Entwicklungen, News und Termine rund

um die Prämien 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Hier finden Sie alle Informationen zu unseren Prämien mit nützlichem Hintergrundwissen und praktischen Tipps.

Prämiensituation 2026

Was tut sich 2026 bei den Krankenversicherungsprämien?


Auch bei Sanitas sind 2026 Prämienerhöhungen notwendig – diese liegen durchschnittlich bei 4.3% und damit leicht unter dem Marktschnitt. Haupttreiber für diese Entwicklung sind die steigenden Gesundheitskosten (z.B. für Arztbesuche, Therapien, Medikamente). Erfreulich ist: Die Prämien unserer Zusatzversicherungen bleiben mehrheitlich stabil.

Die Grundversicherung ist gesetzlich so reguliert, dass die Prämien die Gesundheitskosten decken müssen. Der Anstieg dieser Kosten liegt also weder in Ihrem noch in unserem Interesse. Deshalb engagieren wir uns mit diversen Massnahmen für mehr Stabilität. Unsere alternativen Grundversicherungsmodellen sind ein gutes Beispiel dafür. Einerseits wirkt sich der geregelte Zugang (z.B. Telemedizin oder Hausarzt) positiv auf die Entwicklung der Gesundheitskosten und die Behandlungsqualität aus. Andererseits können Sie mit dem gewährten Rabatt Ihre Prämie optimieren.

Grundversicherung

Alter und Wohnort beeinflussen die Prämie


Hat sich Ihre Grundversicherungsprämie stärker verändert als in den Vorjahren? Dies kann auch mit Ihrem Alter zusammenhängen. Es gibt drei gesetzlich vorgegebene Altersstufen: Kinder (bis 18 Jahre), Junge Erwachsene (19 bis 25 Jahre) und Erwachsene (ab 26 Jahre). Zudem kann Ihr Wohnort die Prämie beeinflussen, weil die Leistungskosten von Region zu Region stark variieren. Die folgenden Grafiken zeigen, welche Faktoren Ihre Grundversicherungsprämie beeinflussen:

Prämienregion

Praemienregion

 

Die Krankenversicherungsprämie wird unter anderem durch die Prämienregion beeinflusst, in der Sie wohnen. In der Stadt sind Gesundheitskosten zum Beispiel meist höher als auf dem Land.

Versicherungsmodell

Versicherungsmodell

 

Mit einem alternativen Grundversicherungsmodell profitieren Sie von Rabatten und einer zentralen Anlaufstelle bei Gesundheitsfragen – zum Beispiel Ihre langjährige Hausärztin oder das telemedizinische Zentrum.

Wahlfranchise

Wahlfranchise

 

Mit der Wahl einer höheren Franchise können Sie gezielt Prämien sparen. Sie tragen aber auch ein grösseres finanzielles Risiko im Krankheitsfall. 

Rabatte in alternativen Versicherungsmodellen

Alle Grundversicherungen bieten die gleichen Leistungen, unabhängig vom Grundversicherungsmodell. Aber Sie können mit der Wahl der Versicherung einfach entscheiden, an wen Sie sich bei gesundheitlichen Fragen als erstes wenden möchten. Je mehr Kosten in einem Modell durch optimale Behandlungswege gespart werden können, desto höher ist der Prämienrabatt im Vergleich zum Standardmodell:

Zusatzversicherung

Gute Nachrichten für viele Versicherte


Die Prämien der Zusatzversicherungen bleiben überwiegend stabil. Die tatsächliche Anpassung hängt von der Produktlinie oder der spezifischen Versicherung ab. Bei der Zusatzversicherung Medical Private sind die Anpassungen regional unterschiedlich. Sowohl Senkungen wie auch Erhöhungen sind möglich. 

  • Prämien der Zusatzversicherungen

    Die Prämien dieser beliebten Zusatz- und Spitalzusatzversicherungen von Sanitas bleiben 2026 stabil (Liste nicht abschliessend): 

    Vital
    Easy
    Dental Basic
    Kinderwunsch
    Hospital Standard Liberty
    Hospital Extra Liberty
    Hospital Top Liberty
    Hospital Day Comfort

    Bei diesen Zusatzversicherungen profitieren Versicherte weiterhin von einem Rabatt auf die Monatsprämie (Liste nicht abschliessend):

    Medical Private10 Prozent Rabatt (unverändert)
    Hospital Top Liberty
    15 Prozent Rabatt (unverändert)
    Nicht-Listenspitäler15 Prozent Rabatt (unverändert) 
    Corporate Hospital Top 10 Prozent Rabatt (unverändert)

    Bei diesen Zusatzversicherungen gibt es Erhöhungen auf die Monatsprämie (Liste nicht abschliessend):

    DentalPrämienerhöhung von weniger als 5 Franken pro Monat bei Kindern
    SCPC Medical PrivateErhöhung von bis zu 2.50 Franken pro Monat

Gut zu wissen

Ein paar Hinweise zu Ihrer Versicherung


Dauerauftrag anpassen

Zahlen Sie Ihre Prämie per Dauerauftrag? Denken Sie daran, Ihren Dauerauftrag anzupassen, wenn sich Ihre Prämie ändert. Oder richten Sie ein LSV ein, damit der Betrag immer automatisch angepasst wird.


Prämienverbilligung 2026

Bei Fragen zur Prämienverbilligung wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde, die kantonale Sozialversicherungsanstalt oder die Ausgleichskasse.


eBill in Ihrem Online-Banking

Empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem mit eBill. Wählen Sie im Online-Banking in der Navigation eBill und aktivieren Sie die Funktion. Fügen Sie Sanitas als Rechnungsstellerin hinzu. So einfach, so sicher!


Prämienschulden der Eltern

Seit Anfang 2024 gilt ein neues Gesetz: Wer volljährig wird, muss nicht mehr für die Prämienschulden der Eltern aufkommen. Dies gilt allerdings nur für Personen, die nach dem 1. Januar 2024 volljährig geworden sind.


Rückverteilung Umweltabgaben

Die Rückverteilung der Umweltabgaben erfolgt über die Krankenversicherungsprämie. Anspruch haben Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die bei einer schweizerischen Krankenkasse grundversichert sind.

Fristen und Termine

  • Franchise in der Grundversicherung anpassen

    • Die Franchise kann nur auf den 1. Januar eines Folgejahres geändert werden.
    • Wenn Sie Ihre Franchise senken möchten, muss die Mitteilung bis zum 28. November 2025 (letzter Arbeitstag im November) bei uns eintreffen.
    • Wenn Sie die Franchise erhöhen wollen, muss Ihre Mitteilung bis zum 30. Dezember (letzter Arbeitstag im Dezember) bei uns eintreffen. 

    Tipp: Im Sanitas Portal können Sie Ihre Franchise bis 30. November reduzieren und bis 31. Dezember erhöhen.

  • Wechsel in ein alternatives Versicherungsmodell

    Sie möchten aus der Grundversicherung mit freier Arztwahl in ein alternatives Versicherungsmodell (AVM) wechseln? Das ist auf jeden Monatsbeginn möglich. Wenn Sie von einem AVM in ein anderes wechseln möchten, so ist dies nur auf den 1. Januar des Folgejahres möglich. In diesem Fall muss die Mitteilung bis zum 28. November 2025 (letzter Arbeitstag im November) bei uns eintreffen.

    Hier stellen wir Ihnen unsere verschiedenen alternativen Versicherungsmodelle vor. 

  • Kündigung Grundversicherung

    Krankenkasse wechseln per 1. Januar: Die Kündigung muss spätestens bis 28. November 2025 (letzter Arbeitstag im November) bei Ihrer bisherigen Krankenkasse eintreffen.

    Krankenkasse wechseln per 1. Juli: Haben Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse die niedrigste Franchise (Erwachsene: 300 Franken, Kinder: 0 Franken) und das Standardmodell mit freier Arztwahl (kein Hausarzt-, Netzwerk- oder Telemedizinmodell) abgeschlossen? Dann können Sie per 1. Juli Ihre Krankenkasse wechseln. Ihre Kündigung muss spätestens bis 31. März 2026 (letzter Arbeitstag im März) bei Ihrer bisherigen Krankenversicherung eintreffen.

  • Kündigung Zusatzversicherung

    Zusatzversicherungen können Sie unabhängig von der Grundversicherung abschliessen und kündigen.

    Die Kündigungsfrist ist je nach Krankenkasse unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer aktuellen Krankenkasse über die Fristen und kündigen Sie Ihre bisherige Zusatzversicherung erst, wenn Sie die Aufnahmebestätigung von Sanitas für Ihre neue Versicherung erhalten haben.

Mit wenigen Klicks Ihre Prämie berechnen

Häufige Fragen und Antworten

  • Wann erhalte ich meine erste Prämienrechnung fürs neue Jahr?

    Ihre neue Prämienrechnung erhalten Sie anfangs Dezember 2025.

  • Warum muss ich plötzlich mehr Prämie zahlen?

    Neben den steigenden Gesundheitskosten kann Ihr Alter eine Prämienanpassung zur Folge haben. In der Grundversicherung gibt es zwei solche Alterssprünge (mit 19 und 26 Jahren), die gesetzlich vorgeschrieben sind. In der Zusatzversicherung sind bei vielen Krankenversicherungen Alterssprünge alle 5 Jahre üblich.

  • Was tut Sanitas gegen hohe Prämien?

    Steigende Gesundheitskosten treiben die Prämien in die Höhe. Deshalb bieten wir zahlreiche Angebote und Massnahmen an, welche die Gesundheitskosten senken können. Dazu gehören digitale Angebote, die im Krankheitsfall schnelle Hilfe bieten und unnötige Arztbesuche oder falsche Therapien vermeiden. Hinzu kommen präventive Angebote, die rund um einen gesunden Lebensstil unterstützen. Denn: Krankheiten vorzubeugen ist immer besser, als sie zu heilen – auch finanziell.

    So setzen wir uns für niedrigere Gesundheitskosten ein:

    • Mit innovativen Services im Sanitas Portal (Guide für mentale Gesundheit, Sanitas Active)
    • Durch praktische Inhalte zu Prävention und Gesundheitsförderung im Online-Magazin
    • Durch regelmässige Rechnungskontrollen von Leistungserbringern (z. B. Ärztinnen, Therapeuten, Spitäler), um ungerechtfertigt hohe oder nicht versicherte Leistungen zu identifizieren
    • Durch regelmässige Tarifverhandlungen mit Leistungserbringern (z. B. Spitäler)
    • Durch unser Case Management, das Kundinnen und Kunden in gesundheitlich schwierigen Lebenssituationen für einen optimalen Genesungsprozess und ideale Kosteneffizienz unterstützt
    • Durch Managed Care Verträge mit telemedizinischen Anbietern und Ärztenetzwerken

    Wieso sind die Prämien nicht bei allen Krankenversicherern gleich hoch?

    Tatsächlich können sich die Grundversicherungsprämien von Sanitas und anderen Krankenversicherungen unterscheiden. Der Grund ist, dass die Versicherungsgesellschaften die Prämien unabhängig voneinander berechnen. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben und wird von der Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), kontrolliert.

    Die Prämien spiegeln vor allem die Leistungskosten einer Krankenversicherung wider (z. B. Arzt- oder Spitalrechnungen). Jede Krankenversicherung muss die Prämien pro Prämienregion berechnen. Die Prämien müssen die Kosten decken, die die Versicherten in der entsprechenden Prämienregion verursachen. Da sich die Kosten je nach Kundenbestand pro Region und pro Versicherungsgesellschaft unterscheiden, führt dies letztendlich zu unterschiedlichen Prämien.

  • Was ist eine Prämienverbilligung und wer bezahlt diese?

    Die individuelle Prämienverbilligung oder auch Krankenkassenverbilligung ist eine finanzielle Unterstützung bei den Grundversicherungsprämien. Sie entlastet Personen, deren jährliches Einkommen und Vermögen unter einer bestimmten Grenze liegt. Der Bund stellt den Kantonen einen Betrag für die Prämienverbilligung zur Verfügung.

    In den meisten Kantonen werden die Beiträge aufgrund der Steuerveranlagung automatisch ausbezahlt. In einigen Kantonen muss jedoch ein Gesuch bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. In den meisten Fällen sind dafür Fristen einzuhalten. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig bei den Behörden Ihres Kantons oder Ihrer Wohngemeinde über das weitere Vorgehen zu informieren.

    Eine Liste mit den zuständigen kantonalen Stellen finden Sie hier.

  • Wer hat Anspruch auf Prämienverbilligung?

    Anspruch auf Prämienverbilligung haben Einzelpersonen sowie Ehepaare und Familien, deren jährliches Einkommen und Vermögen unter einer bestimmten Grenze liegt. Die Anspruchsberechtigung ist kantonal geregelt. In vielen Kantonen werden die Anspruchsberechtigten direkt informiert, in einigen Kantonen besteht eine Antragspflicht.

    Wir empfehlen Ihnen, sich bei den Behörden Ihres Wohnkantons oder Ihrer Wohngemeinde zu erkundigen. Eine Liste der zuständigen kantonalen Stellen finden Sie hier.

  • Kann ich meine Krankenkasse telefonisch kündigen?

    Nein. Sie müssen die Krankenkasse schriftlich kündigen. Alle Krankenversicherungen akzeptieren die Kündigung per Post. Bei einigen – dazu gehört auch Sanitas – können Sie per E-Mail kündigen. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer bisherigen Krankenkasse. In jedem Fall bedarf es auf dem Kündigungsschreiben der handschriftlichen Unterzeichnung aller volljährigen Personen, die von der Kündigung betroffen sind. Wichtig: Kündigen Sie Ihre Zusatzversicherung erst, wenn Sie sicher sind, dass Sie bei der neuen Krankenkasse in die Zusatzversicherung aufgenommen sind.

    Kündigungsformular Grundversicherung

    Kündigungsformular Zusatzversicherung

    Kündigung bei Sanitas

  • Kann ich nur die Grundversicherung wechseln und meine Zusatzversicherung behalten?

    Ja. Die Grundversicherung können Sie unabhängig von der Zusatzversicherung abschliessen und kündigen. Vermerken Sie Ihren Wunsch einfach auf dem Kündigungsschreiben an Ihre Krankenversicherung.

  • Was muss ich bei einem Umzug hinsichtlich Krankenkasse beachten?

    Warum ändert sich bei einem Umzug die Prämie? Muss ich meine Adressänderung schriftlich mitteilen? Darf ich noch am alten Wohnort ins Spital? Bei einem Umzug gibt es einige Fragen zu klären, die sich auf Ihre Krankenversicherung beziehungsweise Prämie auswirken. Hier finden Sie eine Übersicht häufiger Fragen und hilfreichen Antworten dazu. 

  • Wann erhalte ich meine neue Versichertenkarte?

    Sie erhalten Ihre Versichertenkarte per Post. Das kann bis zu sechs Wochen dauern. Falls Sie in der Zwischenzeit die Versichertenkarte für Medikamente oder medizinische Behandlungen benötigen, können Sie Ihrer Ärztin, Ihrer Therpeutin oder Ihrem Apotheker auch Ihre Kundennummer angeben.

    Tipp: Mit dem Sanitas Portal haben Sie Ihre Versichertenkarte immer dabei.

    Jetzt herunterladen

*Beispiel Rabatt 7%: Erwachsenenprämie Hausarztmodell im Vergleich zu Basic (Aargau, Franchise CHF 300.–, mit Unfall)

Beispiel Rabatt 21%: Erwachsenenprämie TelMed (Compact One) im Vergleich zu Basic (Genf, Franchise CHF 2500.–, mit Unfall)