Bei diesen Zusatzversicherungen gibt es Erhöhungen auf die Monatsprämie (Liste nicht abschliessend):
Vital Prämienerhöhung von knapp 2 Franken bis 10 Franken im Monat Bei diesen Zusatzversicherungen gibt es Senkungen auf die Monatsprämie (Liste nicht abschliessend):
Fristen und Termine
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Franchise in der Grundversicherung anpassen
- Die Franchise kann nur auf den 1. Januar eines Folgejahres geändert werden.
- Wenn Sie Ihre Franchise senken möchten, muss die Mitteilung bis 30. November 2026 (letzter Arbeitstag im November) bei uns eintreffen.
- Wenn Sie die Franchise erhöhen wollen, muss Ihre Mitteilung bis 30. Dezember (letzter Arbeitstag von Sanitas im Dezember) bei uns eintreffen.
Im Sanitas Portal können Sie Ihre Franchise bis 30. November reduzieren und bis 31. Dezember erhöhen.
- Die Franchise kann nur auf den 1. Januar eines Folgejahres geändert werden.
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Wechsel in ein alternatives Versicherungsmodell
Sie möchten aus der Grundversicherung mit freier Arztwahl in ein alternatives Versicherungsmodell wechseln? Das ist auf jeden Monatsbeginn möglich. Wenn Sie bereits in einem alternativen Versicherungsmodell versichert sind und dieses wechseln möchten, so geht das nur auf den 1. Januar des Folgejahres. In diesem Fall muss die Mitteilung bis zum 30. November 2026 (letzter Arbeitstag im November) bei uns eintreffen.
Hier stellen wir Ihnen unsere verschiedenen alternativen Versicherungsmodelle vor.
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Kündigung Grundversicherung
Krankenkasse wechseln per 1. Januar: Die Kündigung muss spätestens bis 30. November 2026 (letzter Arbeitstag im November) bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eintreffen. Vervollständigen Sie einfach das unten aufgeführte Kündigungsformular und senden Sie es an Ihre bisherige Krankenkasse.
Krankenkasse wechseln per 1. Juli: Haben Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse die niedrigste Franchise (Erwachsene: 300 Franken, Kinder: 0 Franken) und das Standardmodell mit freier Arztwahl (kein Hausarzt-, Netzwerk- oder Telemedizinmodell) abgeschlossen? Dann können Sie per 1. Juli Ihre Krankenkasse wechseln. Ihre Kündigung muss spätestens bis 31. März 2027 (letzter Arbeitstag im März) bei Ihrer bisherigen Krankenversicherung eintreffen.
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Kündigung Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen können Sie unabhängig von der Grundversicherung abschliessen und kündigen.
Die Kündigungsfrist ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer aktuellen Krankenkasse über die Fristen und kündigen Sie Ihre bisherige Zusatzversicherung erst, wenn Sie die Aufnahmebestätigung von Sanitas für Ihre neue Versicherung erhalten haben.
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Prämienschulden der Eltern
In der Grundversicherung gilt: Bis zum Ende des Monats, in dem junge Erwachsene 18 werden, sind fürs Begleichen der Krankenversicherungsrechnungen die Eltern verantwortlich. Auch danach können junge Erwachsene für Rechnungen, die auf die Zeit vor ihrem 18. Geburtstag zurückgehen, nicht betrieben werden. Aber ab dem Monat nach dem 18. Geburtstag sind die neuen Volljährigen selbst dafür verantwortlich. Werden ab dem 1. des Folgemonats auf den 18. Geburtstag sämtliche Rechnungen fristgerecht bezahlt, kann der Krankenversicherer unter Einhaltung der gültigen Kündigungsfristen gewechselt werden.
Praktische Anleitungen
Rund 900'000 zufriedene Kundinnen und Kunden
Häufige Fragen und Antworten
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Wann erhalte ich meine erste Prämienrechnung fürs neue Jahr?
Ihre neue Prämienrechnung erhalten Sie anfangs Dezember 2026.
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Warum muss ich plötzlich mehr Prämie zahlen?
Neben den steigenden Gesundheitskosten kann Ihr Alter eine Prämienanpassung zur Folge haben. In der Grundversicherung gibt es zwei solche Alterssprünge (mit 19 und 26 Jahren), die gesetzlich vorgeschrieben sind. In der Zusatzversicherung sind bei vielen Krankenversicherungen Alterssprünge alle 5 Jahre üblich.
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Was tut Sanitas gegen hohe Prämien?
Steigende Gesundheitskosten treiben die Prämien in die Höhe. Deshalb bieten wir zahlreiche Angebote und Massnahmen an, welche die Gesundheitskosten senken können. Dazu gehören digitale Angebote, die im Krankheitsfall schnelle Hilfe bieten und unnötige Arztbesuche oder falsche Therapien vermeiden. Hinzu kommen präventive Angebote, die rund um einen gesunden Lebensstil unterstützen. Denn: Krankheiten vorzubeugen ist immer besser, als sie zu heilen – auch finanziell.
Mehr dazu erfahren Sie hier.
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Wieso sind die Prämien nicht bei allen Krankenkassen gleich hoch?
Tatsächlich können sich die Grundversicherungsprämien von Sanitas und anderen Krankenversicherungen unterscheiden. Der Grund ist, dass die Versicherungsgesellschaften die Prämien unabhängig voneinander berechnen. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben und wird von der Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), kontrolliert.
Die Prämien spiegeln vor allem die Leistungskosten einer Krankenversicherung wider (z. B. Arzt- oder Spitalrechnungen). Jede Krankenversicherung muss die Prämien pro Prämienregion berechnen. Die Prämien müssen die Kosten decken, die die Versicherten in der entsprechenden Prämienregion verursachen. Da sich die Kosten je nach Kundenbestand pro Region und pro Versicherungsgesellschaft unterscheiden, führt dies letztendlich zu unterschiedlichen Prämien.
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Was ist eine Prämienverbilligung und wer bezahlt diese?
Die individuelle Prämienverbilligung oder auch Krankenkassenverbilligung ist eine finanzielle Unterstützung bei den Grundversicherungsprämien. Sie entlastet Personen, deren jährliches Einkommen und Vermögen unter einer bestimmten Grenze liegt. Der Bund stellt den Kantonen einen Betrag für die Prämienverbilligung zur Verfügung.
In den meisten Kantonen werden die Beiträge aufgrund der Steuerveranlagung automatisch ausbezahlt. In einigen Kantonen muss jedoch ein Gesuch bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. In den meisten Fällen sind dafür Fristen einzuhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig bei den Behörden Ihres Kantons oder Ihrer Wohngemeinde über das weitere Vorgehen zu informieren.
Eine Liste mit den zuständigen kantonalen Stellen finden Sie hier.
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Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?
Anspruch auf Prämienverbilligung haben Einzelpersonen sowie Ehepaare und Familien, deren jährliches Einkommen und Vermögen unter einer bestimmten Grenze liegt. Die Anspruchsberechtigung ist kantonal geregelt. In vielen Kantonen werden die Anspruchsberechtigten direkt informiert, in einigen Kantonen besteht eine Antragspflicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei den Behörden Ihres Wohnkantons oder Ihrer Wohngemeinde zu erkundigen. Eine Liste der zuständigen kantonalen Stellen finden Sie hier.
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Kann ich meine Krankenkasse telefonisch kündigen?
Nein. Sie müssen die Krankenkasse schriftlich kündigen. Alle Krankenversicherungen akzeptieren die Kündigung per Post. Bei einigen – dazu gehört auch Sanitas – können Sie per E-Mail kündigen. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer bisherigen Krankenkasse. In jedem Fall müssen alle volljährigen betroffenen Personen ihr jeweiliges Kündigungsschreiben handschriftlichen unterzeichnen. Wichtig: Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung erst, wenn Sie sicher sind, dass Sie bei der neuen Krankenkasse in die Zusatzversicherung aufgenommen sind.
Kündigungsformular Grundversicherung
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Kann ich nur die Grundversicherung wechseln und meine Zusatzversicherung behalten?
Ja. Die Grundversicherung können Sie unabhängig von der Zusatzversicherung abschliessen und kündigen. Vermerken Sie Ihren Wunsch einfach auf dem Kündigungsschreiben an Ihre Krankenversicherung.
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Wann erhalte ich meine neue Versichertenkarte?
Sie erhalten Ihre Versichertenkarte per Post. Das kann bis zu sechs Wochen dauern. Falls Sie in der Zwischenzeit die Versichertenkarte für Medikamente oder medizinische Behandlungen benötigen, können Sie Ihrer Ärztin, Ihrer Therapeutin oder Ihrem Apotheker auch Ihre Kundennummer angeben.
Tipp: Mit dem Sanitas Portal haben Sie Ihre Versichertenkarte immer dabei.
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Warum erhalte ich Umweltabgaben zurück?
In der Schweiz gibt es eine Lenkungsabgabe auf klimaschädliche CO2-Emissionen (CO2-Abgabe) und eine auf umweltschädliche Bestandteile von Lösungsmitteln (VOC-Abgabe). Diese Abgaben haben zum Ziel, dass die schädlichen Stoffe sparsamer eingesetzt werden – das hilft dem Klima und unserer Gesundheit. Einerseits werden die Umweltabgaben über die Krankenversicherung an die Bevölkerung rückverteilt. Dieser Weg wurde gewählt, um den administrativen Aufwand klein zu halten. Andererseits wird die CO2-Abgabe gezielt für den Klimaschutz eingesetzt.
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*Prämienrabatte
*Hausarztmodell: «von 7 bis 18% Rabatt»
Beispiel Rabatt 7%: Erwachsenenprämie Hausarztmodell im Vergleich zu Freie Arztwahl (Aargau, Franchise CHF 300.–, mit Unfall)
Beispiel Rabatt 18%: Erwachsenenprämie Hausarztmodell im Vergleich zu Freie Arztwahl (Zug, Franchise CHF 2500.–, mit oder ohne Unfall)*MultiAccess: «von 9 bis 13% Rabatt»
Beispiel Rabatt 9%: Erwachsenenprämie MultiAccess im Vergleich zu Freie Arztwahl (Aargau, Franchise CHF 300.–, mit Unfall)
Beispiel Rabatt 13%: Erwachsenenprämie MultiAccess im Vergleich zu Freie Arztwahl (Zug, Franchise CHF 2500.–, mit oder ohne Unfall)*TelMed Plus: «von 7 bis 11% Rabatt»
Beispiel Rabatt 7%: Erwachsenenprämie TelMed Plus im Vergleich zu Freie Arztwahl (Aargau, Franchise CHF 300.–, mit Unfall)
Beispiel Rabatt 11%: Erwachsenenprämie TelMed Plus im Vergleich zu Freie Arztwahl (Zürich 1, Franchise CHF 2500.–, mit oder ohne Unfall)TelMed Basic: «von 10 bis 20% Rabatt»
Beispiel Rabatt 10%: Erwachsenenprämie TelMed Basic im Vergleich zu Freie Arztwahl (Tessin 2 Franchise CHF 300.–, mit Unfall)
Beispiel Rabatt 20%: Erwachsenenprämie TelMed Basic im Vergleich zu Freie Arztwahl (Zürich 1, Franchise CHF 2500.–, mit oder ohne Unfall)