Planen Sie Ihren Umzug in die Schweiz oder sind Sie kürzlich in die Schweiz gezogen? Die Schweiz hat eines der besten Krankenversicherungssysteme der Welt – und Sie können davon profitieren. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, damit Sie in der Schweiz richtig versichert sind.

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Besteht in der Schweiz eine Krankenversicherungspflicht?

In den meisten europäischen Ländern gibt es eine Versicherungspflicht – so auch in der Schweiz. Wenn Sie in die Schweiz ziehen und hier arbeiten oder eine Rente aus der Schweiz beziehen, sind Sie laut Krankenversicherungsgesetz (KVG) dazu verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschliessen.

Wer ist versicherungspflichtig?

Die Versicherungspflicht gilt für alle Personen, die sich dauerhaft in der Schweiz niederlassen. Beim Schweizer System handelt es sich um eine sogenannte Kopfprämie. Das bedeutet, dass jedes einzelne Familienmitglied eine Grundversicherung abschliessen und sogenannte Prämien (monatliche Beiträge) an die Krankenkasse zahlen muss.

Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind Sie, wenn:

  • Sie in der Schweiz wohnen, jedoch in einem EU-/EFTA-Staat erwerbstätig sind oder ausschliesslich eine Rente aus einem EU-/EFTA-Staat erhalten;
  • Sie von einem EU-/EFTA-Staat für einen Zeitraum von bis 24 Monaten in die Schweiz entsandt werden;
  • Sie Mitglied diplomatischer oder konsularischer Missionen sowie Angestellte/-r von internationalen Organisationen sind, welche Vorrechte nach internationalem Recht haben;
  • Sie ausschliesslich zur ärztlichen Behandlung oder zur Kur in die Schweiz kommen.  

Für Personen, die in Europa wohnen, aber in der Schweiz arbeiten oder studieren, gelten hingegen besondere Bedingungen.

Wann beginnt die Versicherungspflicht?

Nach Ihrem Umzug in die Schweiz haben Sie drei Monate Zeit, um Ihre Grundversicherung abzuschliessen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie die ersten drei Monate keine Beiträge zahlen müssen. Denn die Versicherung beginnt rückwirkend ab dem Datum, an dem Sie in die Schweiz eingereist sind. Da die Krankenversicherung allfällige Kosten rückwirkend übernimmt, müssen Sie auch die Beiträge rückwirkend einzahlen. Entscheiden Sie sich deshalb trotz der dreimonatigen Frist frühzeitig für eine Krankenversicherung. Ansonsten könnte es sein, dass Sie drei Monatsbeiträge (Prämien) auf einmal zahlen müssen.

Die Grundversicherung in der Schweiz

Was bedeutet Grundversicherung?

In der Schweiz gibt es rund 60 Krankenkassen – hierzulande Krankenversicherung genannt. Bei welchem Anbieter Sie sich versichern, steht Ihnen frei. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) schreibt vor, dass alle Anbieter in der Grundversicherung dieselben Leistungen anbieten müssen. So wird sichergestellt, dass alle Zugang zu einer hochstehenden medizinischen Versorgung haben. In der obligatorischen Grundversicherung können Sie zwischen verschiedenen Betreuungsmodellen wählen und so monatlich Prämien einsparen – beispielsweise, indem Sie auf die freie Arztwahl verzichten und stattdessen ein telemedizinisches Modell wählen. Per Mobile-App oder Anruf können Sie sich kostenlos mit Ihren Symptomen zuerst an Ihren Medgate-Arzt wenden. Dieser bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte und überweist Sie, wenn nötig, an einen Allgemeinmediziner oder Spezialisten.

Zu den Grundversicherungsmodellen

Was zahlt die Grundversicherung?

Grundsätzlich gilt: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.

Zum Beispiel:

  • Behandlungen bei einem Arzt oder Spezialisten in der ganzen Schweiz
  • Spitalbehandlungen in der allgemeinen Abteilung in Ihrem Wohnkanton
  • Eine Kostenbeteiligung bei Notfallbehandlungen weltweit
  • Medikamente, Laboruntersuchungen oder medizinische Hilfsmittel

Eine detaillierte Aufstellung der Leistungen finden Sie hier.

Bei Unfällen trägt die Grundversicherung die Kosten jedoch nur, wenn Sie diese in der Grundversicherung eingeschlossen haben und über keine andere Versicherungsdeckung aus einer separaten Unfallversicherung verfügen.

Wer versichert in der Schweiz gegen Unfälle?

Wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, sind Sie bei Unfällen automatisch über ihn versichert. Der Vertrag Ihres Arbeitgebers entscheidet, in welcher Abteilung Sie im Krankenhaus bei einem Unfall behandelt werden. Möchten Sie einen höheren Versicherungsschutz und beispielsweise in der halbprivaten oder privaten Spitalabteilung behandelt werden, dann lohnt sich für Sie ein Unfalleinschluss über die Zusatzversicherung.

Wie viel kostet die Grundversicherung?

Wenn Sie medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, müssen Sie sich an diesen Kosten beteiligen. Die Höhe der Kostenbeteiligung definiert sich anhand der Franchise, des prozentualen Selbstbehalts und des Spitalkostenbeitrags, falls Sie ins Krankenhaus müssen. Der Spitalkostenbeitrag beträgt bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus 15 Franken pro Tag.

Wie hoch Ihre jährliche Kostenbeteiligung (Franchise – französische Aussprache) bei Leistungsbezug ist, bestimmen Sie selbst. Sie haben die Wahl, ob Sie jährlich 2500, 2000, 1500, 1000, 500 oder 300 Franken zahlen. Hier gilt jedoch: Je tiefer die jährliche Kostenbeteiligung (Franchise), desto höher fällt Ihr monatlicher Versicherungsbeitrag (Prämie) aus.

Stellen Sie ein individuelles Angebot zusammen

Stellen Sie für sich oder Ihre ganze Familie ein individuelles Angebot zusammen. Wichtig: Um eine Krankenversicherung abzuschliessen, müssen Sie einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Für die Berechnung Ihrer monatlichen Beiträge benötigen wir Ihre Schweizer Postleitzahl, da die Prämien je nach Wohnort unterschiedlich hoch ausfallen. Geben Sie uns ausserdem Ihr Einreisedatum bekannt. Ab diesem Datum sind Sie bei uns versichert.

Die Franchise in der Schweiz

Was ist eine Franchise

Die Franchise (französisch ausgesprochen) ist der Betrag, den Sie jährlich selbst bezahlen müssen, bevor die Krankenversicherung einen Anteil der Kosten von medizinischen Leistungen (Arztbesuche, Medikamente, Laboruntersuchung, Spitalaufenthalt usw.) übernimmt. Haben Sie sich beispielsweise für eine Franchise von 500 Franken entschieden, zahlt die Krankenkasse die Differenz – minus Ihres Selbstbehalts, sobald Sie Leistungen in Anspruch genommen haben, die diese 500 Franken übersteigen.

Rechenbeispiel:

In Anspruch genommene Leistungen: CHF 5000.–

Ihre Franchise: 500.–

Differenz: CHF 4500.–

Selbstbehalt 10%: CHF 450.–

Sie bezahlen: CHF 950.–

Ihre Krankenversicherung übernimmt: CHF 4050.–

Sie können zwischen folgenden Franchisen wählen:

Kinder- und Erwachsenenfranchisen

Kinder 0
100
200 300 400 500 600
Erwachsene 300 500 1000 1500 2000 2500  

Welche Franchise passt zu mir?

Mit einer hohen Franchise können Sie Geld sparen, da die monatlichen Versicherungsbeiträge tiefer sind. Aber: Wenn Sie zum Arzt müssen und eine hohe Rechnung bekommen, müssen Sie den Betrag Ihrer Franchise selber zahlen. Die Franchise ist deshalb ein sogenannter Risikobetrag. Überlegen Sie sich vorab gut, welchen Betrag Sie im Ernstfall aufbringen können. Um einschätzen zu können, welche Franchise die richtige ist, stellen Sie sich folgende beiden Fragen: Bin ich grundsätzlich gesund? Wie oft muss ich pro Jahr ungefähr zum Arzt? Sind Sie gesund und gehen wenig zum Arzt, können Sie eine höhere Franchise wählen. Gehen Sie jedoch mehrmals im Jahr zum Arzt und wollen Sie kein Risiko eingehen, empfehlen wir Ihnen die tiefste Franchise. Sollte die von Ihnen gewählte Franchise doch nicht passen, können Sie diese am Ende des Kalenderjahres nach oben oder unten anpassen.

Was ist der Selbstbehalt?

Sobald Sie Ihre festgelegte Franchise erreicht haben, übernehmen Sie für alle weiteren Behandlungen nur noch einen Teil der Kosten – den sogenannten Selbstbehalt. Die Franchise erreichen Sie, indem Sie Ihre Rechnungen für medizinische Leistungen (Arztbesuch, Medikamente usw.) bei der Krankenversicherung einreichen. Der Selbstbehalt ist im Krankenversicherungsgesetz geregelt. Er beträgt in der Regel 10 Prozent und maximal 700 Franken pro Kalenderjahr. Wurde auch dieser Betrag komplett von Ihnen bezahlt, werden alle weiteren anfallenden Kosten von der Krankenkasse übernommen.

Was ist eine Prämie?

Die Prämie ist Ihr Versicherungsbeitrag – also der Betrag, den Sie monatlich an die Krankenversicherung zahlen. Ihr monatlicher Beitrag ist abhängig von Ihrem Wohnort, Ihrem Versicherungsmodell und Ihrer gewählten Franchise. Grundsätzlich gilt: Je höher die Franchise, desto tiefer die Prämie, die Sie monatlich an die Krankenkasse zahlen müssen.


Prämienregion

Die Krankenversicherungsprämie wird unter anderem dadurch beeinflusst, in welcher Prämienregion Sie wohnen. Welche Gemeinde zu welcher Prämienregion gehört, definiert das Eidgenössische Departement des Innern (EDI).


Versicherungsmodell

Wählen Sie in der Grundversicherung ein alternatives Versicherungsmodell und profitieren Sie von Rabatten und einer zentralen Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen. Je nach Modell unterscheidet sich diese.


Wahlfranchise

Mit der Wahl einer höheren als der ordentlichen Franchise können Sie gezielt Prämien sparen, tragen aber auch ein grösseres finanzielles Risiko im Krankheitsfall. Für Kinder bis 18 Jahre beträgt die Mindestfranchise 0 Franken.

Wie kann ich Kosten sparen?

Mit unseren Spartipps können Sie Ihre Prämie und die Ausgaben für Ihre Gesundheit senken.

Zu den Spartipps

Die Zusatzversicherung in der Schweiz

Brauche ich eine Zusatzversicherung?

Die Zusatzversicherungen unterstehen dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Krankenversicherungen legen selbst fest, welche Leistungen sie innerhalb einer Zusatzversicherung anbieten. Ob Sie eine Zusatzversicherung abschliessen möchten, entscheiden Sie selbst. 

Zusatzversicherungen sind jedoch sinnvoll, weil sie die Leistungen der Grundversicherung ergänzen. Beispielsweise übernimmt Ihre Krankenkasse dank Zusatzversicherungen Zahnbehandlungen oder Leistungen aus der Alternativmedizin. Oder Sie haben bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ein Doppel- oder Einzelzimmer.

Möchten Sie eine Zusatzversicherung abschliessen, müssen Sie zuerst verschiedene Gesundheitsfragen wahrheitsgemäss beantworten. Der Krankenversicherung steht es anschliessend frei, Ihr Gesuch anzunehmen, mit Vorbehalt anzunehmen oder abzulehnen. Ihr Antrag kann abgelehnt werden, wenn aufgrund einer Krankheit in der Vergangenheit das Risiko sehr hoher Behandlungskosten besteht. Bei einem Vorbehalt werden nur gewisse Leistungen ausgeschlossen.

Dental Basic

In der Schweiz übernimmt die Krankenversicherung nur wenige krankheits- oder unfallbedingte Zahnbehandlungen. Reparaturen von Zahnschäden sowie Vorsorgeuntersuchungen müssen Sie meist selber zahlen. Mit der Zusatzversicherung Dental Basic können Sie diese Lücken schliessen.

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Medical Private

Wollen Sie weiterhin zu Ihrer langjährigen Hausärztin oder zu Ihrem Gynäkologen? Medical Private übernimmt die Kosten für geplante ambulante Behandlungen im Ausland. Rezepte und verordnete Therapien können Sie bequem entweder in Ihrem Heimatland oder in der Schweiz einlösen.

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Hospital Top Liberty

Freie Arzt- und Spitalwahl weltweit: Mit der Zusatzversicherung Hospital Top Liberty geniessen Sie bei einem Krankenhausaufenthalt höchsten Komfort. Zudem übernimmt die private Spitalzusatzversicherung die vollen Kosten bei geplanten Behandlungen und Notfällen im Ausland.

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Wie viel kostet ein Arztbesuch in der Schweiz?

Fühlen Sie sich krank, trauen sich aber nicht zum Arzt, weil Sie Angst vor einer hohen Rechnung haben? Folgende zwei Beispiele sollen Ihnen einen Überblick geben, wie teuer ein Arztbesuch oder ein stationärer Aufenthalt im Spital ungefähr sein könnte. Die nachfolgenden Zahlen sind Erfahrungswerte und können von der eigentlichen Rechnung abweichen.

  • Grippebedingter Arztbesuch: CHF 150.– (inkl. Blutabnahme, Blutkontrolle und Medikamenten)
  • Stationärer Spitalaufenthalt aufgrund Arthroskopie des Kniegelenks: CHF 2000.– (inkl. operativen Eingriffs und eine Übernachtung im Krankenhaus)

Mein Arzt schickt mir eine Rechnung – was muss ich tun?

In der Schweiz gibt es zwei verschiedene Arten für die Erstattung von Pflegeleistungen. Beim Tiers garant (französische Aussprache) bezahlen Sie die erhaltene Rechnung und schicken anschliessend den Rückerstattungsbeleg an Ihre Krankenversicherung. Die Krankenversicherung rechnet ab und erstattet Ihnen den Betrag, der Ihnen laut Versicherungsdeckung zusteht, zurück. Der Tiers garant wird vor allem bei ambulanten Behandlungen genutzt. Ein Grossteil der frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzte rechnet im System des Tiers garant ab. Beim Tiers payant (französische Aussprache) schickt Ihr Arzt die Rechnung direkt an die Krankenversicherung. Die Versicherung bezahlt die Rechnung, rechnet ab und schickt Ihnen eine Leistungsabrechnung. Sie bezahlen nur noch Ihren Anteil (Franchise und Selbstbehalt), direkt an die Krankenversicherung. Der Tiers payant wird vor allem in Spitälern, Pflegeheimen und der ambulanten Krankenpflege angewandt. Aber auch bei der Medikamentenabgabe in der Apotheke etabliert sich der Tiers payant immer mehr.

Weitere hilfreiche Anleitungen rund um Ihre Krankenversicherung finden Sie hier.

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Unser «Welcome to Switzerland»-Team ist gerne für Sie da. Wir helfen Ihnen dabei, die richtige Krankenversicherungslösung zu finden. Unsere ausgewählten Expertinnen und Experten sprechen Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch.

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